Am Donnerstag präsentierte sich das Wertebündnis im Bayerischen Landtag. 99 Organisationen, Verbände und Institutionen haben sich bis dato zu diesem Projekt zusammengeschlossen. Auch die Katholische Erziehergemeinschaft Bayern (KEG) engagiert sich im Wertebündnis. Hier können Sie nachlesen und -hören, wie im Schullandheim Riedenburg Werte vermittelt werden sollen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm begrüßte alle Beteiligten und machte deutlich, dass trotz mancher gegensätzlichen Ansichten alle in einem geeint seien: den Jugendlichen Werte zu vermitteln:
Zu diesen Werten gehört auch gesundes Essen. Diesem hat sich die Aktion „So schmeckt Bayern” verschrieben. Die jungen Köche zeigten beim Mittagsbuffet auch, wie einheimische Kost schmeckt. Statt Weißbrot oder Kanapees gab es Schnittchen auf Graubrot, Fleischpflanzerl und Kartoffelsalat. Die KEG befürwortet die Teilnahme von „So schmeckt Kochen” am Wertebündnis. Die Vorsitzende Ursula Lay wies darauf hin, dass das Kochen im Lehrplan der Mittelschule verankert sei und deswegen eine Kooperation sinnvoll sei.
Barbara Stamm machte in ihrer Rede noch eines deutlich: Das Wertebündnis sei ein Ort, an dem Inklusion gelebt werde:
Am Nachmittag stellten einige Gruppen ihr Engagement im Wertebündnis vor. Dabei war auch die Jugendfeuerwehr Riedenburg, die sich im Schullandheim einbringt, um Jugendlichen auch ganz praktisch die Arbeit der Feuerwehr, die Ausrüstung und den Umgang mit den Geräten. Der Tag wurde von Kinderreportern des Bayerischen Rundfunks begleitet, die mit Hilfe von Geli Schmaus und ihren KollegInnen Beiträge erstellten. Eine Übersicht finden Sie hier. Und auch Barbara Stamm fand die Kinder ganz gewitzt, wie sie erzählte:
Die komplette Rede von Landtagspräsidentin Barbara Stamm können Sie herunterladen: Klicken sie hier für die mp3-Version (15 MB), die ogg-Vorbis-Version (9 MB) finden Sie hier.
… und kommuniziert wieder falsch.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, steht seit Monaten in der Kritik. Ursache ist hauptsächlich die geplante Tarifreform für Veranstaltungen mit Tanzmusik. Betroffen sind vor allem Discotheken- und Clubbetreiber, aber auch Schützenvereine, Karnevalisten und alle Veranstalter, die Musikdarbietungen bei ihren Veranstaltungen dabei haben. Heute sind Proteste unter anderem in München, Nürnberg, Berlin und weiteren Standorten der GEMA-Bezirksdirektionen geplant. Aus diesem Grund hat die GEMA heute vormittag eilig eine Pressekonferenz einberufen, um aus ihrer Sicht nochmals darzustellen, warum die Proteste der Gegner überzogen sind.
Im April waren die neuen Tarife veröffentlicht worden. Seitdem rechneten DEHOGA und Clubbetreiber, was da an Kosten auf sie zukommen würde. Vor allem via Internet, befeuert von Piraten und GEMA-Kritikern, formierte sich Widerstand in der Bevölkerung.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bund der Karnevalisten eine Vereinbarung mit der GEMA ausgehandelt, die einen gemäßigten Anstieg der Lizenzgebühren beinhaltet und zudem erst nach der laufenden Session zum 1. April 2013 in Kraft tritt.
Überraschendster Punkt: Das, was die Karnevalisten ausgehandelt haben, soll laut Jürgen Baier von der GEMA auch für alle anderen gelten. Die Tarife steigen mit einer Staffelung an. Zudem werden Zuschläge nicht, wie ursprünglich veröffentlicht, nach fünf, sondern erst nach acht Stunden erhoben. Und auch in der Höhe der Zuschläge hat die GEMA mit sich reden lassen: Von einstmals 50% für jede ab der sechsten Musikstunde sind nur noch 25% je zwei Stunden ab der achten Stunde geblieben.
Jürgen Baier, zuständig für die Tarifentwicklung, dazu im O-Ton:
Bezeichnenderweise wusste von diesen Tarifänderungen kaum ein Kollege der Presse. Die GEMA hatte diesen Punkt kommuniziert. Und zwar in einer Pressemitteilung betreffend die Einigung mit dem Bund der Karnevalisten.
Zitat:
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
· Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren. Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
· Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
· Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.
· Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.
Zitat Ende. (Pressemitteilung vom 24.7.2012)
Aus der Pressemitteilung geht nicht zwangsläufig hervor, dass dieses Angebot für alle Vertragspartner gelten soll. Denkbar wäre ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber die GEMA muss sich den Vorwurf wohl gefallen lassen, dass sie hier unsauber kommuniziert hat.
In der damaligen Einladung zur Pressekonferenz hieß es nur:
Zitat: Gerne möchten wir Sie ausführlich über die Inhalte des neuen Gesamtvertrages zwischen der GEMA und dem BDK und die damit einhergehende Modifizierung der neuen Tarife für den Veranstaltungsbereich informieren. Zitat Ende.
Die Zusammenfassung von Jürgen Baier zu den Tarifänderungen nochmals im Wortlaut:
Kommentar:
Gemessen an dem, was bislang im Raum stand, mögen die Nachlässe ein Entgegenkommen der GEMA sein.
Dass das unzureichend kommuniziert wurde, scheint der Fall zu sein.
Dass die bisherigen Proteste der Clubbetreiber und die Berichterstattung der Presse die Bevölkerung (zurecht) gegen die GEMA in Stellung gebracht haben, ist aber ebenso unbestritten. Denn letztlich – ohne den monatelangen Aufschrei derer, die die Erhöhung zahlen werden müssen (die Clubbesucher also), wäre die Verwertungsgesellschaft nicht kompromissbereit gewesen.
Für den juristischen Laien stellt sich der Hintergrund so dar: Die GEMA darf eine Veranstaltung nicht bestreiken, sprich, sie darf das Abspielen von Musik nicht verbieten. Somit ist die Lösung, dass die Verwerter einen Schritt entgegenkommen, nicht die schlechteste Entwicklung. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz anzustreben, scheint mir geboten. Aber bitte, da sollen die Juristen urteilen.
Die Proteste halte ich für gerechtfertigt und notwendig. Und sie sollen bitte stattfinden und weitergehen.
Dazu sollen DEHOGA und andere Verbände neue Berechnungen anstellen. Aufgrund der Rahmendaten, die die GEMA heute bekannt gegeben hat.
Festzustellen bleibt:
Die GEMA hat sich im ersten Halbjahr ungeschickt angestellt. Und dafür, liebe Verwerter, geht das Volk auf die Straße. Mit Krumen gibt sich das Volk nicht zufrieden, es will Torte.
Lesen Sie dazu hier im Blog auch:
Das halbe Herz der GEMA
Trinken für die GEMA
Wenn die Technojünger Justin Bieber finanzieren
GEMA-frei und doch nicht frei
Die geplante Tarifreform der GEMA zu Veranstaltungen mit Tanzmusik kommt nun vor die Schiedsstelle des beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Das geht aus einer Pressemitteilung der GEMA von heute (19.Juni) hervor.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, wird darin zitiert: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“
Nicht nur die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, angesiedelt beim Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, hat gegen die neuen Tarife der GEMA Protest eingelegt, auch die Vereinigung der Tanzschulinhaber (Swinging World e.V.) will eine Beurteilung von der Schiedsstelle.
Die Schiedstelle wird nun die Tarife prüfen. Das ist so im Urheberrecht-Wahrnehmungsgesetz geregelt. Das Verfahren kann ab Eröffnung ein Jahr dauern. Ungeachtet dessen werden die neuen Tarife, so ein Sprecher der GEMA am Telefon, zum 1. Januar 2013 wie veröffentlicht in Kraft treten. Allerdings, so der Sprecher weiter, sei es durchaus üblich, dass sich GEMA und Gegenseite schon zu Anfang darüber unterhielten, wie ab dem Zeitpunkt der Änderung verfahren werde.
(für weniger dem Rheinischen zugetane Menschen: War es das mit dem Schützenfest?)
Die geplante Abgaben-Erhöhung auf Speichermedien hat die „Tarifreform“ der GEMA in Sachen Tanzveranstaltungen etwas überdeckt.
Der Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat in der Zwischenzeit eigene Beispielrechungen veröffentlicht, die untermauern sollen, dass alle Kneipen, Discotheken und Clubs draufzahlen.
Auf der Pressekonferenz zur Tarifreform stellte die GEMA Musterrechungen vor, die belegen sollen, dass es für viele kleine Veranstalter billiger werden soll.
Die DEHOGA hält dagegen, dass es teurer wird.
Vor 20 Jahren war ich selber mit einer Blasmusik unterwegs, wir spielten viele Schützenfeste, Bunte oder Bayerische Abende. Heute morgen habe ich selber mal nachgerechnet, wie das heutzutage beziehungsweise im nächsten Jahr aussähe.
Grundlage: Die GEMA-Tarife und die Berechnungen der DEHOGA
Nehmen wir das bei der GEMA genannte 700-Quadratmeter-Zelt.
Der musikalische Abend beginnt um 19 Uhr und endet offiziell um 1 Uhr. Von einer Zugabe sehe ich ab.
Nach derzeitigem Tarif hat die GEMA mit ihrer Berechung korrekt wiedergegeben, dass das 190,50 Euro netto sind.
Es kommt noch die Mehrwertsteuer (7%) hinzu, also brutto 203,83 Euro. (Zeltfläche 667 m² bis 1332 m²)
Schwachpunkt: der freie Eintritt. Nur mit Getränkezuschlägen ist eine Kapelle nicht zu bezahlen.
Fünf Euro Eintritt halte ich für realistisch.
Somit beläuft sich die Vergütungssumme auf 583,90 € netto, das sind 624,77 Euro brutto.
Ab Januar 2013 muss man folgende Rechnung aufmachen:
700 m² entsprechen bei freiem Eintritt 154,00 Euro netto,
die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 1 Uhr, das sind 6 Stunden, also 50% Aufschlag = 77,00 Euro.
Da keine Musik von Tonträgern erbracht wird, sondern live musiziert wird, entfallen GVL- und GEMA-Vervielfältigungszuschläge, aber die 7% Mehrwertsteuer sind fällig, das sind 16,17 Euro.
154,00 Euro + 77,00 Euro + 16,17 Euro = 247,17 Euro brutto.
Bei 5 Euro Eintritt sieht die Musterrechnung so aus:
(Grundvergütung, Zuschlag, Mehrwertsteuer)
330,00 Euro + 165,00 Euro + 34,65 Euro = 529,65 Euro Vergütung brutto,
die an die GEMA abzuführen sind.
Nachlässe sind meinen Recherchen nach nicht anwendbar, da keine der in Punkt III des Tarifes U-V genannten Spezifikationen zutreffen.
Nachtrag 1: 700 m² Grundfläche sind 20 x 35 Meter. Auf dieser Fläche stehen auch die Schänke, Essensstände und die Bühne mit den Musikern. Und wie bei Schützenfesten üblich, eine Tanzfläche, die auch als Aufmarschfläche für den Verein hergenommen werden kann. Nach GEMA-Grundlage sollen in das Zelt 700 Besucher passen. Bei einem Eintrittsentgelt von 5 Euro wären das 3.500 Euro Einnahmen. So weit, so gut.
Bei normaler Bestuhlung des Zeltes inclusive Gängen für Kellner und Bedienungen nebst Fluchtwegen frage ich mich, wie diese 700 Menschen sitzend untergebracht werden sollen. Würde der Veranstalter die Restaurationsflächen extern an das Zelt anbauen, dann würden vielleicht 700 Menschen in das Zelt passen, aber: Die Grundfläche wäre wieder größer. Und damit die Bemessungsgrundlage für die GEMA.
Nachtrag 2: Nach einem Mittagsschlaf habe ich nochmals durchgerechnet und die letzte Rechnung korrigiert. Statt wie zuerst 449,40 Euro brutto beträgt die Abgabe an die GEMA neu 529,65 Euro brutto. Das ist neu billiger als alt. Um 95,12 Euro.
Die GEMA-Beispielrechnung aus der Pressekonferenz ist an der Realität gemessen zu hinterfragen, da auch der Verwertungsgesellschaft klar sein dürfte, dass ohne Eintritt keine Live-Musik zu finanzieren ist.
Die Lizenzen werden mit Eintritt billiger. Das war aber nicht Intention des Beispiels. Mithin, an der Praxis ausgerichtet: Die GEMA zwingt dazu, Eintritt zu nehmen, damit eine Veranstaltung wirtschaftlich sein kann und verzichtet im Gegenzug auf einen Kleckerlas-Betrag an Lizenzen.
Quellen:
Berechnungsbespiele des DEHOGA-Bundesverbandes
Vergütungssatze U-VK der GEMA bis 31.12.2012
Vergütungssätze U-V der GEMA ab 1.1.2013
Bereits veröffentlicht:
Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Trinken für die GEMA
Die neue Tarifstruktur der GEMA stößt beim Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) auf Kritik.
Über die Pressekonferenz habe ich hier berichtet. Der DEHOGA spricht von Arroganz der GEMA.
Hier die Stellungnahme des DEHOGA von deren Website:
“Die GEMA „verkauft“ ihre neue Tarifstruktur damit, dass sie einfacher und ausgewogener sei und zu deutlichen Vergünstigungen führe. Sie verschweigt aber, dass die Vergünstigungen nur verhältnismäßig wenige Veranstaltungen, mit Eintrittsgeld zwischen 2 und 8 Euro, betreffen. Für viele Musiknutzer bringt die Tarifstruktur hingegen Erhöhungen von zum Teil mehreren hundert bis zu über tausend Prozent mit sich.
Die GEMA-Gebühren für eine Live- oder Tonträgerveranstaltung verändern sich beispielsweise wie folgt:
ohne Eintritt, bis 100 qm Fläche = keine Vergünstigung
ohne Eintritt, bis 200 qm Fläche = Erhöhung um 25 %
15 Euro Eintritt, bis 200 qm Fläche = Erhöhung um 45 %
15 Euro Eintritt, bis 600 qm Fläche = Erhöhung um 81 %
40 Euro Eintritt, bis 2200 qm Fläche = Erhöhung um 534 %
Weitere Tarifänderungen führen zum Wegfall von Nachlässen (z.B. beim Abschluss eines Jahrespauschalvertrages) sowie zu weiteren Zuschlägen. So erhöhen sich die oben genannten Veranstaltungen um weitere 50 Prozent, wenn Musik länger als fünf Stunden gespielt wird. Die GEMA-Gebühren für eine Abendveranstaltung mit Musik, die um 19:30 Uhr beginnt, würden sich dann ab 0:30 Uhr nochmals deutlich verteuern. Discotheken, deren Veranstaltungen in der Regel von 22 bis 5 Uhr laufen, sind besonders betroffen. Ihnen drohen Erhöhungen von durchschnittlich 400 Prozent (6 Euro Eintritt, 200 qm Fläche) bis zu 1.400 Prozent (15 Euro Eintritt, 500 qm Fläche). Das ist definitiv existenzgefährdend.”
Die GEMA ihrerseits weist in einer Pressemitteilung die Kritik zurück:
“Das vom DEHOGA angeführte Beispiel einer Diskothek mit zwei Dancefloors mit 310 qm und 410 qm sowie 8 Euro Eintritt führt bei einer angenommenen Auslastung von 800 Gästen zu einem Umsatz von 6.400 Euro für einen Abend allein durch das eingenommene Eintrittsgeld. Der zusätzliche Umsatz aus den gastronomischen Leistungen ist hier nicht inbegriffen. Die Geschäftsgrundlage einer Diskothek ergibt sich ausschließlich aus der Musikwiedergabe. Insofern ermöglicht erst die Musik, welche von den Mitgliedern der GEMA zur Verfügung gestellt wird, eine Diskothekenveranstaltung. Damit ist die Musikwiedergabe existentieller Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolges. Eine Beteiligung der Urheber in Höhe von 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern, also auf das Beispiel bezogen 640 Euro, ist unter diesen Gesichtspunkten der angemessene Anteil für die Urheber.
Falsch ist die Unterstellung des DEHOGA, die GEMA wäre nicht zu Verhandlungen bereit. Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., der größten Nutzervereinigung in Deutschland, wurden bereits Gespräche geführt, um die neuen Tarife zu verhandeln und zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu gelangen. Das letzte Gespräch fand am 22. März 2012 in Berlin statt. Hierbei wurde u. a. die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens erörtert. Die GEMA ist weiterhin bereit, die Gespräche fortzusetzen.”
In einem kurzen Telefonat erklärte mir Stefan Büttner, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des DEHOGA-Bundesverbandes sowie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., weiter gegen die neuen GEMA-Regelungen kämpfen zu wollen. Hintergrund ist wohl eine schwelende Auseinandersetzung der Bundesvereinigung mit der Urheberrecht-Verwertungsgesellschaft.