Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) e.V. haben sich im Tarifstreit um neue “Discotarife” auf eine Übergangslösung verständigt. Die besonders seitens der Discotheken kritisierte Anhebung ist damit in Teilen vorerst vom Tisch.
Die Einigungen in Kürze: Zum 1. Januar werden die Tarife im Veranstaltungsbereich um fünf Prozent angehoben. Der Tarif für Clubs und Discotheken wird zum 1.April 2013 nochmals um zehn Prozent angehoben. Der sogenannte Laptop-Zuschlag wird ab 1. April durch einen neuen Tarif ersetzt.
Inwieweit die Verhandlungen mit dem Bund der Karnevalisten, den Schützenvereinen und den eher kleineren Organisationen wie Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU), Deutsche Discjockey Organisation (DDO) und Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) davon betroffen sind, wird derzeit innerhalb der GEMA noch abgeklärt.
“Heinrich graut’s” berichtet weiter.
Eine eindeutige Stellungnahme der GEMA war zu diesem Punkt noch nicht zu bekommen, man diskutiere intern, hiess es aus München.
Ungeachtet der jetzigen Vereinbarung wird zwischen GEMA einerseits und den betroffenen Vereinen und Organisationen andererseits unter Federführung des Deutschen Patent- und Markenamtes weiter verhandelt. Bis Mitte 2013 soll eine Lösung gefunden sein, die Reform soll dann 2014 umgesetzt werden.
… und kommuniziert wieder falsch.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, steht seit Monaten in der Kritik. Ursache ist hauptsächlich die geplante Tarifreform für Veranstaltungen mit Tanzmusik. Betroffen sind vor allem Discotheken- und Clubbetreiber, aber auch Schützenvereine, Karnevalisten und alle Veranstalter, die Musikdarbietungen bei ihren Veranstaltungen dabei haben. Heute sind Proteste unter anderem in München, Nürnberg, Berlin und weiteren Standorten der GEMA-Bezirksdirektionen geplant. Aus diesem Grund hat die GEMA heute vormittag eilig eine Pressekonferenz einberufen, um aus ihrer Sicht nochmals darzustellen, warum die Proteste der Gegner überzogen sind.
Im April waren die neuen Tarife veröffentlicht worden. Seitdem rechneten DEHOGA und Clubbetreiber, was da an Kosten auf sie zukommen würde. Vor allem via Internet, befeuert von Piraten und GEMA-Kritikern, formierte sich Widerstand in der Bevölkerung.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bund der Karnevalisten eine Vereinbarung mit der GEMA ausgehandelt, die einen gemäßigten Anstieg der Lizenzgebühren beinhaltet und zudem erst nach der laufenden Session zum 1. April 2013 in Kraft tritt.
Überraschendster Punkt: Das, was die Karnevalisten ausgehandelt haben, soll laut Jürgen Baier von der GEMA auch für alle anderen gelten. Die Tarife steigen mit einer Staffelung an. Zudem werden Zuschläge nicht, wie ursprünglich veröffentlicht, nach fünf, sondern erst nach acht Stunden erhoben. Und auch in der Höhe der Zuschläge hat die GEMA mit sich reden lassen: Von einstmals 50% für jede ab der sechsten Musikstunde sind nur noch 25% je zwei Stunden ab der achten Stunde geblieben.
Jürgen Baier, zuständig für die Tarifentwicklung, dazu im O-Ton:
Bezeichnenderweise wusste von diesen Tarifänderungen kaum ein Kollege der Presse. Die GEMA hatte diesen Punkt kommuniziert. Und zwar in einer Pressemitteilung betreffend die Einigung mit dem Bund der Karnevalisten.
Zitat:
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
· Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren. Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
· Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
· Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.
· Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.
Zitat Ende. (Pressemitteilung vom 24.7.2012)
Aus der Pressemitteilung geht nicht zwangsläufig hervor, dass dieses Angebot für alle Vertragspartner gelten soll. Denkbar wäre ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber die GEMA muss sich den Vorwurf wohl gefallen lassen, dass sie hier unsauber kommuniziert hat.
In der damaligen Einladung zur Pressekonferenz hieß es nur:
Zitat: Gerne möchten wir Sie ausführlich über die Inhalte des neuen Gesamtvertrages zwischen der GEMA und dem BDK und die damit einhergehende Modifizierung der neuen Tarife für den Veranstaltungsbereich informieren. Zitat Ende.
Die Zusammenfassung von Jürgen Baier zu den Tarifänderungen nochmals im Wortlaut:
Kommentar:
Gemessen an dem, was bislang im Raum stand, mögen die Nachlässe ein Entgegenkommen der GEMA sein.
Dass das unzureichend kommuniziert wurde, scheint der Fall zu sein.
Dass die bisherigen Proteste der Clubbetreiber und die Berichterstattung der Presse die Bevölkerung (zurecht) gegen die GEMA in Stellung gebracht haben, ist aber ebenso unbestritten. Denn letztlich – ohne den monatelangen Aufschrei derer, die die Erhöhung zahlen werden müssen (die Clubbesucher also), wäre die Verwertungsgesellschaft nicht kompromissbereit gewesen.
Für den juristischen Laien stellt sich der Hintergrund so dar: Die GEMA darf eine Veranstaltung nicht bestreiken, sprich, sie darf das Abspielen von Musik nicht verbieten. Somit ist die Lösung, dass die Verwerter einen Schritt entgegenkommen, nicht die schlechteste Entwicklung. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz anzustreben, scheint mir geboten. Aber bitte, da sollen die Juristen urteilen.
Die Proteste halte ich für gerechtfertigt und notwendig. Und sie sollen bitte stattfinden und weitergehen.
Dazu sollen DEHOGA und andere Verbände neue Berechnungen anstellen. Aufgrund der Rahmendaten, die die GEMA heute bekannt gegeben hat.
Festzustellen bleibt:
Die GEMA hat sich im ersten Halbjahr ungeschickt angestellt. Und dafür, liebe Verwerter, geht das Volk auf die Straße. Mit Krumen gibt sich das Volk nicht zufrieden, es will Torte.
Lesen Sie dazu hier im Blog auch:
Das halbe Herz der GEMA
Trinken für die GEMA
Wenn die Technojünger Justin Bieber finanzieren
GEMA-frei und doch nicht frei
Ein Kommentar
In den vergangenen Jahren sind die Bilanzsummen der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.“ gestiegen.
In diesem Jahr nun hat Verwertungsgesellschaft einiges unternommen, um, wie sie selber sagt, transparenter zu werden. Und einiges, um die Einnahmen unter veränderten Vorzeichen zu sichern.
Einnahmen, die ihren Mitgliedern zu Gute kommen sollen.
Hatte man zuletzt die Tarife für Konzerte „reformiert“, so liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf den Reformen der Veranstaltungstarife.
Diese provozieren schon seit der Veröffentlichung im März 2012 die Diskotheken- und Clubbetreiber. Vorläufiger Höhepunkt: Die Demonstration „Bitte keine GEMAinheiten mehr“ am 25. Juni in Berlin. Zeitgleich und am gleichen Ort wie das Mitgliederfest der GEMA.
Aber auch andere Stellschrauben, an denen die Verwertungsgesellschaft dreht, erregen den Unmut von Musiknutzern und Musikproduzenten, die alternative Wege suchen.
Sei es die geplante Erhöhung der Leerabgabe auf Speichermedien oder die Sondertarife, die die GEMA zur Europameisterschaft bietet.
Auch eine Image-Kampagne der GEMA zieht nicht so richtig: Musik ist uns was wert.
Eine unglückliche Pressesprecherin bringt neuen Schwung in die Debatte um die GEMA. Gaby Schilcher spricht in einem großen Zeitungsinterview davon, dass die Verwaltungsausgaben auch darauf verwendet werden, sie für anstrengende Gespräche mit der Presse zu zahlen. Angesichts des Zornes weiter Teile der Bevölkerung ist das ein Tropfen in ein Fass, das überzugehen droht.
Bands wie Porter suchen sich das Geld für eine CD-Produktion im Netz zusammen und produzieren unter Creative-Commons-Lizenz.
Viele Künstler publizieren schon gema- und auch lizenzfreie Musik. Die Musikpiraten veröffentlichen eine solche CD und wegen eines Pseudonyms, das nicht offengelegt wird, zieht die GEMA vor den Kadi. Weil es die GEMA-Vermutung gibt.
An anderer Stelle bemühen sich Musikschaffende, eine alternative Verwertungsgesellschaft, die C3S auf die Beine zu stellen. Das Problem: Sobald C3S um Zulassung beim Patentamt ersucht, wird die Satzung des Vereins öffentlich sein und von den Justiziaren der GEMA sicher nicht unkommentiert bleiben. Und jede Unklarheit, jeder indifferente Ansatz, jeder nicht juristisch wasserdichte Satz wird Schreiben um Schreiben, Eingabe um Eingabe, Widerspruch um Widerspruch auslösen. Monopolisten lassen sich ungern in die Ecke drängen und – mehr Anwälte haben sie auch. Und wohl auch das Geld, sie zu zahlen.
Aber sei’ s drum: Was die letzten 20 Jahre in der Politik seinen Anfang nahm, durchdringt nun auch gesellschaftliche Bereiche: Die Abschaffung von Diktaturen wird zur Auflehnung der Musiknutzer und -schaffenden gegen einen Monopolisten, der sich selbst überlebt zu haben scheint.
2012 ist das Jahr der GEMA.
Die geplante Tarifreform der GEMA zu Veranstaltungen mit Tanzmusik kommt nun vor die Schiedsstelle des beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Das geht aus einer Pressemitteilung der GEMA von heute (19.Juni) hervor.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, wird darin zitiert: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“
Nicht nur die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, angesiedelt beim Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, hat gegen die neuen Tarife der GEMA Protest eingelegt, auch die Vereinigung der Tanzschulinhaber (Swinging World e.V.) will eine Beurteilung von der Schiedsstelle.
Die Schiedstelle wird nun die Tarife prüfen. Das ist so im Urheberrecht-Wahrnehmungsgesetz geregelt. Das Verfahren kann ab Eröffnung ein Jahr dauern. Ungeachtet dessen werden die neuen Tarife, so ein Sprecher der GEMA am Telefon, zum 1. Januar 2013 wie veröffentlicht in Kraft treten. Allerdings, so der Sprecher weiter, sei es durchaus üblich, dass sich GEMA und Gegenseite schon zu Anfang darüber unterhielten, wie ab dem Zeitpunkt der Änderung verfahren werde.
(für weniger dem Rheinischen zugetane Menschen: War es das mit dem Schützenfest?)
Die geplante Abgaben-Erhöhung auf Speichermedien hat die „Tarifreform“ der GEMA in Sachen Tanzveranstaltungen etwas überdeckt.
Der Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat in der Zwischenzeit eigene Beispielrechungen veröffentlicht, die untermauern sollen, dass alle Kneipen, Discotheken und Clubs draufzahlen.
Auf der Pressekonferenz zur Tarifreform stellte die GEMA Musterrechungen vor, die belegen sollen, dass es für viele kleine Veranstalter billiger werden soll.
Die DEHOGA hält dagegen, dass es teurer wird.
Vor 20 Jahren war ich selber mit einer Blasmusik unterwegs, wir spielten viele Schützenfeste, Bunte oder Bayerische Abende. Heute morgen habe ich selber mal nachgerechnet, wie das heutzutage beziehungsweise im nächsten Jahr aussähe.
Grundlage: Die GEMA-Tarife und die Berechnungen der DEHOGA
Nehmen wir das bei der GEMA genannte 700-Quadratmeter-Zelt.
Der musikalische Abend beginnt um 19 Uhr und endet offiziell um 1 Uhr. Von einer Zugabe sehe ich ab.
Nach derzeitigem Tarif hat die GEMA mit ihrer Berechung korrekt wiedergegeben, dass das 190,50 Euro netto sind.
Es kommt noch die Mehrwertsteuer (7%) hinzu, also brutto 203,83 Euro. (Zeltfläche 667 m² bis 1332 m²)
Schwachpunkt: der freie Eintritt. Nur mit Getränkezuschlägen ist eine Kapelle nicht zu bezahlen.
Fünf Euro Eintritt halte ich für realistisch.
Somit beläuft sich die Vergütungssumme auf 583,90 € netto, das sind 624,77 Euro brutto.
Ab Januar 2013 muss man folgende Rechnung aufmachen:
700 m² entsprechen bei freiem Eintritt 154,00 Euro netto,
die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 1 Uhr, das sind 6 Stunden, also 50% Aufschlag = 77,00 Euro.
Da keine Musik von Tonträgern erbracht wird, sondern live musiziert wird, entfallen GVL- und GEMA-Vervielfältigungszuschläge, aber die 7% Mehrwertsteuer sind fällig, das sind 16,17 Euro.
154,00 Euro + 77,00 Euro + 16,17 Euro = 247,17 Euro brutto.
Bei 5 Euro Eintritt sieht die Musterrechnung so aus:
(Grundvergütung, Zuschlag, Mehrwertsteuer)
330,00 Euro + 165,00 Euro + 34,65 Euro = 529,65 Euro Vergütung brutto,
die an die GEMA abzuführen sind.
Nachlässe sind meinen Recherchen nach nicht anwendbar, da keine der in Punkt III des Tarifes U-V genannten Spezifikationen zutreffen.
Nachtrag 1: 700 m² Grundfläche sind 20 x 35 Meter. Auf dieser Fläche stehen auch die Schänke, Essensstände und die Bühne mit den Musikern. Und wie bei Schützenfesten üblich, eine Tanzfläche, die auch als Aufmarschfläche für den Verein hergenommen werden kann. Nach GEMA-Grundlage sollen in das Zelt 700 Besucher passen. Bei einem Eintrittsentgelt von 5 Euro wären das 3.500 Euro Einnahmen. So weit, so gut.
Bei normaler Bestuhlung des Zeltes inclusive Gängen für Kellner und Bedienungen nebst Fluchtwegen frage ich mich, wie diese 700 Menschen sitzend untergebracht werden sollen. Würde der Veranstalter die Restaurationsflächen extern an das Zelt anbauen, dann würden vielleicht 700 Menschen in das Zelt passen, aber: Die Grundfläche wäre wieder größer. Und damit die Bemessungsgrundlage für die GEMA.
Nachtrag 2: Nach einem Mittagsschlaf habe ich nochmals durchgerechnet und die letzte Rechnung korrigiert. Statt wie zuerst 449,40 Euro brutto beträgt die Abgabe an die GEMA neu 529,65 Euro brutto. Das ist neu billiger als alt. Um 95,12 Euro.
Die GEMA-Beispielrechnung aus der Pressekonferenz ist an der Realität gemessen zu hinterfragen, da auch der Verwertungsgesellschaft klar sein dürfte, dass ohne Eintritt keine Live-Musik zu finanzieren ist.
Die Lizenzen werden mit Eintritt billiger. Das war aber nicht Intention des Beispiels. Mithin, an der Praxis ausgerichtet: Die GEMA zwingt dazu, Eintritt zu nehmen, damit eine Veranstaltung wirtschaftlich sein kann und verzichtet im Gegenzug auf einen Kleckerlas-Betrag an Lizenzen.
Quellen:
Berechnungsbespiele des DEHOGA-Bundesverbandes
Vergütungssatze U-VK der GEMA bis 31.12.2012
Vergütungssätze U-V der GEMA ab 1.1.2013
Bereits veröffentlicht:
Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Trinken für die GEMA
CSU-Chef und Ministerpräsident Horst Seehofer macht seine erste Facebook-Party. Die Kollegen landauf, landab schreiben drüber. Viele Medienvertreter sind zugegen. Partygäste? Statt über 2.500 “nur” gut 500. Schlimm? Nöööö.
Es hatte durchaus Charme, wie sich die CSU ein weiteres Mal ins Netz vortastet.
Heute statt Bericht einfach ein paar Bilder.
Schade war, dass erst ab 20 Uhr eingelassen wurde. Wettgemacht wurde das durch die Mehrheit der Münchner Partymenschen, die selten um die Zeit ins Nachleben schwärmen. Die buchstaben-bezogenen Check-Ins arbeiteten sehr gut. Dass Horst Seehofer dennoch über eine Stunde vom Sperrgitter bis in die Disco brauchte, ist den Medien geschuldet. Natürlich will jedes Fernsehteam den Horst exclusiv. Das dauert. Komische Rolle des Abends gehört den Medien, die die Veranstaltung hochgejazzt haben, um sich dann über ‘nur’ 500 Gäste zu mokieren.
Der Horst hat sich jedenfalls nicht zur Tessa gemacht. Und bei der nächsten Facebook-Party vom Seehofer hat die CSU die kleineren Unzulänglichkeiten sicher ausgebügelt. Denn: Sie ist lernfähig.
Wer kriegt eigentlich die Lizenzeinnahmen, die die GEMA bei den Clubbetreibern kassiert? Urheber, Texter und Autoren, klar. Bearbeiter, auch klar. Aber welche? Wer profitiert vom Geldsegen? Wer viele Plattenverkäufe und Airplays meldet und hat, verdient viel, hat viel Umsatz und dementsprechend höhere Lizenzeinnahmen.
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung bedauert David Süß, Betreiber des Harry-Klein-Clubs in München,
Die im Tanzlokal generierten Einnahmen, die an die GEMA abgetreten werden müssen, kommen nicht denen zugute, deren Musik gespielt wird (zum Beispiel Techno), sondern denen, die allgemein viele Radio-Einsätze und Chartnotierungen haben. Grund ist die Erhebungsmethode der GEMA. Diese beauftragt Media Control. Das Musikmonitoring beschreibt die GEMA auf ihrer Website so:
„Die GEMA lizenziert mechanische Musikwiedergaben in Veranstaltungsräumen mit regelmäßigem Tanz nach dem Tarif M-U III 1c. Zu den insgesamt in Deutschland ca. 5.000 erfassten Tanzflächen zählen überwiegend Diskotheken, aber auch andere Tanzbetriebe mit unterschiedlichen Musikangeboten.
Aus dieser vielschichtigen Menge werden ca. 120 Tanzflächen statistisch so ermittelt, dass durch einstündiges Programm-Monitoring pro Woche und Tanzfläche das gesamte Spektrum der in einem Jahre wiedergegebenen Musiktitel repräsentativ abgebildet wird.“
Die Kriterien der GEMA: Quantität und Mainstream. Ein Blick in die Charts zeigt, dass Musikstile wie Techno kein Mainstream sind. Gespielt wird, was der Masse gefällt. Von Media Control wird für die GEMA erhoben, was Media Control als gespielt erhoben hat.
Abhilfe würde eine Playlist des DJs schaffen, in der er minutiös protokolliert, welche Tonträger er gespielt hat. Diese ist dann bei der GEMA einzureichen, die wiederum ihre Verteilschlüssel anwendet. Ob dieser Aufwand von einem DJ betrieben wird, ist fraglich. Der DiscJockey ist vornehmlich nicht zur statistischen Erhebung da und wird das auch nicht machen (können).
Klartext: Die Technojünger subventionieren Justin Bieber.
Eine umfangreiche Dokumentation, wer bei der GEMA viele Tantiemen erhält, findet sich bei Musiker Online.
Zur Höhe der Lizenzen, die ein Club-Betreiber ab 2013 zahlen muss, gibt es hier einen Artikel.
Ein Artikel zum Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen GEMA vs. YouTube finden Sie hier.
Bei den Diskotheken- und Club-Betreibern herrscht Unruhe: Es geht um die Lizenzabgaben, die Veranstalter von Clubs und Diskotheken an die GEMA zahlen müssen. Davon betroffen sind auch Schützenfeste, Bierzelte und das Galadiner mit musikalischer Komponente. Immer mehr Club-Betreiber rechnen nach und stellen fest: Ich zahle ab 2013 drauf. Aber für was oder wen eigentlich?
David Süß, Betreiber des Musik-Clubs Harry Klein in München, wird in der Süddeutschen Zeitung zitiert:
„Nach der Kalkulation zahle ich künftig mehr an die Gema, als ich überhaupt erwirtschaften kann.“
Warum fürchten die Clubbetreiber höhere Abgaben? Das liegt in der Berechnungsgrundlage, die geändert werden soll:
Bislang rechnet die GEMA mit 150 Personen auf 100 Quadratmeter. Künftig geht die Verwertungsgesellschaft von einer Zweidrittel-Belegung aus. Sprich: 100 Besucher auf 100 Quadratmetern. Auf den ersten Blick scheint das ein Entgegenkommen zu sein. Nur: Wie in diesem PDF-Fragebogen zu ersehen ist, rechnet die GEMA zum Beispiel die Schankfläche und den Platz von Disc- oder Lichtjockey nicht aus der Gesamtfläche heraus.
Dadurch würde sich die Fläche teils erheblich verringern, auf der zahlungspflichtige Besucher einer Tanzveranstaltung anzutreffen sind. Aber: Im Interesse einer Gleichbehandlung aller Betreiber, so eine GEMA-Sprecherin am Telefon, wird grundsätzlich (und gerichtlich anerkannt) jeweils von Wand zu Wand gemessen. Ausgenommen sind Bistros und Sanitärräume, die bei Hintergrundmusik anders tarifiert werden. Wirtschaftsräume, die nicht beschallt werden, fallen ebenfalls aus der Berechnung.
Als Faustformel gilt: Quadratmeter beschallte Fläche x Eintritt : 10 = Lizenzgebühr, die an die GEMA zu entrichten ist.
Die bisherigen Staffelungen entfallen, allerdings gibt es einen Nachlaß von 10 Prozent ab der 16. Veranstaltung im Monat und nochmals 20 Prozent, wenn man Verbandsmitglied beim VDMK oder der DEHOGA ist.
Einige Clubbetreiber sprechen davon, die Preise anzuheben. Wohlweislich werden das nicht die Eintrittsgelder sein, denn dann würde die Lizenzgebühr an die GEMA weiter steigen.
Also steht zu erwarten, dass Getränke und Speisen wegen der Musik teurer werden. Vielleicht sogar bei sinkenden Eintrittsgeldern.
Bleibt die Frage, an wen die generierten Lizenzeinnahmen gehen… Dazu mehr hier.
Und: Wie sieht das nochmal mit GEMA-freier Musik aus?
Bereits zum Thema veröffentlicht: Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Egal, ob Konzert oder Tanzveranstaltung, egal ob Live-Musik oder Beschallung von CD, mp3 oder Schallplatte: Wer eine Veranstaltung mit Musik plant oder dort auflegt, ist in der Pflicht, diese Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und prüfen zu lassen, ob Lizenzen fällig werden. Das besagt ein seit Jahren rechtskräftiges Urteil. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärt in seinem Internet-Law-Blog Hintergründe dazu.
Am Rande einer Pressekonferenz, bei der es um die Lizenzierung von Veranstaltungen mit Musik ging (hier mein Bericht), bat ich Georg Oeller von der GEMA, den Begriff der GEMA-Vermutung zu erklären:
Aufgemerkt! Es beißt die Maus also keinen Faden ab: Es muss die Veranstaltung gemeldet werden und es muss erklärt werden, was gespielt wird. Auch, wenn es, wie Gunnar Sohn in seiner Internet-Publikation Neue Nachricht erklärt, sich ausschliesslich um GEMA-freie Musik handelt. Die Verwertungsgesellschaft ist in Deutschland mit acht Bezirksdirektionen vertreten, deren Mitarbeiter täglich unterwegs sind und Plakate beobachten, die Veranstaltungen mit ihren Meldedaten abgleichen und auch vor Besuchen von Veranstaltungen nicht zurückschrecken. Georg Oeller rät zu folgendem Vorgehen:
Praktische Tipps zum Procedere gibt es auch in diesem Tango-Wiki.
Und sollte selbst bei einer GEMA-freien Musikveranstaltung etwas “schief” gegangen sein, sprich, der DJ hat vielleicht doch ein Stück GEMA-pflichtiger Musik gespielt, so hat Georg Oeller von der GEMA einen Rat:
Übrigens ist es schon interessant, wie selbstverständlich die Verwertungsgesellschaft davon ausgeht, dass man gar nicht ohne deren Musik auskommen kann.
Also gilt für jeden DJ, jeden Musiker: Genau aufpassen, notfalls mitschreiben. Wobei ich mir das, mit Verlaub, recht lustig vorstelle. Ich war (unter anderem Vorzeichen) selber schon DJ und ich hatte während des Auflegens wahrlich anderes zu tun, als in eine Liste einzutragen, welchen Künstler ich spiele. Praxis und Theorie klaffen mitunter doch recht weit auseinander.
Zum Trost gereichen mag vielleicht der Hinweis, ein vietnamesisches Restaurant aufzumachen. Da die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte dort keine “Partnergesellschaft” hat, kann sie auch nichts verlangen, wenn man Musik aus diesem Land spielt. Für die zahlreichen Kreativen in diesem Land ist das sicher eine Anregung, schöpferisch zu werden.
Zum Schluss noch dies:
Wenn ein Musiker, der seine Rechte von der GEMA wahrnehmen lässt, auf der Bühne improvisiert, ist GEMA-Lizenz fällig. Das ist Ansicht der GEMA. Denn, so die Argumentation der Verwertungsgesellschaft, im Augenblick der Aufführung ist die Improvisation eine Schöpfung und deswegen lizenzpflichtig.