Keine Space-Night mehr?

Eben erreichte mich eine Mail.
Inhalt: Die Space-Night im Bayerischen Fernsehen soll angeblich wegen höherer GEMA-Gebühren nicht mehr fortgeführt werden können.

Wortlaut des Blogposts:

„Die Space Night war schon etwas besonderes und alles andere als unbeliebt. Um so überraschender war es darum für uns zu erfahren, dass die Space Night auf BR-alpha am 07.01.2013 zum letzen Mal statt fand. Was aber ist der Grund für dieses plötzliche Ende? Auf unsere Anfrage teilt uns das BR-Fernsehen hierzu heute folgendes mit:

…vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Fernsehen!

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Sendereihe “Space Night” nicht mehr im Programm von BR-Alpha führen.

Grund hierfür ist, dass die GEMA eine Gebührenreform durchgeführt hat, sodass die Produktionskosten für “Space Night” für den Bayerischen Rundfunk erhöht wurden.”

Vom BR-Presse-Service habe ich folgende Antwort auf einen Tweet erhalten:

Weiß einer der Kollegen etwas? Will jemand recherchieren?
Ich kann es nur eingeschränkt, da ich anderweitig ausgelastet bin.
Infos/Kontakt gegen Querverweis wie immer gerne an mich.

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In der Kategorie Zwischenruf am 17.01.13 um 20:16 Uhr veröffentlicht.
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GEMA mahnt Youtube ab

Zitat aus einer Pressemitteilung der GEMA:
„Als weiteren Schritt geht die GEMA mit einer Abmahnung gegen den Inhalt der willkürlich auf YouTube geschalteten Sperrtafeln vor: „Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen.
Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten“, erklärt Dr. Harald Heker das Vorgehen der GEMA.”

Die Kollegen der Nürnberger Zeitung haben das Thema gleich aufgegriffen.

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In der Kategorie Kommunikation, Musik, Politik am 10.01.13 um 17:14 Uhr veröffentlicht.
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(K)ein Jahresrückblick – II

Im ersten Teil dieses Jahresrückblicks beschäftigte ich mich mit Musik. Jazzweekend in Regensburg, Musik als pädagogisches Element in der Schule, Musik als das, was sie sein soll: Volkes Musik. Musik ist aber immer auch Ausdruck. Und Volksmusik, egal, ob an Stammtischen oder im Konzertsaal dargebracht, ist Volkes Musik. Volkes Musik soll auch Volksmusik bleiben.
Musik ist Wert. Musik ist wertvoll. Und kein Mensch kann ernsthaft fordern, dass Musik kostenlos sein soll. Insofern verstehe ich die GEMA, dass sie Abgaben fordert. Wenn diese Abgaben dann nur auch die Musikschaffenden erreichen würden. Dass 95 Prozent der Musikschaffenden sich mit fünf Prozent der Urheberabgaben zufrieden geben müssen, ist dank der Aufklärungsarbeit von Bruno Kramm (Piraten) und anderen kein Geheimnis mehr. Die Geschichte mit Crowdfunding soll mal unbeleuchtet bleiben.

Klar, die USB-Stick-Geschichte war der Knaller des Jahres. Die GEMA erhöht (für die ZPÜ) die Leerabgabe auf Speichermedien. Eine solche Geschichte zuerst zu haben, ist das Sahnehäubchen als Journalist und Blogger. Und wenn ich nicht bei Twitter aufmerksam mitläse, dann wäre diese Geschichte an mir vorbeigegangen. Ein bisserl Eigeninitiative, eigene Recherche und guter Willen langen, um ein Thema zu platzieren. Und dann dazu ein Multiplikator. In meinem Fall war das Thomas Stadler. Rechtsanwalt aus Freising, ein Mensch, der das Herz am rechten Fleck hat und die ganze Computer-Branche im Blick hat. @RAStadler kann das alles.

Das Digitale und das Natürliche (!) treiben mich um. Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen das. Als ich am 1. August als Pressereferent der Katholischen Erziehergemeinschaft berufen wurde, war ich teilweise unbedarft. Das gebe ich gerne zu. Ich arbeite gerne mit Ursula Lay zusammen, mit vielen Lehrern, bin gerne auf Veranstaltungen, bekomme auch ordentliches Feedback. Nicht nur immer positiv, aber: Wir arbeiten dran. Und dann gibt es kleine Highlights wie das Interview mit Kurt Neudert. Er ist 50 Jahre bei der KEG, im (Un-)Ruhestand und immer noch aktiv. Zum Beispiel engagiert er sich im Wertebündnis Bayern.

Immer wieder beschäftigt mich auch das Mediensterben. Vor allem das der Holzmedien. Zeitungen sind wichtig. Aber Zeitungen werden verlieren. Also zumindest die aus Totholz. Mit Klaus Schrage habe ich mich unterhalten. Zum Tod der Nürnberger Abendzeitung. Hier können Sie vor allem nachhören. Ich gebe es zu: Ich habe auch keine Patentrezepte, die Print retten könnten, selbst, wenn ich das wollte. Die gnadenlose Revolution ist Bestandteil unseres journalistischen Lebens geworden. Die AZ, die Frankfurter Rundschau, die Financial Times Deutschland sind die ersten, die es in Deutschland so richtig böse erwischt hat. Dazu die Nachrichtenagentur dapd. 2013 wird sich dieser Trend fortsetzen. Manchem Kollegen der schreibenden Zunft, der immer noch glaubt, dass „Zeitung in der Schule” das Rettungsmittel ist, wünsche ich: Wach bitte auf. Egal, wie hart das gerade ist. Stell Dich neu auf. Überprüfe Deine Positionen.

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In der Kategorie Bericht, Kommunikation, Medien, Musik, Politik am 27.12.12 um 19:53 Uhr veröffentlicht.
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Kleine Wende im Tarifstreit zwischen GEMA und Discotheken

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) e.V. haben sich im Tarifstreit um neue “Discotarife” auf eine Übergangslösung verständigt. Die besonders seitens der Discotheken kritisierte Anhebung ist damit in Teilen vorerst vom Tisch.
Die Einigungen in Kürze: Zum 1. Januar werden die Tarife im Veranstaltungsbereich um fünf Prozent angehoben. Der Tarif für Clubs und Discotheken wird zum 1.April 2013 nochmals um zehn Prozent angehoben. Der sogenannte Laptop-Zuschlag wird ab 1. April durch einen neuen Tarif ersetzt.

Inwieweit die Verhandlungen mit dem Bund der Karnevalisten, den Schützenvereinen und den eher kleineren Organisationen wie Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU), Deutsche Discjockey Organisation (DDO) und Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) davon betroffen sind, wird derzeit innerhalb der GEMA noch abgeklärt.
“Heinrich graut’s” berichtet weiter.
Eine eindeutige Stellungnahme der GEMA war zu diesem Punkt noch nicht zu bekommen, man diskutiere intern, hiess es aus München.

Ungeachtet der jetzigen Vereinbarung wird zwischen GEMA einerseits und den betroffenen Vereinen und Organisationen andererseits unter Federführung des Deutschen Patent- und Markenamtes weiter verhandelt. Bis Mitte 2013 soll eine Lösung gefunden sein, die Reform soll dann 2014 umgesetzt werden.

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In der Kategorie Kommunikation, Musik am 20.12.12 um 15:23 Uhr veröffentlicht.
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Leerabgabe für die Cloud?

Überlegen Sie bitte mal ganz kurz, nur so 25 Sekunden. Haben Sie eine Cloud, also Speicherplatz im Internet? Ja?
Gut.
Sicher speichern Sie da auch ganz schrecklich viele Musiktitel, gescannte Bücher und sowas ab, also alles, was urheberrechtlich geschützt ist.
„Kla … WAS?”, werden Sie nun sagen.

In meinen Clouds (ja, ich habe mehrere), befinden sich MEINE Fotos, MEINE Dokumente, MEINE Audio-Dateien, die ich immer wieder mal brauche, wenn ich auf verschiedenen Rechnern verschiedene Aufgaben erfülle. Und ich glaube, dass das den meisten Usern so geht.
Dann wird Sie vielleicht folgende Meldung aus dem Nachbarland Österreich interessieren:
Die Interessengemeinschaft von Autoren in Österreich möchte eine Abgabe auf die Cloud haben. Hier findet sich der entsprechende Artikel des „Standards”.

Ich bin jetzt ganz polemisch, ganz ungerecht und überhaupt: Die Forderung empfinde ich als nicht diskutabel und ähnlich verrückt, wie ich schon die Erhöhung der Leerabgabe bei USB-Sticks und Speicherkarten in Deutschland empfand. Es regt mich auf.
Aber irgendwann wird auch die GEMA diese Forderung entdecken und vorantreiben. Beziehungsweise nur vorantreiben, denn entdeckt haben die Freunde vom Rosenheimer Platz das sicher schon.

Ganz bitter deswegen heute mein Fazit: So viele Internetnichtversteher. Weil Euch, wie den Verlagen, die Idee zu einem Erlösmodell fehlt.

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In der Kategorie Internet, IT, Medien, Zwischenruf am 10.12.12 um 19:40 Uhr veröffentlicht.
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GEMA einigt sich mit VDM, DDO und DDU

Die GEMA hat sich mit den Verbänden Deutsche Discjockey Organisation, Deutsche Discotheken Unternehmer und Verband Deutscher Musikschaffender (DDO, DDU, VDM) auf mäßigere Anhebungen bei den sogenannten Discotheken-Tarifen geeinigt. Ab 1. April 2013 steigen diese an, wie mehrfach berichtet. Die Verbände erhalten einen 20-prozentigen Nachlass auf das Gesamtvolumen.
Weiter schreibt die GEMA in einer Pressemitteilung:

„• Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren.
• Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz beträgt dort € 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.”

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In der Kategorie Medien, Musik, Politik, Wirtschaft am 05.11.12 um 15:11 Uhr veröffentlicht.
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Steuerhinterziehen leicht gemacht

Bei der WikiCon in Dornbirn (Vorarlberg, Österreich) standen wir natürlich auch zusammen, rauchten und ratschten. Klar, dass das Gespräch auch irgendwann auf die Geschichte mit den USB-Sticks kommen musste, deren Verteuerung ich aufgedeckt hatte. Einer der Teilnehmer meinte lachendes Auges zu mir: „Naja, dann kauf ich die Sticks halt im Ausland …” Gar keine schlechte Idee, mag man meinen. Wer, wie ich, seine Sticks nicht auf (GEMA-)Pressekonferenzen bekommt, scheint damit gut bedient zu sein.
Weit gefehlt, auch wenn die Stiftung Warentest das als Tipp „verkauft”.
Der Informationskreis Aufnahmemedien, mit dem ich seit der USB-Stick-Geschichte Kontakt habe, informierte mich eben über einen sehr interessanten Aspekt:
Zitat: Rein rechtlich übersieht Stiftung Warentest nämlich, dass auch der Online-Bezug von Speichermedien aus dem Ausland vergütungspflichtig ist – also Urheberabgabe an die ZPÜ gezahlt werden muss. Der private Verbraucher muss nicht selbst an die ZPÜ zahlen, wohl aber schon der im Ausland sitzende Online-Händler (Schricker/Löwenheim, UrhG § 54b Rn. 4; BR-Drs. 218/94 S. 20). Er muss die Preise also genauso kalkulieren wie der inländische Händler, sodass es eigentlich keinen Preisvorteil geben kann, im Ausland zu kaufen! Und schon gar nicht kann man so die Forderungen der ZPÜ umgehen! Es mag ja sein, dass viele Händler im Ausland dies nicht tun. Sie handeln jedoch rechtswidrig und es ist höchst befremdlich, dass eine staatlich geförderte Organisation dazu aufruft, derartige Hinterziehungspraktiken durch den Erwerb der angebotenen Produkte zu belohnen.

Richtig nett finde ich den Satz in der Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien, dass es skurril sei, „dass ausgerechnet diese Organisation, deren Stifterin und Gründerin die Bundesregierung ist, zum Boykott des deutschen Handels aufruft und die Nichtachtung der Gesetze unterstützt.”

Also, beim nächsten Besuch im befreundeten Ausland: Augen auf beim KaffeeUSB-Stick-Kauf.

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In der Kategorie Computer, IT, Politik, Wirtschaft am 10.09.12 um 18:23 Uhr veröffentlicht.
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Tarifkrumen oder Torte – Die GEMA bessert nach …

… und kommuniziert wieder falsch.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, steht seit Monaten in der Kritik. Ursache ist hauptsächlich die geplante Tarifreform für Veranstaltungen mit Tanzmusik. Betroffen sind vor allem Discotheken- und Clubbetreiber, aber auch Schützenvereine, Karnevalisten und alle Veranstalter, die Musikdarbietungen bei ihren Veranstaltungen dabei haben. Heute sind Proteste unter anderem in München, Nürnberg, Berlin und weiteren Standorten der GEMA-Bezirksdirektionen geplant. Aus diesem Grund hat die GEMA heute vormittag eilig eine Pressekonferenz einberufen, um aus ihrer Sicht nochmals darzustellen, warum die Proteste der Gegner überzogen sind.


Im April waren die neuen Tarife veröffentlicht worden. Seitdem rechneten DEHOGA und Clubbetreiber, was da an Kosten auf sie zukommen würde. Vor allem via Internet, befeuert von Piraten und GEMA-Kritikern, formierte sich Widerstand in der Bevölkerung.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bund der Karnevalisten eine Vereinbarung mit der GEMA ausgehandelt, die einen gemäßigten Anstieg der Lizenzgebühren beinhaltet und zudem erst nach der laufenden Session zum 1. April 2013 in Kraft tritt.

Überraschendster Punkt: Das, was die Karnevalisten ausgehandelt haben, soll laut Jürgen Baier von der GEMA auch für alle anderen gelten. Die Tarife steigen mit einer Staffelung an. Zudem werden Zuschläge nicht, wie ursprünglich veröffentlicht, nach fünf, sondern erst nach acht Stunden erhoben. Und auch in der Höhe der Zuschläge hat die GEMA mit sich reden lassen: Von einstmals 50% für jede ab der sechsten Musikstunde sind nur noch 25% je zwei Stunden ab der achten Stunde geblieben.
Jürgen Baier, zuständig für die Tarifentwicklung, dazu im O-Ton:

Bezeichnenderweise wusste von diesen Tarifänderungen kaum ein Kollege der Presse. Die GEMA hatte diesen Punkt kommuniziert. Und zwar in einer Pressemitteilung betreffend die Einigung mit dem Bund der Karnevalisten.
Zitat:
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
· Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren. Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
· Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
· Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.
· Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.

Zitat Ende. (Pressemitteilung vom 24.7.2012)

Aus der Pressemitteilung geht nicht zwangsläufig hervor, dass dieses Angebot für alle Vertragspartner gelten soll. Denkbar wäre ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber die GEMA muss sich den Vorwurf wohl gefallen lassen, dass sie hier unsauber kommuniziert hat.

In der damaligen Einladung zur Pressekonferenz hieß es nur:
Zitat: Gerne möchten wir Sie ausführlich über die Inhalte des neuen Gesamtvertrages zwischen der GEMA und dem BDK und die damit einhergehende Modifizierung der neuen Tarife für den Veranstaltungsbereich informieren. Zitat Ende.

Alles nicht so schlimm?

Die Zusammenfassung von Jürgen Baier zu den Tarifänderungen nochmals im Wortlaut:

Kommentar:
Gemessen an dem, was bislang im Raum stand, mögen die Nachlässe ein Entgegenkommen der GEMA sein.
Dass das unzureichend kommuniziert wurde, scheint der Fall zu sein.
Dass die bisherigen Proteste der Clubbetreiber und die Berichterstattung der Presse die Bevölkerung (zurecht) gegen die GEMA in Stellung gebracht haben, ist aber ebenso unbestritten. Denn letztlich – ohne den monatelangen Aufschrei derer, die die Erhöhung zahlen werden müssen (die Clubbesucher also), wäre die Verwertungsgesellschaft nicht kompromissbereit gewesen.
Für den juristischen Laien stellt sich der Hintergrund so dar: Die GEMA darf eine Veranstaltung nicht bestreiken, sprich, sie darf das Abspielen von Musik nicht verbieten. Somit ist die Lösung, dass die Verwerter einen Schritt entgegenkommen, nicht die schlechteste Entwicklung. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz anzustreben, scheint mir geboten. Aber bitte, da sollen die Juristen urteilen.
Die Proteste halte ich für gerechtfertigt und notwendig. Und sie sollen bitte stattfinden und weitergehen.
Dazu sollen DEHOGA und andere Verbände neue Berechnungen anstellen. Aufgrund der Rahmendaten, die die GEMA heute bekannt gegeben hat.

Erich Schulze, erster Nachkriegsvorsitzender der GEMA.
(Büste im Foyer, Rosenheimer Platz)

Festzustellen bleibt:
Die GEMA hat sich im ersten Halbjahr ungeschickt angestellt. Und dafür, liebe Verwerter, geht das Volk auf die Straße. Mit Krumen gibt sich das Volk nicht zufrieden, es will Torte.

Lesen Sie dazu hier im Blog auch:
Das halbe Herz der GEMA
Trinken für die GEMA
Wenn die Technojünger Justin Bieber finanzieren
GEMA-frei und doch nicht frei

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In der Kategorie Kommunikation, Medien, Musik, Politik am 06.09.12 um 15:22 Uhr veröffentlicht.
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Nächste Preiserhöhung für Speichermedien?

Die ZPÜ, vertreten durch die GEMA, will offensichtlich schon wieder mehr Geld.
Dieses Mal für Externe Speicherplatten.
Bis ein Terrabyte Kapazität sollen es 7 Euro sein, darüber 9 Euro pro Platte.
Das geht aus einer Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien und Bitkom hervor.

Dieser Zusammenschluß von Herstellern von Speichermedien eine Studie in Auftrag gegeben, nach der die externe Festplatte nur zu gut drei Prozent für Privatkopien genutzt werden. Im Klartext: 97 Prozent der Festplatten werden für Sicherungskopien eigener Fotos und Dokumente genutzt.
Schon im Mai war die Verwertungsgesellschaft für die geplante Erhöhung der Abgabe auf USB-Sticks heftig kritisiert worden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Unterdessen zitert der Kollege Peter Viebig von der Nürnberger Zeitung GEMA-Sprecher Peter Hempel, der die GEMA einer Kampagne ausgesetzt sieht:
“Wir sind momentan für jedes Sommerloch gut”, klagt Hempel. (Zitat mit freundlicher Genehmigung der NZ)

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In der Kategorie Computer, IT, Medien, Musik am 13.07.12 um 12:12 Uhr veröffentlicht.
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Die GEMA und die EU ….

Neuer Monat – und Neues von der GEMA.
Die Verwertungsgesellschaft hat heute in einer Pressemitteilung den Vorschlag einer EU-Richtlinie begrüßt, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften schaffen soll.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker erklärte:
„Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“.

Deutschlandradio Kultur berichtete, dass mehrere Künstler das Konzept der EU kritisieren, darunter Nick Mason, Schlagzeuger der Band “Pink Floyd” und Ed O’Brien, Gitarrist der Band “Radiohead”.
Jeff John Roberts hat die Meldung auf seiner Website paidcontent.org. Die Künstler sehen in der Richtlinie die Urheber nicht genügend berücksichtigt. Sie werfen den Verwertungsgesellschaften vor, das digitale Geschäft vernachlässigt zu haben.

Die Pressemitteilung der GEMA finden Sie hier.

Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hat die Situation in seinem Blog näher beleuchtet.

Ich berichte weiter.

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In der Kategorie Kommunikation, Kultur, Musik am 11.07.12 um 22:54 Uhr veröffentlicht.
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Das ist Netzgemeinde

Heute abend ist das Ziel fast vollbracht: Die Band Porter hat mittels Crowdfunding das Geld für eine CD-Produktion zusammenbekommen. Vor gut drei Wochen habe ich in diesem Blog darüber berichtet. Ich war nicht der Einzige, der sich für diese Sache eingesetzt hat. Viele User auf Twitter haben sich engagiert, der Drummer und Initiator der Band und des Projektes, Markus G. Sänger hat in hier mal zusammengefasst, wer alles “mediale” Unterstützung geliefert hat. Die CD Wolkenstein wird nun produziert werden können. Und das Beste an der Scheibe: Sie wird GEMA-frei sein. Meiner Meinung nach ist das der zukunftsweisende Weg und ich gratuliere Porter zur Entscheidung, unter einer Creativ-Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Und natürlich auch, dass sie sich als regionale Band getraut haben, das Geld in größerem Umfang … ja, was eigentlich? Einzusammeln.

Merke: Viele, viele kleine Beiträge schaffen Großes.
So ist das mit der “Netzgemeinde”.

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In der Kategorie Kommunikation, Musik, Social Media am um 21:50 Uhr veröffentlicht.
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100! Was, jetzt erst?

Zugegeben, der Blog-Titel ist ja schon fast fies geklaut. Reinhard Mey hat ein Chanson des Titels “50 – was, jetzt schon?” geschrieben. Genau dieses spielte mein MP3-Player aber gestern abend, als ich von einem Twittagessen in Rosenheim spät abends im Zug nach München fuhr, kurz mein Blog aufrief, einen Kommentar genehmigte und mir auffiel, dass ich kurz vor der 100 stand. Blogeintrag Nr. 50 hatte ich ja völlig verschusselt und einen “normalen” Artikel geschrieben, der 51. wurde dann zu einem Danke.

Natürlich kokettiere ich im Titel dieses Blogs auch damit, dass es Kollegen gibt, die ihren hundertsten Blogeintrag 100 Tage nach Beginn der Bloggerei eingetragen haben. Oder zumindest nahe dran, wenn ihnen das Kreisen um ihren Ernährungsstil Zeit ließ. Und es gibt Kollegen, die haben nach 50 Tagen die Quote 100 erfüllt. Ich gönne es ihnen.
Für mich hingegen ist es wichtiger, über Sachen zu schreiben, die Herzblut haben. Deswegen: Nicht jeden Tag ein Artikel.
Es muss nicht von jedem alles gesagt werden. Auch nicht von mir.
Vielleicht hätte ich dieses Blog ‘Mit Musik und Twittern zwischen GEMA und Bahn’ nennen sollen. Der Titel hätte etwas davon verraten, was die Schwerpunkte meines Schreibens sind: Die GEMA, der ich meinen bislang größten Erfolg zu verdanken habe, die Bahn, die ich liebevoll und streng begleite. Es geht um Social Media, ich habe den Generalvikar des Bistums Regensburg im Interview gehabt, einen Mittelschulrektor und Doro Bär.
Ich schreibe manchmal über Musik, ob klassisch, Volkslied oder Kinderlied.
Achja, das eine oder andere literarische Stück meiner Vergangenheit taucht auch immer mal wieder auf.

Das alles habe ich, als ich das Bloggen begann, nicht gewusst. Welche Themen mich finden würden, welche Leser, welche Kollegen.
Aber mittlerweile 70.000 Visits im Monats-Schnitt sind eine Marke.
In toto halte ich es für eine abwechslungsreiche Mischung. Nicht alles gefällt, nicht alles stößt auf Gegenliebe beim Leser. Ein über steinzeitliche Ernährung bloggender Kollege meint manches Mal zu erkennen, dass ich traurig sei. Nicht wirklich. Ich habe das Singen aufgeben müssen, weil die Stimme das nicht mehr aushält. 9 Monate Dauererkältung und Gesang haben ihr Opfer gefordert. Und da ich ja durchaus als Sprecher arbeite, beuge ich mich dem Urteil des Arztes.
Das hat mich in den letzten Monaten stiller, verhaltener, ruhiger und nachdenklicher werden lassen.

In dieser Zeit bin ich einem Menschen begegnet. Er gab mir seine Hand. Und ich lasse die so schnell nicht mehr los. ;)

Danke!
Auf die nächsten 100 Einträge.

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In der Kategorie Allgemein am 30.06.12 um 19:45 Uhr veröffentlicht.
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2012 ist das Jahr der GEMA

Ein Kommentar

In den vergangenen Jahren sind die Bilanzsummen der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.“ gestiegen.
In diesem Jahr nun hat Verwertungsgesellschaft einiges unternommen, um, wie sie selber sagt, transparenter zu werden. Und einiges, um die Einnahmen unter veränderten Vorzeichen zu sichern.
Einnahmen, die ihren Mitgliedern zu Gute kommen sollen.
Hatte man zuletzt die Tarife für Konzerte „reformiert“, so liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf den Reformen der Veranstaltungstarife.
Diese provozieren schon seit der Veröffentlichung im März 2012 die Diskotheken- und Clubbetreiber. Vorläufiger Höhepunkt: Die Demonstration „Bitte keine GEMAinheiten mehr“ am 25. Juni in Berlin. Zeitgleich und am gleichen Ort wie das Mitgliederfest der GEMA.
Aber auch andere Stellschrauben, an denen die Verwertungsgesellschaft dreht, erregen den Unmut von Musiknutzern und Musikproduzenten, die alternative Wege suchen.
Sei es die geplante Erhöhung der Leerabgabe auf Speichermedien oder die Sondertarife, die die GEMA zur Europameisterschaft bietet.

Auch eine Image-Kampagne der GEMA zieht nicht so richtig: Musik ist uns was wert.
Eine unglückliche Pressesprecherin bringt neuen Schwung in die Debatte um die GEMA. Gaby Schilcher spricht in einem großen Zeitungsinterview davon, dass die Verwaltungsausgaben auch darauf verwendet werden, sie für anstrengende Gespräche mit der Presse zu zahlen. Angesichts des Zornes weiter Teile der Bevölkerung ist das ein Tropfen in ein Fass, das überzugehen droht.

Derzeit scheint es, dass die GEMA regelrecht um einen Shitstorm bettelt. Falls der nicht schon längst da ist.

Bands wie Porter suchen sich das Geld für eine CD-Produktion im Netz zusammen und produzieren unter Creative-Commons-Lizenz.
Viele Künstler publizieren schon gema- und auch lizenzfreie Musik. Die Musikpiraten veröffentlichen eine solche CD und wegen eines Pseudonyms, das nicht offengelegt wird, zieht die GEMA vor den Kadi. Weil es die GEMA-Vermutung gibt.
An anderer Stelle bemühen sich Musikschaffende, eine alternative Verwertungsgesellschaft, die C3S auf die Beine zu stellen. Das Problem: Sobald C3S um Zulassung beim Patentamt ersucht, wird die Satzung des Vereins öffentlich sein und von den Justiziaren der GEMA sicher nicht unkommentiert bleiben. Und jede Unklarheit, jeder indifferente Ansatz, jeder nicht juristisch wasserdichte Satz wird Schreiben um Schreiben, Eingabe um Eingabe, Widerspruch um Widerspruch auslösen. Monopolisten lassen sich ungern in die Ecke drängen und – mehr Anwälte haben sie auch. Und wohl auch das Geld, sie zu zahlen.

Aber sei’ s drum: Was die letzten 20 Jahre in der Politik seinen Anfang nahm, durchdringt nun auch gesellschaftliche Bereiche: Die Abschaffung von Diktaturen wird zur Auflehnung der Musiknutzer und -schaffenden gegen einen Monopolisten, der sich selbst überlebt zu haben scheint.

2012 ist das Jahr der GEMA.

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In der Kategorie Kommunikation, Kultur, Politik, Zwischenruf am 27.06.12 um 04:07 Uhr veröffentlicht.
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“Disco”-Tarife: Das Schiedsstellen-Verfahren kann eröffnet werden

Die geplante Tarifreform der GEMA zu Veranstaltungen mit Tanzmusik kommt nun vor die Schiedsstelle des beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Das geht aus einer Pressemitteilung der GEMA von heute (19.Juni) hervor.

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, wird darin zitiert: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“

Nicht nur die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, angesiedelt beim Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, hat gegen die neuen Tarife der GEMA Protest eingelegt, auch die Vereinigung der Tanzschulinhaber (Swinging World e.V.) will eine Beurteilung von der Schiedsstelle.

Die Schiedstelle wird nun die Tarife prüfen. Das ist so im Urheberrecht-Wahrnehmungsgesetz geregelt. Das Verfahren kann ab Eröffnung ein Jahr dauern. Ungeachtet dessen werden die neuen Tarife, so ein Sprecher der GEMA am Telefon, zum 1. Januar 2013 wie veröffentlicht in Kraft treten. Allerdings, so der Sprecher weiter, sei es durchaus üblich, dass sich GEMA und Gegenseite schon zu Anfang darüber unterhielten, wie ab dem Zeitpunkt der Änderung verfahren werde.

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In der Kategorie Bericht, Musik, Service, Wirtschaft am 19.06.12 um 17:23 Uhr veröffentlicht.
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Wor et dat met dem Schötzefess?

(für weniger dem Rheinischen zugetane Menschen: War es das mit dem Schützenfest?)

Die geplante Abgaben-Erhöhung auf Speichermedien hat die „Tarifreform“ der GEMA in Sachen Tanzveranstaltungen etwas überdeckt.
Der Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat in der Zwischenzeit eigene Beispielrechungen veröffentlicht, die untermauern sollen, dass alle Kneipen, Discotheken und Clubs draufzahlen.

Auf der Pressekonferenz zur Tarifreform stellte die GEMA Musterrechungen vor, die belegen sollen, dass es für viele kleine Veranstalter billiger werden soll.

...drin geht wohl bald die Musi aus. Quelle: GEMA

Die DEHOGA hält dagegen, dass es teurer wird.

Vor 20 Jahren war ich selber mit einer Blasmusik unterwegs, wir spielten viele Schützenfeste, Bunte oder Bayerische Abende. Heute morgen habe ich selber mal nachgerechnet, wie das heutzutage beziehungsweise im nächsten Jahr aussähe.

Grundlage: Die GEMA-Tarife und die Berechnungen der DEHOGA

Nehmen wir das bei der GEMA genannte 700-Quadratmeter-Zelt.
Der musikalische Abend beginnt um 19 Uhr und endet offiziell um 1 Uhr. Von einer Zugabe sehe ich ab.
Nach derzeitigem Tarif hat die GEMA mit ihrer Berechung korrekt wiedergegeben, dass das 190,50 Euro netto sind.
Es kommt noch die Mehrwertsteuer (7%) hinzu, also brutto 203,83 Euro. (Zeltfläche 667 m² bis 1332 m²)
Schwachpunkt: der freie Eintritt. Nur mit Getränkezuschlägen ist eine Kapelle nicht zu bezahlen.
Fünf Euro Eintritt halte ich für realistisch.
Somit beläuft sich die Vergütungssumme auf 583,90 € netto, das sind 624,77 Euro brutto.

Ab Januar 2013 muss man folgende Rechnung aufmachen:

700 m² entsprechen bei freiem Eintritt 154,00 Euro netto,
die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 1 Uhr, das sind 6 Stunden, also 50% Aufschlag = 77,00 Euro.
Da keine Musik von Tonträgern erbracht wird, sondern live musiziert wird, entfallen GVL- und GEMA-Vervielfältigungszuschläge, aber die 7% Mehrwertsteuer sind fällig, das sind 16,17 Euro.

154,00 Euro + 77,00 Euro + 16,17 Euro = 247,17 Euro brutto.

Bei 5 Euro Eintritt sieht die Musterrechnung so aus:
(Grundvergütung, Zuschlag, Mehrwertsteuer)
330,00 Euro + 165,00 Euro + 34,65 Euro = 529,65 Euro Vergütung brutto,
die an die GEMA abzuführen sind.
Nachlässe sind meinen Recherchen nach nicht anwendbar, da keine der in Punkt III des Tarifes U-V genannten Spezifikationen zutreffen.

Nachtrag 1: 700 m² Grundfläche sind 20 x 35 Meter. Auf dieser Fläche stehen auch die Schänke, Essensstände und die Bühne mit den Musikern. Und wie bei Schützenfesten üblich, eine Tanzfläche, die auch als Aufmarschfläche für den Verein hergenommen werden kann. Nach GEMA-Grundlage sollen in das Zelt 700 Besucher passen. Bei einem Eintrittsentgelt von 5 Euro wären das 3.500 Euro Einnahmen. So weit, so gut.
Bei normaler Bestuhlung des Zeltes inclusive Gängen für Kellner und Bedienungen nebst Fluchtwegen frage ich mich, wie diese 700 Menschen sitzend untergebracht werden sollen. Würde der Veranstalter die Restaurationsflächen extern an das Zelt anbauen, dann würden vielleicht 700 Menschen in das Zelt passen, aber: Die Grundfläche wäre wieder größer. Und damit die Bemessungsgrundlage für die GEMA.

Nachtrag 2: Nach einem Mittagsschlaf habe ich nochmals durchgerechnet und die letzte Rechnung korrigiert. Statt wie zuerst 449,40 Euro brutto beträgt die Abgabe an die GEMA neu 529,65 Euro brutto. Das ist neu billiger als alt. Um 95,12 Euro.

Die GEMA-Beispielrechnung aus der Pressekonferenz ist an der Realität gemessen zu hinterfragen, da auch der Verwertungsgesellschaft klar sein dürfte, dass ohne Eintritt keine Live-Musik zu finanzieren ist.

Die Lizenzen werden mit Eintritt billiger. Das war aber nicht Intention des Beispiels. Mithin, an der Praxis ausgerichtet: Die GEMA zwingt dazu, Eintritt zu nehmen, damit eine Veranstaltung wirtschaftlich sein kann und verzichtet im Gegenzug auf einen Kleckerlas-Betrag an Lizenzen.

Quellen:
Berechnungsbespiele des DEHOGA-Bundesverbandes
Vergütungssatze U-VK der GEMA bis 31.12.2012
Vergütungssätze U-V der GEMA ab 1.1.2013

Bereits veröffentlicht:
Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Trinken für die GEMA

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In der Kategorie Kultur, Musik, Wirtschaft am 28.05.12 um 10:34 Uhr veröffentlicht.
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Der USB-Stick – Jammern bringt nix

An der Meldung über die Erhöhung der Leermedien-Abgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten entzünden sich spannende Diskussionen. Die Meldung kam am Mittwoch über dieses Blog raus und wurde bei Twitter, Google+ und Facebook oft geteilt. Am Donnerstag stieg auch die Nachrichtenagentur dapd ein, leider haben sie mich als Quelle nicht benannt, aber das Thema ist auch heute noch top. Auch Breitband in Deutschlandradio Kultur berichtet.
Die Mehrheit der User schimpft und spottet über die ZPÜ / GEMA.
Ich bin derzeit in der Diskussion auf Google Plus. Und ich versuche zu sensibilisieren. Schimpfen, Bombendrohungen, Drohungen gegen Mitarbeiter der GEMA sind töricht und helfen uns allen nicht. Nicht den Nutzern, nicht der GEMA, der ZPÜ oder anderen Verwertungsgesellschaften.
Die rechtliche Grundlage einer Leerabgabe auf Speichermedien steht auf gesetzlichen Füßen. Über die Höhe, den Sinn oder die Pauschalisierung darf man streiten.
Ja, ich fordere sogar, dass drüber gestritten und debattiert wird. Nur so kommen wir zu einem Urheberrecht, das diesen Namen verdient und allen Beteiligten gerecht wird.
Die Kostenlos-Kultur im Netz ist sicher nicht so groß, wie sie von manchen dargestellt wird. iTunes, Amazon und andere Anbieter haben Plattformen, die zeigen, dass digitaler Handel möglich ist und ich gekaufte Titel auch nochmal als Privatkopie speichern kann. Meine eigenen Versuche mit Teilen von Inhalten zeigen: Auf legalem Weg (Bluetooth zu Bluetooth von iPod zu Mobile) geht es nicht. Ich glaube sogar, dass auf den meisten Abspielgeräten “legale” Inhalte zu finden sind.

Wenn ich mir was wünschen dürfte
bringen Sie sich ein in die Diskussion, polemisieren und diffamieren Sie nicht.
Schauen Sie im Netz nach Möglichkeiten, wie ein anderes Urheberrecht möglich werden kann. Engagieren Sie sich. Es ist nicht ihr Schaden.
Eine Verwertungsgesellschaft ist sinnvoll, aber sie sollte gerecht sein.
Und ein Leistungsschutzrecht würde obsolet.

Update vom 27.05.2012, 03.00 Uhr

Die Geschäftsführerin des Informationskreises AufnahmeMedien hat sich gestern abend bei mir mit dem Hinweis per Mail gemeldet, dass sie am 23. Mai 2012 eine entsprechende Meldung auf der Website veröffentlicht habe. Hier der Link. Mir war bis zum Lesen dieser Mail weder die Existenz des Arbeitskreises noch eine Pressemeldung bekannt. Meine Recherchen ergaben am 23. Mai auch keine Existenz einer weiteren Meldung, die wohl vom BitKom rührte.
Mein Artikel beruht auf der Website eines Speichermedien-Vertreibers, eigenen Recherchen bei der GEMA und dem eigenständigen Aufspüren des entsprechenden PDF auf der Website der GEMA. Die Erhöhung von 1850% stammte übrigens auch nicht von mir, diese ist beim Retweet meiner Meldung dazugefügt worden.

-hrb

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In der Kategorie Kultur, Medien, Musik, Politik, Service, Wirtschaft am 26.05.12 um 17:43 Uhr veröffentlicht.
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Ein Blog und seine Wirkung

Mal was leicht „Selbstreferentielles“. ;)
Danke für Eure Reaktionen auf meinen Blogpost zur neuen Leermedien-Abgabe, die ab Juli 2012 greifen soll.
Ich habe heute mittag mal ein paar Screenshots gemacht:

Es zeigt mir, dass der Weg via Social Media richtig und wichtig ist.
Ich habe mich über jede einzelne Wertschätzung und Nennung gefreut. Noch jetzt klingelt alle paar Minuten Twitter bei mir, weil der Artikel retweeted wird.

Vor zwei Wochen war ich in Berlin auf der informare, einer Wissenschaftskonferenz. Zusammen mit Gunnar Sohn habe ich ein Panel moderiert. Ich habe mir als Freier Journalist und Blogger Wertschätzung meiner Leser gewünscht.

Das ist nun eingetreten. Gestern abend habe ich zum ersten Mal eine Wertschätzung pekuniärer Art erhalten. Ich bin geflattrt worden. Davon werde ich nicht leben können, ganz klar. Aber es zeigt, dass das Netz eben nicht die Kostenloskultur ist, die manche Urheber darin sehen wollen.
Deswegen an dieser Stelle nochmals ein ganz herzliches Dankeschön!

Oder in Netzsprech: <3!

Danke übrigens auch an die Nürnberger Zeitung, die die Geschichte aufgegriffen hat und mich als Urheber nannte.

Spiegel Online verweist auf mich in einem Artikel:

Es gibt aber auch einen großen, mächtigen Verlag, der ganz laut nach einem Leistungsschutzrecht schreit, es aber nicht mal nötig hat, einen Urheber zu nennen. Von Honoraren will ich hier noch nicht mal träumen. Mein Kollege Gunnar Sohn hat diesen Verlag für den Gichtling-Orden vorgeschlagen.

Update

Welt Online hat nach massiven Protesten von Gunnar Sohn meinen Namen in die Meldung eingebaut.
Urheber der Meldung war die Nachrichtenagentur dapd, deren Netz-Chef Daniel Bouhs zugegeben hat, dass ich als Quelle durchgerutscht bin.

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In der Kategorie Computer, Kommunikation, Kultur, Medien, Musik, Selbstreferentiell am 24.05.12 um 18:41 Uhr veröffentlicht.
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Leerabgabe – oder doch eine Reform des Urheberrechts?

Ein Zwischenruf

Viele Fragen haben sich aufgetan im Zusammenhang mit dem Blogpost zur Leerabgabe auf Speichermedien.
Das lese ich aus den Kommentaren, Tweets und Diskussionen auf Facebook.

Rein nominal wird der Stick nicht richtig teurer. 91 Cent bis knapp 2 Euro sind verschmerzbar und halten den Preisverfall bei Speichermedien nur etwas auf. Aber das “wie” ist das, was Euch aufregt. Das ist verständlich – und mir geht es genauso. Es sind nämlich in der Spitze satte 1850%, wie eine Leserin meines Blogs ausrechnete.

Eine Frage kristallisierte sich in den Kommentaren heraus: Mit welchem Recht fordert die GEMA/ZPÜ die Abgabe ein?
Mit Recht. Mit sehr gutem Recht sogar.
Hergeleitet aus den Paragrafen 54 und 54a des Urhebergesetzes (UrhG). Da beißt die Maus keinen Faden ab.

  • § 54 Vergütungspflicht
    (1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
    (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.
  • § 54a Vergütungshöhe
    (1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.
    (2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist.
    (3) Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind die nutzungsrelevanten Eigenschaften der Geräte und Speichermedien, insbesondere die Leistungsfähigkeit von Geräten sowie die Speicherkapazität und Mehrfachbeschreibbarkeit von Speichermedien, zu berücksichtigen.
    (4) Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen.
    (Quelle: Internet Bundesministerium der Justiz auf der Website: http://www.gesetze-im-internet.de)

  • Bei der Qualität der heutigen Aufnahmen und der verlustfrei möglichen Kopie macht eine Leerabgabe sicher Sinn. Wenn sie den Urhebern zugute kommt.
    Nur: Warum wird die Abgabe a priori auf jedes Speichermedium erhoben?
    Kriminalisiert der Gesetzgeber hier unnötig? Oder ist die generelle Zahlungsverpflichtung nur der verdeckte Kampf gegen die Kostenlos-Kultur, die es ja so gar nicht gibt? Alleine, dass meine Leser meinen Blogpost bislang (Stand: 24.5.2012 / 15.30 Uhr) fünf Mal geflattrt haben, zeigt, dass es durchaus eine freiwillige Bezahlmentalität im Netz gibt.
    Andererseits: Würde eine freiwillig zu meldende Nutzung in Sachen Urheberrecht dann nicht nach sich ziehen, dass eine Heerschar von Stick-Spionen durchs Land ziehen würde? So ähnlich wie bei der GEZ deren Außendienstler?
    Das kann niemand wollen, oder?

    Vielleicht schafft eine Reform des Urheberrechts einen Weg, der begehbar ist. Wie das aussehen soll, weiß ich selber nicht. In mir streiten sich zu viele unterschiedliche Positionen. Klar ist nur: Ich will von meinem Schaffen leben können. Gut leben können. Es müssen nicht jeden Morgen Croissants sein, wahrlich nicht. Schwarzbrot tut es auch.
    An dieser Stelle sehe ich die Diskussion um eine Leerabgabe.

    Notabene: Ich nutze, wie es der Kommentator redaktion42 auch schon ansprach, die Cloud zum Austausch meiner eigenen Medien. USB-Stick oder Speicherkarte sind für mich oldschool und werden nur eingesetzt, wenn es gar nicht anders geht.
    Und meine Fotos veröffentliche ich seit diesem Wochenende unter der Lizenz BY-NC-SA 3.0.

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    In der Kategorie Kommunikation, Kultur, Medien, Musik, Social Media, Wirtschaft, Zwischenruf am um 16:16 Uhr veröffentlicht.
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    Aus 10 Cent werden fast 2 Euro – Der USB-Stick wird richtig teuer

    Die Welle der Empörung gegen die Disco-Tarif-Erhöhung der GEMA ist grade etwas abgeflaut, da droht neues Ungemach: Zum 1. Juli 2012 erhöhen sich die Tarife für USB-Sticks und Speicherkarten. Statt bislang 10 Cent pro Stick oder Karte wird künftig nach Größe und Art unterschieden.
    In den letzten Wochen entschied die Schiedsstelle des Patentamtes in München zu Gunsten der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Der alte Vertrag mit den Herstellern war 2011 ausgelaufen, die Verhandlungen scheiterten und die GEMA machte das, was sie dann immer tut:

    Screenshot, der erschreckt: Massive Verteuerung von Speichermedien

    Sie veröffentlicht die neuen Tarife einseitig, so dass die Gegenseite zur Feststellung der Rechtmäßigkeit zum Patentgericht gehen kann. Bei der Abgabe auf Leermedien handelt es sich nicht um eine neue Erfindung: Seit 1963 erhebt die ZPÜ diese Gebühr. Jeder, der irgendwann mal ein Tonband oder eine Leer-Cassette kaufte, einen CD- oder DVD-Rohling, hat sie schon über den Ladenpreis entrichtet.
    Bislang waren die Tarife mit 0,10 Euro je Stick/Karte einheitlich, ab 1. Juli wird zunächst einmal nach Größe, dann aber auch nach Art des Mediums unterschieden.

    Das Medium und die Größe machen den Unterschied

    Für USB-Sticks mit einer Kapazität bis einschließlich 4 GB müssen künftig 91 Cent abgeführt werden, USB-Sticks mit einer Speicherkapazität größer 4 GB schlagen mit 1,56 Euro zu Buche.

    Speicherkarten bis 4 Gigabyte kosten ebenfalls 0,91 Euro, über 4 GB sind 1,95 Euro zu berappen.

    (Quelle: GEMA / PDF)

    Hinweis: Die GEMA als Gesellschafter der ZPÜ übernimmt die Publikation und Verbreitung dieser Tarife.

    Info: Für was Sie Leerabgabe zahlen

  • PCs und zum Einbau bestimme Brenner
  • Externe CD- und DVD-Brenner
  • Mobiltelefone
  • Video-Rekorder, DVD-Rekorder mit und ohne Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette sowie mit und ohne eingebaute Festplatte; Set-Top-Boxen mit eingebauter Festplatte/TV-Receiver mit eingebauter Festplatte/Festplattenrekorder; Set-Top-Boxen/TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externe Festplatte; TV-Geräte mit eingebauter Festplatte; TV-Geräte ohne eingebaute Festplatte aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externe Festplatte; Kassetten-Rekorder; MiniDisc-Rekorder; CD-Rekorder
  • MP3- und MP4-Player
  • CD- und DVD-Rohlinge
  • USB-Sticks- und Speicherkarten
  • Audio-Leerkassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R, Audio-CD-RW und VHS-Kassetten
  • Multimedia-Festplatten, Netzwerkfestplatten und Externe Festplatten
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    In der Kategorie Computer, IT, Medien am 23.05.12 um 16:38 Uhr veröffentlicht.
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    Gaudeamus igitur

    juvenus dum sumus.

    Freuen wir uns des Lebens, so lange wir noch jung sind. Wer auf dem Gymnasium war, wer in studentischer Runde oder beim Liederabend gesellig trank und sang, kennt dieses Lied. Ich selber durfte die Erfahrung machen als Gast auf einem studentischen Kommers – nicht schlagende Verbindung und Frauen waren zugelassen. Also moderat.
    Jahre später führte mich der Weg nach Breslau. Ich war Reisebusfahrer. Und ich habe jede Gelegenheit gennutzt, mit meinen Reisegästen mitzugehen. Und so lauschte ich in Breslau den Ausführungen unseres Stadtführers (Bild oben).

    Wer Urheberrechte verletzt, wird eingekerkert!

    1881 bekam Johannes Brahms in diesem Saal die Ehrendoktorwürde verliehen. Er hat in seiner Akademischen Festouvertüre dem Gaudeamus igitur ein Denkmal gesetzt. Gerne würde ich Ihnen eine meiner Referenzaufnahmen präsentieren .. aber sie wissen ja, die GEMA und das Urheberrecht. Deswegen der Hinweis auf diese Aufnahme bei YouTube.

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    In der Kategorie Kultur, Musik am 20.05.12 um 22:59 Uhr veröffentlicht.
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