Das Internet verändert alles ….

…auch das Recht?

Die Münchener Juristische Gesellschaft hatte ein echtes Highlight aufzubieten: Der Passauer Rechtsprofessor Dr. Dirk Heckmann hielt vor Standeskollegen einen Vortrag zum Internet und den damit verbundenen Rechtsfolgen. Heckmann ist CSU-Netzrat und war vor 15 Jahren einer der ersten, der sich mit dem Internet und seiner juristischen Komponente auseinandersetzte. Er ist an der Universität Passau Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht.

Alle Aspekte seines Vortrages sollen hier nicht beleuchtet werden.
Professor Heckmann schlug einen Bogen von dem Vortrag vor 15 Jahren, bei dem er noch belächelt wurde bis hin zu den dringlichen Problemen des Internets von heute. Er zeigte die Dilemmata auf, die das Internet mit sich bringt. Eine kurze Verschriftung:
Nach Heckmann gibt es bei der freiheitlichen Internet-Nutzung folgende Problempunkte:

Die Anonymität in digitalen Welten – schon die Kirchen haben in den Osterbotschaften des letzten Jahres die Abschaffung der Anonymität im Netz gefordert. Dem widerspricht §5 GG (Meinungsfreiheit). Nach Heckmann ist nicht nur das berechtigte Interesse von Geschmähten zu berücksichtigen, dass die Urheber gefunden werden, sondern auch die wie im Falle des „Spick-mich-Urteils” von höchster richterlicher Stelle bestätigte Anonymität zu berücksichtigen. Allein das Vorhandensein von Foren, die HIV-erkrankten Menschen helfen wollen oder solchen, die sich mit Suizidgedanken tragen, rechtfertigt die Anonymität des Internets. Kein Mensch würde mehr diese Foren in Anspruch nehmen, wenn sein Besuch von Providern registriert würde. Hier gilt laut Heckmann: „Die Anonymität ist auch ein Segen.”
Denn: Ein bisschen anonym gibt es ebenso wenig wie ein bisschen schwanger.

Ein zweiter Punkt ist die Selbstbestimmung in komplexen Systemen: Der Staat hat eine gewisse Schutzpflicht. Aber vordringlicher ist, dass jeder User Medienkompetenz hat.

Der dritte Punkt, den Professor Heckmann anführt, sind die Geschäftsmodelle in sozialisierten Umgebungen: seiner Meinung nach fehlt das probate Geschäftsmodell. Das zielt unter anderem in Richtung der Verleger, aber auch anderer Parteien, die eine Kulturflatrate fordern. Heckmann zweifelt am Sinn einer Kulturflatrate: Es braucht individuelle Angebote und Erlösmodelle.

Professor Heckmann rät, dass man nicht resignieren soll.
Er meint:

· Kompensieren (durch Anonymitätsfolgenausgleich)
· Konfigurieren (durch technischen Datenschutz)
· Korrigieren (durch technikkonformes Urheberrecht)

bringen eine Rechtssicherheit im Web 2.0. Wie sich das im Einzelnen ausgestaltet, wird eine der großen Aufgaben unserer digitalen Gesellschaft sein.

Heckmanns Fazit ist jedenfalls: Das Internet schafft Transparenz und Fülle.
Noch ein paar schattenrissartige Gedanken. Nach Heckmann ist die

Gesellschaft 1.0 = Law in books (Gesetz in Büchern)
Gesellschaft 2.0 = Law in Action (Gesetz im Handeln)
Gesellschaft 3.0 = Law in Interaction (Gesetz in der Interaktion, die Gesellschaft 3.0 ist das, wo Heckmann die Internet-Gemeinde sieht: Im Web 3.0)

Professor Heckmann hat in der Diskussion noch etwas bemerkenswertes gesagt und manchem aus der Seele gesprochen: Manche Geschäftsmodelle werden nicht überleben. Das haben wir bei der Industriellen Revolution erlebt. Und die haben wir auch überlebt:

Vielleicht mag das auch den derzeit in der Klemme befindlichen Verlegern ein Fingerzeig sein.

Ein Satz von Dirk Heckmann war sehr bezeichnend: „Wir müssen eine Zeitlang mit Rechtsverletzungen leben.” Jede neue Technologie birgt neben den Chancen auch immer Gefahren und Rechtsverstöße. Ein freies Internet wird aber nur da sein, so mein Schluss, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte an der Lösung der Aufgaben mitwirken.

Manchmal kann das auch der Protest auf der Straße sein, wie bei ACTA:

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In der Kategorie Internet, Kommunikation, Medien, Politik, Social Media am 16.01.13 um 01:17 Uhr veröffentlicht.
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Steuerhinterziehen leicht gemacht

Bei der WikiCon in Dornbirn (Vorarlberg, Österreich) standen wir natürlich auch zusammen, rauchten und ratschten. Klar, dass das Gespräch auch irgendwann auf die Geschichte mit den USB-Sticks kommen musste, deren Verteuerung ich aufgedeckt hatte. Einer der Teilnehmer meinte lachendes Auges zu mir: „Naja, dann kauf ich die Sticks halt im Ausland …” Gar keine schlechte Idee, mag man meinen. Wer, wie ich, seine Sticks nicht auf (GEMA-)Pressekonferenzen bekommt, scheint damit gut bedient zu sein.
Weit gefehlt, auch wenn die Stiftung Warentest das als Tipp „verkauft”.
Der Informationskreis Aufnahmemedien, mit dem ich seit der USB-Stick-Geschichte Kontakt habe, informierte mich eben über einen sehr interessanten Aspekt:
Zitat: Rein rechtlich übersieht Stiftung Warentest nämlich, dass auch der Online-Bezug von Speichermedien aus dem Ausland vergütungspflichtig ist – also Urheberabgabe an die ZPÜ gezahlt werden muss. Der private Verbraucher muss nicht selbst an die ZPÜ zahlen, wohl aber schon der im Ausland sitzende Online-Händler (Schricker/Löwenheim, UrhG § 54b Rn. 4; BR-Drs. 218/94 S. 20). Er muss die Preise also genauso kalkulieren wie der inländische Händler, sodass es eigentlich keinen Preisvorteil geben kann, im Ausland zu kaufen! Und schon gar nicht kann man so die Forderungen der ZPÜ umgehen! Es mag ja sein, dass viele Händler im Ausland dies nicht tun. Sie handeln jedoch rechtswidrig und es ist höchst befremdlich, dass eine staatlich geförderte Organisation dazu aufruft, derartige Hinterziehungspraktiken durch den Erwerb der angebotenen Produkte zu belohnen.

Richtig nett finde ich den Satz in der Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien, dass es skurril sei, „dass ausgerechnet diese Organisation, deren Stifterin und Gründerin die Bundesregierung ist, zum Boykott des deutschen Handels aufruft und die Nichtachtung der Gesetze unterstützt.”

Also, beim nächsten Besuch im befreundeten Ausland: Augen auf beim KaffeeUSB-Stick-Kauf.

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In der Kategorie Computer, IT, Politik, Wirtschaft am 10.09.12 um 18:23 Uhr veröffentlicht.
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Die WikiCon12 in Dornbirn

Die Vorhut ist schon in Dornbirn zugange. Gestern wurde mir von „Gustavf” dieses Foto der Helfer zugespielt. :) Von Freitag bis Sonntag treffen sich rund 150 Wikipedianer aus der Schweiz, Österreich und Deutschland in Dornbirn (Vorarlberg), um in Workshops und Panels daran zu arbeiten, dass die Online-Enzyklopädie besser wird. In einer Podiumsdiskussion am Samstagabend wird es heiß hergehen: Ein Thema wird der Schwund an Freiwilligen sein, die für Wikipedia schreiben.

Die FH Vorarlberg sorgt für die Räume und die Infrastruktur.

Ich werde selber vor Ort sein und per Blog und Podcast berichten.
Fotos und Podcasts gibt es bei Wuala zur Verwendung gemäß CC-BY-NC-SA-Lizenz.
Gerne stehe ich auch Medienpartnern für Berichte zur Verfügung.

Hashtag auf Twitter ist #wikicon.

Fotocredit: Gustavf, Bild kann frei verwendet werden.

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In der Kategorie WikiCon12 am 30.08.12 um 13:00 Uhr veröffentlicht.
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„Jetzt hat Wikipedia ein Gesicht“

Drei Tage halten sich gut 20 Leute, die am Online-Lexikon „Wikipedia“ mitarbeiten, im Bayerischen Landtag auf. Ziel: Möglichst viele Abgeordnete fotografieren und neue Bilder für Wiki Commons zu bekommen.
Montagnachmittag sind sie aus ganz Deutschland angereist und haben Quartier in der Landeshauptstadt bezogen, sofern sie nicht einheimisch sind. Abends gab es ein Treffen im Landtag, wo die Listen abgeglichen wurden und bei einer guten Brotzeit über das Projekt gesprochen wurde.

Michael Movchin betreut die IT und die Abgeordneten

Dienstagmorgen sind alle pünktlich im Landtag, von befreundeten Fotografen wird Zubehör wie Leinwände angeschleppt. Natürlich muss auch eine Internetverbindung geschaffen werden. Darum kümmert sich vor allem Michael Movchin. Er hat eine besondere Motivation:

Olaf Kosinsky leitet innerhalb der Wikipedia-Autoren das Projekt. Er will mit der Zeit alle Landtage in Deutschland aufsuchen. Der Bayerische Landtag ist der vierte, den die Wikis sich vornehmen. Besonders ist ihm ein Abgeordneter aus dem niedersächsischen Parlament in Erinnerung geblieben, der meinte:

Überall wird fleißig gewerkelt, 20 Leute haben recht viel zu tun, von der Betreuung der Abgeordneten während des Shootings bis hin zum Live-Editieren von deren Wikipediaeinträgen. Auch die Fotos werden sofort bearbeitet und hochgeladen.

Markierung am Boden: Passt!

Die anderen bauen Fotostände für die Porträts auf, richten die Blitzer ein, probieren beim Weißabgleich rum, beratschlagen, stellen wieder um. Im ehemaligen Senatssaal des Maximilianeums können sich die Parlamentarier, die es wollen, mit der Bayerischen Flagge fotografieren lassen. Um möglichst immer die gleiche Position beim Foto zu haben, werden Markierungen mit Gewebeband angebracht.

Die Fotos werden bei Wikipedia veröffentlicht und sind, weil unter einer Creativ-Commons-Lizenz stehend, für jedermann unentgeltlich nutzbar. Jan-Patrick Fischer aus Markt Schwaben steht geduldig zum Einleuchten Modell. Für ihn als Mitglied der CSU gibt es noch einen gewichtigen Grund, mitzumachen:

Fraktionssitzung der FDP im Landtag

Gerd Seidel ist extra aus Fürth angereist, um mitzumachen. Mit seiner freundlichen und beruhigenden Art zerstreut er die Bedenken einzelner Abgeordneter, dass die Wikipedians auch kurz in den Fraktionen fotografieren wollen:

Um 13 Uhr wird der erste Landtagsabgeordnete fotografiert: Es ist der CSU-Politiker Herman Imhof.
Morgen wird Gerd Seidel dann in der Staatskanzlei fotografieren. Aug’ in Aug’ seinem Ministerpräsidenten gegenüber. Auch für Horst Seehofer wird die Wikipedia ein Gesicht bekommen.

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In der Kategorie Bericht, Computer, IT, Medien, Social Media am 17.07.12 um 17:20 Uhr veröffentlicht.
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Nächste Preiserhöhung für Speichermedien?

Die ZPÜ, vertreten durch die GEMA, will offensichtlich schon wieder mehr Geld.
Dieses Mal für Externe Speicherplatten.
Bis ein Terrabyte Kapazität sollen es 7 Euro sein, darüber 9 Euro pro Platte.
Das geht aus einer Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien und Bitkom hervor.

Dieser Zusammenschluß von Herstellern von Speichermedien eine Studie in Auftrag gegeben, nach der die externe Festplatte nur zu gut drei Prozent für Privatkopien genutzt werden. Im Klartext: 97 Prozent der Festplatten werden für Sicherungskopien eigener Fotos und Dokumente genutzt.
Schon im Mai war die Verwertungsgesellschaft für die geplante Erhöhung der Abgabe auf USB-Sticks heftig kritisiert worden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Unterdessen zitert der Kollege Peter Viebig von der Nürnberger Zeitung GEMA-Sprecher Peter Hempel, der die GEMA einer Kampagne ausgesetzt sieht:
“Wir sind momentan für jedes Sommerloch gut”, klagt Hempel. (Zitat mit freundlicher Genehmigung der NZ)

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In der Kategorie Computer, IT, Medien, Musik am 13.07.12 um 12:12 Uhr veröffentlicht.
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Das Leistungsschutzrecht ist Keese

… meinte Thomas Pfeiffer in seinem Eingangsstatement. Eine Anspielung auf den Mann im Springer Verlag, der sich so heftig dafür einsetzt, dass das Gesetz kommt. Momentan ist es etwas ruhiger um das Leistungsschutzrecht. Zuviele andere ‘Baustellen’ erregen das Gemüt der Internetnutzer. Meldegesetz, Urheberrecht, die Geschäftspolitik der GEMA, um nur einige zu nennen. Dennoch haben sich Emmanuelle Roser (Piraten), Thomas Pfeiffer (Grüne) und Victor Fuchs (CSU) mit mir an einen Tisch gesetzt, um über das Leistungsschutzrecht zu diskutieren. Zugegeben, uns fehlte etwas der leidenschaftliche Verfechter eines LSR, aber das tat der Diskussion nur wenig.
Hier ein kurzes Statement von Thomas Pfeiffer:

Im Gesprächseinstieg versuchte ich mich ein wenig als Ketzer, der das Leistungsschutzrecht gut findet, weil Blogger dann selber recherchieren müssen und durch ein Fehlen der ‘kommerziellen Seiten’ die Blogger mehr gelesen würden. Ich gebe zu, dass das grenzwertig ist. Aber die Chance besteht.
Was sich allerdings herauskristallisiert, ist in einem Tweet zusammen gefasst, den ich vor ein paar Tagen absetzte:

Hier ist die komplette Diskussion ungeschnitten herunterzuladen: Und ich habe in der Eile eines Sonntagabends (2.12.2012) wirklich nicht geschnitten. Es prallen aufeinander die Meinungen von Victor Fuchs, Thomas Pfeiffer und Emanuelle Rosner:
als mp3
als ogg-Vorbis

Danke an unseren Gast Thomas Pfeiffer, der so bereitwillig mitgemacht hat. Gerne wieder!

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In der Kategorie Bericht, Computer, Kommunikation, Kultur, Medien, Politik, Social Media am 12.07.12 um 09:10 Uhr veröffentlicht.
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Die GEMA und die EU ….

Neuer Monat – und Neues von der GEMA.
Die Verwertungsgesellschaft hat heute in einer Pressemitteilung den Vorschlag einer EU-Richtlinie begrüßt, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften schaffen soll.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker erklärte:
„Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“.

Deutschlandradio Kultur berichtete, dass mehrere Künstler das Konzept der EU kritisieren, darunter Nick Mason, Schlagzeuger der Band “Pink Floyd” und Ed O’Brien, Gitarrist der Band “Radiohead”.
Jeff John Roberts hat die Meldung auf seiner Website paidcontent.org. Die Künstler sehen in der Richtlinie die Urheber nicht genügend berücksichtigt. Sie werfen den Verwertungsgesellschaften vor, das digitale Geschäft vernachlässigt zu haben.

Die Pressemitteilung der GEMA finden Sie hier.

Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hat die Situation in seinem Blog näher beleuchtet.

Ich berichte weiter.

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In der Kategorie Kommunikation, Kultur, Musik am 11.07.12 um 22:54 Uhr veröffentlicht.
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Das ist Netzgemeinde

Heute abend ist das Ziel fast vollbracht: Die Band Porter hat mittels Crowdfunding das Geld für eine CD-Produktion zusammenbekommen. Vor gut drei Wochen habe ich in diesem Blog darüber berichtet. Ich war nicht der Einzige, der sich für diese Sache eingesetzt hat. Viele User auf Twitter haben sich engagiert, der Drummer und Initiator der Band und des Projektes, Markus G. Sänger hat in hier mal zusammengefasst, wer alles “mediale” Unterstützung geliefert hat. Die CD Wolkenstein wird nun produziert werden können. Und das Beste an der Scheibe: Sie wird GEMA-frei sein. Meiner Meinung nach ist das der zukunftsweisende Weg und ich gratuliere Porter zur Entscheidung, unter einer Creativ-Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Und natürlich auch, dass sie sich als regionale Band getraut haben, das Geld in größerem Umfang … ja, was eigentlich? Einzusammeln.

Merke: Viele, viele kleine Beiträge schaffen Großes.
So ist das mit der “Netzgemeinde”.

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In der Kategorie Kommunikation, Musik, Social Media am um 21:50 Uhr veröffentlicht.
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2012 ist das Jahr der GEMA

Ein Kommentar

In den vergangenen Jahren sind die Bilanzsummen der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.“ gestiegen.
In diesem Jahr nun hat Verwertungsgesellschaft einiges unternommen, um, wie sie selber sagt, transparenter zu werden. Und einiges, um die Einnahmen unter veränderten Vorzeichen zu sichern.
Einnahmen, die ihren Mitgliedern zu Gute kommen sollen.
Hatte man zuletzt die Tarife für Konzerte „reformiert“, so liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf den Reformen der Veranstaltungstarife.
Diese provozieren schon seit der Veröffentlichung im März 2012 die Diskotheken- und Clubbetreiber. Vorläufiger Höhepunkt: Die Demonstration „Bitte keine GEMAinheiten mehr“ am 25. Juni in Berlin. Zeitgleich und am gleichen Ort wie das Mitgliederfest der GEMA.
Aber auch andere Stellschrauben, an denen die Verwertungsgesellschaft dreht, erregen den Unmut von Musiknutzern und Musikproduzenten, die alternative Wege suchen.
Sei es die geplante Erhöhung der Leerabgabe auf Speichermedien oder die Sondertarife, die die GEMA zur Europameisterschaft bietet.

Auch eine Image-Kampagne der GEMA zieht nicht so richtig: Musik ist uns was wert.
Eine unglückliche Pressesprecherin bringt neuen Schwung in die Debatte um die GEMA. Gaby Schilcher spricht in einem großen Zeitungsinterview davon, dass die Verwaltungsausgaben auch darauf verwendet werden, sie für anstrengende Gespräche mit der Presse zu zahlen. Angesichts des Zornes weiter Teile der Bevölkerung ist das ein Tropfen in ein Fass, das überzugehen droht.

Derzeit scheint es, dass die GEMA regelrecht um einen Shitstorm bettelt. Falls der nicht schon längst da ist.

Bands wie Porter suchen sich das Geld für eine CD-Produktion im Netz zusammen und produzieren unter Creative-Commons-Lizenz.
Viele Künstler publizieren schon gema- und auch lizenzfreie Musik. Die Musikpiraten veröffentlichen eine solche CD und wegen eines Pseudonyms, das nicht offengelegt wird, zieht die GEMA vor den Kadi. Weil es die GEMA-Vermutung gibt.
An anderer Stelle bemühen sich Musikschaffende, eine alternative Verwertungsgesellschaft, die C3S auf die Beine zu stellen. Das Problem: Sobald C3S um Zulassung beim Patentamt ersucht, wird die Satzung des Vereins öffentlich sein und von den Justiziaren der GEMA sicher nicht unkommentiert bleiben. Und jede Unklarheit, jeder indifferente Ansatz, jeder nicht juristisch wasserdichte Satz wird Schreiben um Schreiben, Eingabe um Eingabe, Widerspruch um Widerspruch auslösen. Monopolisten lassen sich ungern in die Ecke drängen und – mehr Anwälte haben sie auch. Und wohl auch das Geld, sie zu zahlen.

Aber sei’ s drum: Was die letzten 20 Jahre in der Politik seinen Anfang nahm, durchdringt nun auch gesellschaftliche Bereiche: Die Abschaffung von Diktaturen wird zur Auflehnung der Musiknutzer und -schaffenden gegen einen Monopolisten, der sich selbst überlebt zu haben scheint.

2012 ist das Jahr der GEMA.

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In der Kategorie Kommunikation, Kultur, Politik, Zwischenruf am 27.06.12 um 04:07 Uhr veröffentlicht.
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Eine CD, die der Webnutzer mitfinanziert

Crowdfunding ist einer der Begriffe, die derzeit in den Medien kursieren. Was ist das eigentlich genau? Wikipedia schreibt dazu: “Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung ist eine Art der Finanzierung. Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Projekte, Produkte, die Umsetzung von Geschäftsideen und vieles andere mit Fremdkapital versorgen. Eine so finanzierte Unternehmung und ihr Ablauf werden auch als eine Aktion bezeichnet. Ihre Kapitalgeber sind eine Vielzahl von Personen – in aller Regel bestehend aus Internetnutzern, da zum Crowdfunding meist im World Wide Web aufgerufen wird.”
Anders ausgedrückt: Viele Personen geben kleinere Geldbeträge, um ein Projekt zu ermöglichen. Das ist sozusagen die internetaffine Umsätze des Sprichwortes vom Kleinvieh, das auch Mist macht. Auf diese Art ist in letzter Zeit schon Geld für einen Spielfilm zusammengekommen. Auch die eine oder andere Musikproduktion erblickt dadurch das Licht der Welt. Und das, ohne dass die Künstler sich einer Produktionsfirma und gegebenenfalls für sie ungünstigen Verträgen aussetzen müssen.

Das CD-Cover (Photo: Porter)

In meinem Twitter- und Facebook-Bekanntenkreis versucht das gerade Markus G. Sänger mit seiner Band Porter und dem Projekt Wolkenstein.
Als Dankeschön hat er sich besondere Geschenke für Spender ausgedacht. Das geht vom Dankeschön auf der Facebook-Fanseite über lebenslangen freien Eintritt zu Konzerten bis hin zum Koch-Event der Band für großzügige Spender.

Alle Infos zum Projekt Wolkenstein finden Sie hier. Mit Zeichnungsmöglichkeit für Spenden!
Hier ist die Facebook-Fanseite der Band.

Sie wollen in ein paar Titel der Band reinhören? Kein Problem, bei Soundcloud gibt es Hörproben.

Ich habe mich ebenfalls im Projekt engagiert. Nicht mit Geld, aber mit einer kleinen ‘Stimmspende’. Den Trailer mit meiner Sprecherstimme finden sie hier.

Was ich persönlich sehr fein finde: Das Album wird GEMA-frei erscheinen und unter Creative-Commons-Lizenz publiziert.
Und: ‘Alternative’ ist ein weiter Begriff. Nach den ersten Höreindrücken bin ich aber sehr zufrieden. Wenn die CD erscheint, dann lesen Sie hier sicher eine Rezension.

Notabene: Meine Texte und Fotos erscheinen hier auch unter CC-Lizenz (siehe Kasten rechts, unten). Sie können via Flattr Beiträge honorieren. Genauso funktioniert das mit einem ‘Fav’ bei Twitter.

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In der Kategorie Bericht, Kommunikation, Medien, Musik, Social Media am 22.06.12 um 07:00 Uhr veröffentlicht.
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“Disco”-Tarife: Das Schiedsstellen-Verfahren kann eröffnet werden

Die geplante Tarifreform der GEMA zu Veranstaltungen mit Tanzmusik kommt nun vor die Schiedsstelle des beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Das geht aus einer Pressemitteilung der GEMA von heute (19.Juni) hervor.

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, wird darin zitiert: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“

Nicht nur die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, angesiedelt beim Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, hat gegen die neuen Tarife der GEMA Protest eingelegt, auch die Vereinigung der Tanzschulinhaber (Swinging World e.V.) will eine Beurteilung von der Schiedsstelle.

Die Schiedstelle wird nun die Tarife prüfen. Das ist so im Urheberrecht-Wahrnehmungsgesetz geregelt. Das Verfahren kann ab Eröffnung ein Jahr dauern. Ungeachtet dessen werden die neuen Tarife, so ein Sprecher der GEMA am Telefon, zum 1. Januar 2013 wie veröffentlicht in Kraft treten. Allerdings, so der Sprecher weiter, sei es durchaus üblich, dass sich GEMA und Gegenseite schon zu Anfang darüber unterhielten, wie ab dem Zeitpunkt der Änderung verfahren werde.

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In der Kategorie Bericht, Musik, Service, Wirtschaft am 19.06.12 um 17:23 Uhr veröffentlicht.
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Wor et dat met dem Schötzefess?

(für weniger dem Rheinischen zugetane Menschen: War es das mit dem Schützenfest?)

Die geplante Abgaben-Erhöhung auf Speichermedien hat die „Tarifreform“ der GEMA in Sachen Tanzveranstaltungen etwas überdeckt.
Der Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat in der Zwischenzeit eigene Beispielrechungen veröffentlicht, die untermauern sollen, dass alle Kneipen, Discotheken und Clubs draufzahlen.

Auf der Pressekonferenz zur Tarifreform stellte die GEMA Musterrechungen vor, die belegen sollen, dass es für viele kleine Veranstalter billiger werden soll.

...drin geht wohl bald die Musi aus. Quelle: GEMA

Die DEHOGA hält dagegen, dass es teurer wird.

Vor 20 Jahren war ich selber mit einer Blasmusik unterwegs, wir spielten viele Schützenfeste, Bunte oder Bayerische Abende. Heute morgen habe ich selber mal nachgerechnet, wie das heutzutage beziehungsweise im nächsten Jahr aussähe.

Grundlage: Die GEMA-Tarife und die Berechnungen der DEHOGA

Nehmen wir das bei der GEMA genannte 700-Quadratmeter-Zelt.
Der musikalische Abend beginnt um 19 Uhr und endet offiziell um 1 Uhr. Von einer Zugabe sehe ich ab.
Nach derzeitigem Tarif hat die GEMA mit ihrer Berechung korrekt wiedergegeben, dass das 190,50 Euro netto sind.
Es kommt noch die Mehrwertsteuer (7%) hinzu, also brutto 203,83 Euro. (Zeltfläche 667 m² bis 1332 m²)
Schwachpunkt: der freie Eintritt. Nur mit Getränkezuschlägen ist eine Kapelle nicht zu bezahlen.
Fünf Euro Eintritt halte ich für realistisch.
Somit beläuft sich die Vergütungssumme auf 583,90 € netto, das sind 624,77 Euro brutto.

Ab Januar 2013 muss man folgende Rechnung aufmachen:

700 m² entsprechen bei freiem Eintritt 154,00 Euro netto,
die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 1 Uhr, das sind 6 Stunden, also 50% Aufschlag = 77,00 Euro.
Da keine Musik von Tonträgern erbracht wird, sondern live musiziert wird, entfallen GVL- und GEMA-Vervielfältigungszuschläge, aber die 7% Mehrwertsteuer sind fällig, das sind 16,17 Euro.

154,00 Euro + 77,00 Euro + 16,17 Euro = 247,17 Euro brutto.

Bei 5 Euro Eintritt sieht die Musterrechnung so aus:
(Grundvergütung, Zuschlag, Mehrwertsteuer)
330,00 Euro + 165,00 Euro + 34,65 Euro = 529,65 Euro Vergütung brutto,
die an die GEMA abzuführen sind.
Nachlässe sind meinen Recherchen nach nicht anwendbar, da keine der in Punkt III des Tarifes U-V genannten Spezifikationen zutreffen.

Nachtrag 1: 700 m² Grundfläche sind 20 x 35 Meter. Auf dieser Fläche stehen auch die Schänke, Essensstände und die Bühne mit den Musikern. Und wie bei Schützenfesten üblich, eine Tanzfläche, die auch als Aufmarschfläche für den Verein hergenommen werden kann. Nach GEMA-Grundlage sollen in das Zelt 700 Besucher passen. Bei einem Eintrittsentgelt von 5 Euro wären das 3.500 Euro Einnahmen. So weit, so gut.
Bei normaler Bestuhlung des Zeltes inclusive Gängen für Kellner und Bedienungen nebst Fluchtwegen frage ich mich, wie diese 700 Menschen sitzend untergebracht werden sollen. Würde der Veranstalter die Restaurationsflächen extern an das Zelt anbauen, dann würden vielleicht 700 Menschen in das Zelt passen, aber: Die Grundfläche wäre wieder größer. Und damit die Bemessungsgrundlage für die GEMA.

Nachtrag 2: Nach einem Mittagsschlaf habe ich nochmals durchgerechnet und die letzte Rechnung korrigiert. Statt wie zuerst 449,40 Euro brutto beträgt die Abgabe an die GEMA neu 529,65 Euro brutto. Das ist neu billiger als alt. Um 95,12 Euro.

Die GEMA-Beispielrechnung aus der Pressekonferenz ist an der Realität gemessen zu hinterfragen, da auch der Verwertungsgesellschaft klar sein dürfte, dass ohne Eintritt keine Live-Musik zu finanzieren ist.

Die Lizenzen werden mit Eintritt billiger. Das war aber nicht Intention des Beispiels. Mithin, an der Praxis ausgerichtet: Die GEMA zwingt dazu, Eintritt zu nehmen, damit eine Veranstaltung wirtschaftlich sein kann und verzichtet im Gegenzug auf einen Kleckerlas-Betrag an Lizenzen.

Quellen:
Berechnungsbespiele des DEHOGA-Bundesverbandes
Vergütungssatze U-VK der GEMA bis 31.12.2012
Vergütungssätze U-V der GEMA ab 1.1.2013

Bereits veröffentlicht:
Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Trinken für die GEMA

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In der Kategorie Kultur, Musik, Wirtschaft am 28.05.12 um 10:34 Uhr veröffentlicht.
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Aus 10 Cent werden fast 2 Euro – Der USB-Stick wird richtig teuer

Die Welle der Empörung gegen die Disco-Tarif-Erhöhung der GEMA ist grade etwas abgeflaut, da droht neues Ungemach: Zum 1. Juli 2012 erhöhen sich die Tarife für USB-Sticks und Speicherkarten. Statt bislang 10 Cent pro Stick oder Karte wird künftig nach Größe und Art unterschieden.
In den letzten Wochen entschied die Schiedsstelle des Patentamtes in München zu Gunsten der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Der alte Vertrag mit den Herstellern war 2011 ausgelaufen, die Verhandlungen scheiterten und die GEMA machte das, was sie dann immer tut:

Screenshot, der erschreckt: Massive Verteuerung von Speichermedien

Sie veröffentlicht die neuen Tarife einseitig, so dass die Gegenseite zur Feststellung der Rechtmäßigkeit zum Patentgericht gehen kann. Bei der Abgabe auf Leermedien handelt es sich nicht um eine neue Erfindung: Seit 1963 erhebt die ZPÜ diese Gebühr. Jeder, der irgendwann mal ein Tonband oder eine Leer-Cassette kaufte, einen CD- oder DVD-Rohling, hat sie schon über den Ladenpreis entrichtet.
Bislang waren die Tarife mit 0,10 Euro je Stick/Karte einheitlich, ab 1. Juli wird zunächst einmal nach Größe, dann aber auch nach Art des Mediums unterschieden.

Das Medium und die Größe machen den Unterschied

Für USB-Sticks mit einer Kapazität bis einschließlich 4 GB müssen künftig 91 Cent abgeführt werden, USB-Sticks mit einer Speicherkapazität größer 4 GB schlagen mit 1,56 Euro zu Buche.

Speicherkarten bis 4 Gigabyte kosten ebenfalls 0,91 Euro, über 4 GB sind 1,95 Euro zu berappen.

(Quelle: GEMA / PDF)

Hinweis: Die GEMA als Gesellschafter der ZPÜ übernimmt die Publikation und Verbreitung dieser Tarife.

Info: Für was Sie Leerabgabe zahlen

  • PCs und zum Einbau bestimme Brenner
  • Externe CD- und DVD-Brenner
  • Mobiltelefone
  • Video-Rekorder, DVD-Rekorder mit und ohne Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette sowie mit und ohne eingebaute Festplatte; Set-Top-Boxen mit eingebauter Festplatte/TV-Receiver mit eingebauter Festplatte/Festplattenrekorder; Set-Top-Boxen/TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externe Festplatte; TV-Geräte mit eingebauter Festplatte; TV-Geräte ohne eingebaute Festplatte aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externe Festplatte; Kassetten-Rekorder; MiniDisc-Rekorder; CD-Rekorder
  • MP3- und MP4-Player
  • CD- und DVD-Rohlinge
  • USB-Sticks- und Speicherkarten
  • Audio-Leerkassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R, Audio-CD-RW und VHS-Kassetten
  • Multimedia-Festplatten, Netzwerkfestplatten und Externe Festplatten
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    In der Kategorie Computer, IT, Medien am 23.05.12 um 16:38 Uhr veröffentlicht.
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    Gema-frei und doch nicht frei ….

    In der Diskussion um die neuen GEMA-Tarife für Tanzlokale schlagen die Wellen hoch. Einige Club-Betreiber fürchten um ihre Existenz. In einer kleinen Serie habe ich aufgezeigt, wie sich die Tarife berechnen und wer die Lizenzeinnahmen bekommt. Einige Club-Betreiber und DJs spielen schon mit dem Gedanken, Abende mit GEMA-freier Musik anzubieten.
    In der Süddeutschen Zeitung war zu lesen:

    „Rechtsanwalt und VDMK-Mitbegründer Franz Erlmeier begrüßt zudem den Vorschlag, Abende mit Gema-freier Musik zu gestalten, um der Zahlungspflicht zu entgehen. “Allerdings musst du dann nachweisen, dass du auch keine Sekunde an diesem Abend gebührenpflichtige Musik gespielt hast”, räumt der Jurist ein und setzt darum lieber auf eine Klärung durch das Schiedsgericht am Patentamt.“


    Ein paar Punkte sind bei einer Veranstaltung mit GEMA-freier Musik zu beachten:

    Eine Listenpflicht ist für den DJ unerlässlich. Er muss nachweisen, dass er keine lizenzpflichtige Musik gespielt hat. Ansonsten darf die Verwertungsgesellschaft (auch richterlich bestätigt) von der sogenannten GEMA-Vermutung ausgehen und wird eine Forderung stellen.

    Die GEMA geht davon aus, dass es keine Club-Night gibt, die ohne von ihr lizenzierte Musik auskommt, wie Georg Oeller von der GEMA in einem Interview feststellt:

    Das GEMA-Logo am Rosenheimer Platz in München

    Viele Künstler nehmen eine wichtige Kausel im Wahrnehmungsvertrag der GEMA nicht ernst: Wer einmal mit der GEMA vertraglich verbunden ist, dessen künftige Werke werden für die Dauer des Vertrages mit der Verwertungsgesellschaft ausnahmslos erfasst und lizenziert. Es gibt keine (!) Möglichkeit seitens des Urhebers, einzelne Werke als gema-frei zu deklarieren. Das gilt übrigens auch, wenn ein Jazzer auf einer Bühne frei improvisiert. Sollte er einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA haben, so wird im Augenblick des Entstehens eines „Songs“ dieser urheberrechtlich geschützt und wahrgenommen. Das erläutert Lorenz Schmid von der GEMA:

    Mehr zu den Berechnungsgrundlagen, die ab 2013 für die Lizenzeinnahmen zugrunde gelegt werden, finden Sie hier.
    Wer von den Tantiemen der GEMA profitiert, erfahren Sie hier.

    Hinweis: Das Foto links oben hat mir Peter Gardill-Vaassen zur Verfügung gestellt. Sein Blog erreichen Sie unter ‘meinblicks Blog’. Herzlichen Dank dafür!

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    In der Kategorie Kultur, Medien, Musik am 23.04.12 um 16:08 Uhr veröffentlicht.
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    Trinken für die GEMA

    Bei den Diskotheken- und Club-Betreibern herrscht Unruhe: Es geht um die Lizenzabgaben, die Veranstalter von Clubs und Diskotheken an die GEMA zahlen müssen. Davon betroffen sind auch Schützenfeste, Bierzelte und das Galadiner mit musikalischer Komponente. Immer mehr Club-Betreiber rechnen nach und stellen fest: Ich zahle ab 2013 drauf. Aber für was oder wen eigentlich?

    David Süß, Betreiber des Musik-Clubs Harry Klein in München, wird in der Süddeutschen Zeitung zitiert:

    Nach der Kalkulation zahle ich künftig mehr an die Gema, als ich überhaupt erwirtschaften kann.

    Warum fürchten die Clubbetreiber höhere Abgaben? Das liegt in der Berechnungsgrundlage, die geändert werden soll:

    Bislang rechnet die GEMA mit 150 Personen auf 100 Quadratmeter. Künftig geht die Verwertungsgesellschaft von einer Zweidrittel-Belegung aus. Sprich: 100 Besucher auf 100 Quadratmetern. Auf den ersten Blick scheint das ein Entgegenkommen zu sein. Nur: Wie in diesem PDF-Fragebogen zu ersehen ist, rechnet die GEMA zum Beispiel die Schankfläche und den Platz von Disc- oder Lichtjockey nicht aus der Gesamtfläche heraus.

    Berechnungsgrundlage ist die Fläche

    Dadurch würde sich die Fläche teils erheblich verringern, auf der zahlungspflichtige Besucher einer Tanzveranstaltung anzutreffen sind. Aber: Im Interesse einer Gleichbehandlung aller Betreiber, so eine GEMA-Sprecherin am Telefon, wird grundsätzlich (und gerichtlich anerkannt) jeweils von Wand zu Wand gemessen. Ausgenommen sind Bistros und Sanitärräume, die bei Hintergrundmusik anders tarifiert werden. Wirtschaftsräume, die nicht beschallt werden, fallen ebenfalls aus der Berechnung.

    Als Faustformel gilt: Quadratmeter beschallte Fläche x Eintritt : 10 = Lizenzgebühr, die an die GEMA zu entrichten ist.
    Die bisherigen Staffelungen entfallen, allerdings gibt es einen Nachlaß von 10 Prozent ab der 16. Veranstaltung im Monat und nochmals 20 Prozent, wenn man Verbandsmitglied beim VDMK oder der DEHOGA ist.

    Was heißt das für die Eintrittspreise?

    Einige Clubbetreiber sprechen davon, die Preise anzuheben. Wohlweislich werden das nicht die Eintrittsgelder sein, denn dann würde die Lizenzgebühr an die GEMA weiter steigen.
    Also steht zu erwarten, dass Getränke und Speisen wegen der Musik teurer werden. Vielleicht sogar bei sinkenden Eintrittsgeldern.

    Bleibt die Frage, an wen die generierten Lizenzeinnahmen gehen… Dazu mehr hier.
    Und: Wie sieht das nochmal mit GEMA-freier Musik aus?

    Bereits zum Thema veröffentlicht: Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA

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    In der Kategorie Musik, Service am 19.04.12 um 13:58 Uhr veröffentlicht.
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    Die GEMA-Vermutung

    Egal, ob Konzert oder Tanzveranstaltung, egal ob Live-Musik oder Beschallung von CD, mp3 oder Schallplatte: Wer eine Veranstaltung mit Musik plant oder dort auflegt, ist in der Pflicht, diese Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und prüfen zu lassen, ob Lizenzen fällig werden. Das besagt ein seit Jahren rechtskräftiges Urteil. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärt in seinem Internet-Law-Blog Hintergründe dazu.

    Am Rande einer Pressekonferenz, bei der es um die Lizenzierung von Veranstaltungen mit Musik ging (hier mein Bericht), bat ich Georg Oeller von der GEMA, den Begriff der GEMA-Vermutung zu erklären:



    Aufgemerkt! Es beißt die Maus also keinen Faden ab: Es muss die Veranstaltung gemeldet werden und es muss erklärt werden, was gespielt wird. Auch, wenn es, wie Gunnar Sohn in seiner Internet-Publikation Neue Nachricht erklärt, sich ausschliesslich um GEMA-freie Musik handelt. Die Verwertungsgesellschaft ist in Deutschland mit acht Bezirksdirektionen vertreten, deren Mitarbeiter täglich unterwegs sind und Plakate beobachten, die Veranstaltungen mit ihren Meldedaten abgleichen und auch vor Besuchen von Veranstaltungen nicht zurückschrecken. Georg Oeller rät zu folgendem Vorgehen:



    Praktische Tipps zum Procedere gibt es auch in diesem Tango-Wiki.
    Und sollte selbst bei einer GEMA-freien Musikveranstaltung etwas “schief” gegangen sein, sprich, der DJ hat vielleicht doch ein Stück GEMA-pflichtiger Musik gespielt, so hat Georg Oeller von der GEMA einen Rat:



    Übrigens ist es schon interessant, wie selbstverständlich die Verwertungsgesellschaft davon ausgeht, dass man gar nicht ohne deren Musik auskommen kann.
    Also gilt für jeden DJ, jeden Musiker: Genau aufpassen, notfalls mitschreiben. Wobei ich mir das, mit Verlaub, recht lustig vorstelle. Ich war (unter anderem Vorzeichen) selber schon DJ und ich hatte während des Auflegens wahrlich anderes zu tun, als in eine Liste einzutragen, welchen Künstler ich spiele. Praxis und Theorie klaffen mitunter doch recht weit auseinander.

    Georg Oeller, GEMA

    Zum Trost gereichen mag vielleicht der Hinweis, ein vietnamesisches Restaurant aufzumachen. Da die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte dort keine “Partnergesellschaft” hat, kann sie auch nichts verlangen, wenn man Musik aus diesem Land spielt. Für die zahlreichen Kreativen in diesem Land ist das sicher eine Anregung, schöpferisch zu werden.
    Zum Schluss noch dies:
    Wenn ein Musiker, der seine Rechte von der GEMA wahrnehmen lässt, auf der Bühne improvisiert, ist GEMA-Lizenz fällig. Das ist Ansicht der GEMA. Denn, so die Argumentation der Verwertungsgesellschaft, im Augenblick der Aufführung ist die Improvisation eine Schöpfung und deswegen lizenzpflichtig.

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    In der Kategorie Kultur, Musik am 04.04.12 um 22:31 Uhr veröffentlicht.
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    Aus elf mach zwei – Das neue Tarifkonzept der GEMA

    Zum 1. Januar 2013 ändert die GEMA ihre Tarifstruktur für Veranstaltungen mit Musik. Statt wie bisher elf Tarife wird es nur noch zwei geben, die sich wiederum an zwei Parametern orientieren. Das ist einerseits die Quadratmeterzahl des Veranstaltungsraumes, andererseits die Höhe des Eintritts, den der Veranstalter erhebt.

    Eine Unterscheidung muss am Anfang gemacht werden. Es geht nicht um Konzerte. Diesen Bereich hat die GEMA letztes Jahr reformiert. Das Konzertticket wird also zunächst einmal nicht teurer, jedenfalls nicht wegen der Verwertungsgesellschaft. Nun reformiert die GEMA ihr Lizenzmodell für Veranstaltungen, die dem Charakter nach der Kategorie Tanz zu fallen. Betroffen sind Discotheken, Vereine oder Veranstalter, die zur geselligen Untermalung Musik darbieten (lassen). Nach Darstellung der GEMA sollen kleinere und mittlere Veranstaltungen von der Reform profitieren, die großen Events werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Vorstandsmitglied Georg Oeller erläutert die großen Änderungen und seine Erwartungen:

    Interessant ist, dass es keine Pauschalen wie bisher mehr geben wird, sondern eine Berechnung für jede Veranstaltung. Oeller bezeichnete die neue Tarifierung als transparent und nachvollziehbar. Jeder Veranstalter soll vorher schon wissen, was an GEMA-Lizenz fällig wird. Sein Kollege Lorenz Schmid erläuterte die neue Tarifstruktur an einigen Beispielen:

    Der neue Tarif und seine Auswirkung aufs Schützenfest. Quelle: GEMA (2)

    Wie in nebenstehender Grafik ersichtlich, profitiert auch der Schützenverein vom neuen GEMA-Tarif. Allerdings fällt auf, dass selbst bei freiem Eintritt eine Lizenz-Gebühr an die Verwertungsgesellschaft fällig wird. Übrigens gilt diese Regelung auch für alle anderen nicht-kommerziellen Veranstaltungen. Von vorneherein wird kein Veranstalter befreit, sagt Schmid:

    Richtig teuer wird es hingegen für Galas und größere Events, hier am Beispiel eines Silvester-Balls. Vom Eintrittsgeld in Höhe von 90 Euro zieht die GEMA zwei Drittel als Kosten für das Essen ab, es bleiben also 30 Euro über, die die Berechnungsgrundlage bilden. 30 Euro x 400 Quadratmeter ergeben satte 1.200 Euro Lizenz für die GEMA. Lorenz Schmid betonte nochmals, dass die neue Struktur übersichtlicher ist.

    Die komplette Tarifübersicht findet sich auf der Homepage der GEMA.
    In der Fragerunde kamen auch andere Themen zur Sprache. So wird auch künftig die GEMA-Vermutung Bestand haben. Das heisst, die GEMA darf davon ausgehen, dass auf gleich welcher Veranstaltung auch immer, GEMA-lizensierte Musik gespielt wird. Discjockeys und Veranstalter, die eine Party mit gema-freier Musik durchführen wollen, müssen vorab Meldung an die GEMA machen und mit einer Playlist belegen, dass sie keine Lizenzen zahlen müssen. Mehr dazu in einem anderen Beitrag.

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    In der Kategorie Kultur, Musik, Politik am 02.04.12 um 15:57 Uhr veröffentlicht.
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