Der Zündler in der Feuerwehr

Das Leistungsschutzrecht bewegt.
Auch ich als Journalist und Blogger bin davon betroffen. Deswegen habe ich mich entschlossen, in diesem auf WordPress basierten Blog ein Plugin zu verwenden, das die Initiative D64 e.V. programmiert hat.
Sie werden auf eine Landingpage von D64 e.V. geleitet, die über das “LSR” informiert. Mit einem weiteren Klick gelangen Sie dann zur eigentlichen Verlinkung.
Bei D 64 wird eine Blacklist geführt, die ein tägliches Update erfährt.

Es ist für Sie als Leser zwar etwas umständlicher geworden, aber ich halte die Sensibilisierung für dringend notwendig und empfehle allen Mit-Bloggern, genauso zu handeln.

Im Übrigen empfehle ich diese Anleitung zum Bau einer Melkmaschine und diesen polemischen, aber sehr, sehr wahren Text (beide von Mario Sixtus) zur Lektüre: Ja, habt Ihr denn überhaupt keinen Stolz?

Irgendwie erinnert mich das Vorgehen der Verlage an den Zündler, der selber in der Feuerwehr ist …

Und bitte: Komme mir jetzt keiner mit der Idee, flächendeckend und gleichzeitig sämtliche Abonnements und Kioskkäufe von Zeitungen für zwei Wochen auszusetzen. So reizvoll der Gedanke eines “Generalstreiks” sein mag: Ich fürchte, dass dabei die Freien Journalisten die ersten und größten Leidtragenden sind.

Abgesehen vom Jammern und Wehklagen: Natürlich kann ein Leistungsschutzrecht auch eine unglaubliche Chance sein. Verbunden mit mehr Aufwand, weil jeder selber recherchieren muss, verbunden damit, dass meine Texte, die unter CC-Lizenz stehen, noch gelistet werden in Suchmaschinen, während die großen Verlage rausfallen.
Die Chance, im “Windschatten” des Leistungsschutzrechtes mehr interessante Geschichten lesen zu können, weil selbst recherchiert und damit nicht mehr so im Mainstream.

Lassen wir uns überraschen. :)

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In der Kategorie Computer, IT, Medien, Wirtschaft am 20.06.12 um 07:00 Uhr veröffentlicht.
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Das Böse lauert immer und überall …

… nein, hier ist nicht der Banküberfall oder Kriminalist gefordert, sondern „nur” der Urheber beziehungsweise Verwerter. Ich habe an anderer Stelle in diesem Blog schon mal über die Gefahren des Pressespiegels berichtet.

Mein Freund und Kollege Hannes Schleeh hat sich in einem Interview mit einem Fotografen mit der Problematik des Bildrechtes auseinander gesetzt. Das ist sehr lesenswert und hilfreich. In verschiedenen Seminaren habe ich selber gelernt, was ich beim „Pressefoto” beachten muss. Für den Endanwender hat es Hannes Schleeh in diesem Interview herausgearbeitet.

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In der Kategorie Bericht, Computer, IT, Medien, Politik am 24.05.12 um 17:40 Uhr veröffentlicht.
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Verlage, Künstler und der Pressespiegel

Das Urheberrecht ist seit geraumer Zeit ein Gegenstand dauernder Diskussionen. Und heute nachmittag wurde ich durch einen kleinen Tweet aufgeschreckt. Hier der Screenshot:

Was ist geschehen? 3sat berichtet auf seiner Homepage über einen Bariton, der für das Einstellen von Artikeln aus FAZ und SZ auf seiner Homepage an die Medienhäuser 1400 € zahlen mußte. Den Artikel sollten Sie lesen, hier ist der Link.

Ursprünglich waren die Forderungen noch viel höher, ein Anwalt hat den Bariton Peter Schöne vor noch höheren Kosten bewahrt. Das Schlimme: Das geltende Recht ist auf Seiten der Medienhäuser. Es gibt Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften über den Nutzungsumfang für Pressespiegel. Das haben Sie nicht gewusst? Macht nichts. Ich habe das auch nicht so richtig gewusst, bevor ich bei Peter Lokk an der Journalistenakademie München ein Seminar dazu besuchte.

Kostenlos bis sieben Exemplare

 

Kurz gefasst: Der Pressespiegel, egal ob für Privatpersonen, Agenturen, Vereine oder Firmen, ist nur bis zu sieben gedruckten (vervielfältigten) Exemplaren kostenlos. Alles darüber hinaus muss lizenziert werden und dem Ersteller ist zu raten, sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu wenden. Sonst kann das, wie im Falle des Bariton Peter Schöne, schnell unangenehm und teuer werden. (Siehe Bild rechts, Screenshot der 3sat-Website). Noch viel mehr gilt das für die im Zeitalter des Internets nicht mehr wegzudenkenden und nützlichen elektronischen Pressespiegel, die rechtlich auch wie die Brüder aus Papier behandelt werden.

Erste Informationen können Sie zum Beispiel auf dieser Website nachlesen.

Alleine wegen solcher den meisten Menschen nicht vermittelbaren Regelungen bedarf es dringend einer Änderung des Urheberrechtes und eines Angleichens der Gesetzeslage an die Realität. Ich sehe da Handlungsbedarf, auch gerade im künstlerischen Sektor. Im vorliegenden Fall soll man nämlich bedenken, dass der Bariton sicher nicht alleine ist und auf Presse(-berichte) angewiesen ist. Andererseits profitiert die Presse ja auch von Auftritten des Künstlers, wenn dann mit einer Kritik das Blatt gefüllt werden kann. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Journalisten den Eintritt zu Konzerten zahlen müssen und diese Rechnung dann gegebenenfalls ihrem Auftraggeber vorlegen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Also profitieren ja auch die Medienhäuser und Verlage vom Auftritt des Künstlers. Und so stünde es den Medienhäusern gut zu Gesicht, hier eine andere Gangart einzulegen. Indes gilt: Niemand ist bei derzeit (noch) geltender Rechtslage davor gefeit, beim Pressespiegel Fehler zu machen. Von daher: Information tut not.

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In der Kategorie Medien am 06.02.12 um 16:28 Uhr veröffentlicht.
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