Was bislang nur analog möglich war, darf bald auch digital getan werden: Lehrer können aus urheberrechtlich geschützten Werken digitale Kopien erstellen und dürfen diese auch ihren Schülern zugänglich machen und – weitergeben. Auf diese kurze Botschaft lässt sich eindampfen, was zum Thema der digitalen Nutzung von Unterrichtsmitteln im weitesten Sinne heute von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurde.
Das kostet die deutschen Kultusministerien insgesamt eine halbe Million Euro mehr. Statt 8,5 Millionen Euro bekommen Verlage und Urhebergesellschaften ab nächstem Jahr neun Millionen Euro. Ansonsten ändert sich nicht viel: Weiterhin dürfen, wie in der analogen Welt, nur zehn Prozent, maximal aber nur 20 Seiten, digitalisiert werden.
Für den Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Peter Müller, steht fest: „Unsere Lehrkräfte können mit den Möglichkeiten des Jetzt arbeiten. Das heißt, die digitale Welt hält damit auch bei der Bereitstellung von Textauszügen und Musiknoten Einzug, für die die Urheberrechte bei den Bildungsverlagen liegen.” Weiter sieht Müller eine sichere Rechtsgrundlage für Lehrer.
Der Pressesprecher des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Ludwig Unger, ergänzt: „Das erleichtert die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt schon in der Moderne stehen und mit Whiteboard, USB-Stick und Speichermedien arbeiten.”
Es ist ein Stückchen Rechtssicherheit. Auf jeden Fall. Mehr wäre, wie in den meisten Fällen, wünschenswert gewesen. Auffällig: Erst Werke, die seit 2005 publiziert wurden, fallen unter die neue Regelung.
Das Positive an dieser neuen Vereinbarung ist jedoch: Der sogenannte Schulbuchtrojaner ist vom Tisch – beziehungsweise vom Rechner.
Für eine Handvoll halbe Million Euro.
Die Pressemitteilung des Kultusministeriums finden Sie hier.
Mal was leicht „Selbstreferentielles“. ;)
Danke für Eure Reaktionen auf meinen Blogpost zur neuen Leermedien-Abgabe, die ab Juli 2012 greifen soll.
Ich habe heute mittag mal ein paar Screenshots gemacht:
Es zeigt mir, dass der Weg via Social Media richtig und wichtig ist.
Ich habe mich über jede einzelne Wertschätzung und Nennung gefreut. Noch jetzt klingelt alle paar Minuten Twitter bei mir, weil der Artikel retweeted wird.
Vor zwei Wochen war ich in Berlin auf der informare, einer Wissenschaftskonferenz. Zusammen mit Gunnar Sohn habe ich ein Panel moderiert. Ich habe mir als Freier Journalist und Blogger Wertschätzung meiner Leser gewünscht.
Das ist nun eingetreten. Gestern abend habe ich zum ersten Mal eine Wertschätzung pekuniärer Art erhalten. Ich bin geflattrt worden. Davon werde ich nicht leben können, ganz klar. Aber es zeigt, dass das Netz eben nicht die Kostenloskultur ist, die manche Urheber darin sehen wollen.
Deswegen an dieser Stelle nochmals ein ganz herzliches Dankeschön!
Oder in Netzsprech: <3!
Danke übrigens auch an die Nürnberger Zeitung, die die Geschichte aufgegriffen hat und mich als Urheber nannte.
Spiegel Online verweist auf mich in einem Artikel:
Es gibt aber auch einen großen, mächtigen Verlag, der ganz laut nach einem Leistungsschutzrecht schreit, es aber nicht mal nötig hat, einen Urheber zu nennen. Von Honoraren will ich hier noch nicht mal träumen. Mein Kollege Gunnar Sohn hat diesen Verlag für den Gichtling-Orden vorgeschlagen.
Welt Online hat nach massiven Protesten von Gunnar Sohn meinen Namen in die Meldung eingebaut.
Urheber der Meldung war die Nachrichtenagentur dapd, deren Netz-Chef Daniel Bouhs zugegeben hat, dass ich als Quelle durchgerutscht bin.