Überlegen Sie bitte mal ganz kurz, nur so 25 Sekunden. Haben Sie eine Cloud, also Speicherplatz im Internet? Ja?
Gut.
Sicher speichern Sie da auch ganz schrecklich viele Musiktitel, gescannte Bücher und sowas ab, also alles, was urheberrechtlich geschützt ist.
„Kla … WAS?”, werden Sie nun sagen.
In meinen Clouds (ja, ich habe mehrere), befinden sich MEINE Fotos, MEINE Dokumente, MEINE Audio-Dateien, die ich immer wieder mal brauche, wenn ich auf verschiedenen Rechnern verschiedene Aufgaben erfülle. Und ich glaube, dass das den meisten Usern so geht.
Dann wird Sie vielleicht folgende Meldung aus dem Nachbarland Österreich interessieren:
Die Interessengemeinschaft von Autoren in Österreich möchte eine Abgabe auf die Cloud haben. Hier findet sich der entsprechende Artikel des „Standards”.
Ich bin jetzt ganz polemisch, ganz ungerecht und überhaupt: Die Forderung empfinde ich als nicht diskutabel und ähnlich verrückt, wie ich schon die Erhöhung der Leerabgabe bei USB-Sticks und Speicherkarten in Deutschland empfand. Es regt mich auf.
Aber irgendwann wird auch die GEMA diese Forderung entdecken und vorantreiben. Beziehungsweise nur vorantreiben, denn entdeckt haben die Freunde vom Rosenheimer Platz das sicher schon.
Ganz bitter deswegen heute mein Fazit: So viele Internetnichtversteher. Weil Euch, wie den Verlagen, die Idee zu einem Erlösmodell fehlt.
Was bislang nur analog möglich war, darf bald auch digital getan werden: Lehrer können aus urheberrechtlich geschützten Werken digitale Kopien erstellen und dürfen diese auch ihren Schülern zugänglich machen und – weitergeben. Auf diese kurze Botschaft lässt sich eindampfen, was zum Thema der digitalen Nutzung von Unterrichtsmitteln im weitesten Sinne heute von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurde.
Das kostet die deutschen Kultusministerien insgesamt eine halbe Million Euro mehr. Statt 8,5 Millionen Euro bekommen Verlage und Urhebergesellschaften ab nächstem Jahr neun Millionen Euro. Ansonsten ändert sich nicht viel: Weiterhin dürfen, wie in der analogen Welt, nur zehn Prozent, maximal aber nur 20 Seiten, digitalisiert werden.
Für den Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Peter Müller, steht fest: „Unsere Lehrkräfte können mit den Möglichkeiten des Jetzt arbeiten. Das heißt, die digitale Welt hält damit auch bei der Bereitstellung von Textauszügen und Musiknoten Einzug, für die die Urheberrechte bei den Bildungsverlagen liegen.” Weiter sieht Müller eine sichere Rechtsgrundlage für Lehrer.
Der Pressesprecher des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Ludwig Unger, ergänzt: „Das erleichtert die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt schon in der Moderne stehen und mit Whiteboard, USB-Stick und Speichermedien arbeiten.”
Es ist ein Stückchen Rechtssicherheit. Auf jeden Fall. Mehr wäre, wie in den meisten Fällen, wünschenswert gewesen. Auffällig: Erst Werke, die seit 2005 publiziert wurden, fallen unter die neue Regelung.
Das Positive an dieser neuen Vereinbarung ist jedoch: Der sogenannte Schulbuchtrojaner ist vom Tisch – beziehungsweise vom Rechner.
Für eine Handvoll halbe Million Euro.
Die Pressemitteilung des Kultusministeriums finden Sie hier.
Als ich als freier Journalist anfing, dachte ich noch: Blog? Nöööö. Ich mach das via Google+, Facebook und Twitter. Nach kurzer Zeit jedoch wurde mir klar, dass ein Blog besser ist: Zunächst war für mich der Hauptgrund, dass ich die Kontrolle über meine Inhalte (Fotos, Texte etc.) behalte. Und recht schnell wurde mir nach den ersten Versuchen klar, dass eine feste Anlaufadresse, die nicht von der Teilnahme an einem Sozialen Netzwerk abhängig ist, einen unschlagbaren Vorteil bietet. Ich habe mit dieser Einschätzung Recht gehabt.
Gut 700 Leser haben mich wohl in ihren Favoriten/Lesezeichen verankert, die Zugriffszahlen etablieren sich konstant deutlich oberhalb der 70.000er-Marke. So die Statistik meines Providers.
Ich hatte am Anfang Scheu davor, jeden Tag Content liefern zu müssen. Heute liefere ich nicht jeden Tag einen Artikel und sehe das als Chance. Lieber Themen, die meine Leser und mich gleichermaßen interessieren. Weniger ist oft mehr. Das beweist sich mit diesem Blog ganz wunderbar.
Und immerhin habe ich es geschafft, über dieses Blog zu einem sehr schönen Auftrag zu kommen. Ich arbeite auf freiberuflicher Basis unter anderem für die Katholische Erzieher Gemeinschaft (KEG), erledige in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dokumentiere Veranstaltungen und starte weitergehende Social-Media-Aktivitäten. Geschafft habe ich das mit diesem Beitrag über Lehrer- und ErzieherInnen, die mit ihren Kindern neue Lieder singen wollen.
Ich habe mich also in gewisser Weise als Marke etabliert.
Das ist ein Weg, den ich nicht nur Freiberuflern ans Herz legen will, sondern auch Firmen. Insofern kann ich die Thesen von Klaus Eck nur unterstützen, der schreibt: „Es gibt manchmal eine spannende Alternative, die viele unserer Kunden zunächst gar nicht für sich auf der Agenda hatten: das Bloggen.”
Gunnar Sohn führt in seinem Ich-sag-mal-Blog weiter aus: „Man schreibt nicht akademisch korrekt oder pedantisch genau, sondern aus dem Stegreif. Man formuliert aus dem Schwung heraus. „Alles“ ist nicht zu lesen, zu kennen, zu wissen. Es reicht nur zu Verweisen und Fundorten. Entscheidend ist die Zirkulation der Daten, der Datenstrom, der keinen Anfang und kein Ende hat, der neue Routen und Entdeckungen zulässt.”
Diesen Artikel empfehle ich, weil er zusammenfasst, was verschiedene Journalisten, Blogger, Berater an Positionen vertreten. Dazu kommt die Gunnar eigene Art, komplizierte Sachverhalte so runterzubrechen, dass Otto Normal das sehr gut nachvollziehen kann.
Noch ein Wort zu Social Media: Ich nutze Facebook, Twitter und G+ vor allem dazu, meine Artikel bekannt zu machen. Und bei Twitter und Facebook kommt auch ein gewisser Anteil Socializing dazu. ;)
Die ZPÜ, vertreten durch die GEMA, will offensichtlich schon wieder mehr Geld.
Dieses Mal für Externe Speicherplatten.
Bis ein Terrabyte Kapazität sollen es 7 Euro sein, darüber 9 Euro pro Platte.
Das geht aus einer Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien und Bitkom hervor.
Dieser Zusammenschluß von Herstellern von Speichermedien eine Studie in Auftrag gegeben, nach der die externe Festplatte nur zu gut drei Prozent für Privatkopien genutzt werden. Im Klartext: 97 Prozent der Festplatten werden für Sicherungskopien eigener Fotos und Dokumente genutzt.
Schon im Mai war die Verwertungsgesellschaft für die geplante Erhöhung der Abgabe auf USB-Sticks heftig kritisiert worden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Unterdessen zitert der Kollege Peter Viebig von der Nürnberger Zeitung GEMA-Sprecher Peter Hempel, der die GEMA einer Kampagne ausgesetzt sieht:
“Wir sind momentan für jedes Sommerloch gut”, klagt Hempel. (Zitat mit freundlicher Genehmigung der NZ)
… meinte Thomas Pfeiffer in seinem Eingangsstatement. Eine Anspielung auf den Mann im Springer Verlag, der sich so heftig dafür einsetzt, dass das Gesetz kommt. Momentan ist es etwas ruhiger um das Leistungsschutzrecht. Zuviele andere ‘Baustellen’ erregen das Gemüt der Internetnutzer. Meldegesetz, Urheberrecht, die Geschäftspolitik der GEMA, um nur einige zu nennen. Dennoch haben sich Emmanuelle Roser (Piraten), Thomas Pfeiffer (Grüne) und Victor Fuchs (CSU) mit mir an einen Tisch gesetzt, um über das Leistungsschutzrecht zu diskutieren. Zugegeben, uns fehlte etwas der leidenschaftliche Verfechter eines LSR, aber das tat der Diskussion nur wenig.
Hier ein kurzes Statement von Thomas Pfeiffer:
Im Gesprächseinstieg versuchte ich mich ein wenig als Ketzer, der das Leistungsschutzrecht gut findet, weil Blogger dann selber recherchieren müssen und durch ein Fehlen der ‘kommerziellen Seiten’ die Blogger mehr gelesen würden. Ich gebe zu, dass das grenzwertig ist. Aber die Chance besteht.
Was sich allerdings herauskristallisiert, ist in einem Tweet zusammen gefasst, den ich vor ein paar Tagen absetzte:
Das #LSR ist im Grunde genommen der Ausdruck dafür, dass man Gatekeeper bleiben will und das Sender-Empfänger-Modell für zeitgemäß hält.
— Heinrich R. Bruns (@hrbruns) June 28, 2012
Hier ist die komplette Diskussion ungeschnitten herunterzuladen: Und ich habe in der Eile eines Sonntagabends (2.12.2012) wirklich nicht geschnitten. Es prallen aufeinander die Meinungen von Victor Fuchs, Thomas Pfeiffer und Emanuelle Rosner:
als mp3
als ogg-Vorbis
Danke an unseren Gast Thomas Pfeiffer, der so bereitwillig mitgemacht hat. Gerne wieder!
Neuer Monat – und Neues von der GEMA.
Die Verwertungsgesellschaft hat heute in einer Pressemitteilung den Vorschlag einer EU-Richtlinie begrüßt, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften schaffen soll.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker erklärte:
„Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat. Die GEMA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“.
Deutschlandradio Kultur berichtete, dass mehrere Künstler das Konzept der EU kritisieren, darunter Nick Mason, Schlagzeuger der Band “Pink Floyd” und Ed O’Brien, Gitarrist der Band “Radiohead”.
Jeff John Roberts hat die Meldung auf seiner Website paidcontent.org. Die Künstler sehen in der Richtlinie die Urheber nicht genügend berücksichtigt. Sie werfen den Verwertungsgesellschaften vor, das digitale Geschäft vernachlässigt zu haben.
Die Pressemitteilung der GEMA finden Sie hier.
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hat die Situation in seinem Blog näher beleuchtet.
Ich berichte weiter.
Ein Kommentar
In den vergangenen Jahren sind die Bilanzsummen der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.“ gestiegen.
In diesem Jahr nun hat Verwertungsgesellschaft einiges unternommen, um, wie sie selber sagt, transparenter zu werden. Und einiges, um die Einnahmen unter veränderten Vorzeichen zu sichern.
Einnahmen, die ihren Mitgliedern zu Gute kommen sollen.
Hatte man zuletzt die Tarife für Konzerte „reformiert“, so liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf den Reformen der Veranstaltungstarife.
Diese provozieren schon seit der Veröffentlichung im März 2012 die Diskotheken- und Clubbetreiber. Vorläufiger Höhepunkt: Die Demonstration „Bitte keine GEMAinheiten mehr“ am 25. Juni in Berlin. Zeitgleich und am gleichen Ort wie das Mitgliederfest der GEMA.
Aber auch andere Stellschrauben, an denen die Verwertungsgesellschaft dreht, erregen den Unmut von Musiknutzern und Musikproduzenten, die alternative Wege suchen.
Sei es die geplante Erhöhung der Leerabgabe auf Speichermedien oder die Sondertarife, die die GEMA zur Europameisterschaft bietet.
Auch eine Image-Kampagne der GEMA zieht nicht so richtig: Musik ist uns was wert.
Eine unglückliche Pressesprecherin bringt neuen Schwung in die Debatte um die GEMA. Gaby Schilcher spricht in einem großen Zeitungsinterview davon, dass die Verwaltungsausgaben auch darauf verwendet werden, sie für anstrengende Gespräche mit der Presse zu zahlen. Angesichts des Zornes weiter Teile der Bevölkerung ist das ein Tropfen in ein Fass, das überzugehen droht.
Bands wie Porter suchen sich das Geld für eine CD-Produktion im Netz zusammen und produzieren unter Creative-Commons-Lizenz.
Viele Künstler publizieren schon gema- und auch lizenzfreie Musik. Die Musikpiraten veröffentlichen eine solche CD und wegen eines Pseudonyms, das nicht offengelegt wird, zieht die GEMA vor den Kadi. Weil es die GEMA-Vermutung gibt.
An anderer Stelle bemühen sich Musikschaffende, eine alternative Verwertungsgesellschaft, die C3S auf die Beine zu stellen. Das Problem: Sobald C3S um Zulassung beim Patentamt ersucht, wird die Satzung des Vereins öffentlich sein und von den Justiziaren der GEMA sicher nicht unkommentiert bleiben. Und jede Unklarheit, jeder indifferente Ansatz, jeder nicht juristisch wasserdichte Satz wird Schreiben um Schreiben, Eingabe um Eingabe, Widerspruch um Widerspruch auslösen. Monopolisten lassen sich ungern in die Ecke drängen und – mehr Anwälte haben sie auch. Und wohl auch das Geld, sie zu zahlen.
Aber sei’ s drum: Was die letzten 20 Jahre in der Politik seinen Anfang nahm, durchdringt nun auch gesellschaftliche Bereiche: Die Abschaffung von Diktaturen wird zur Auflehnung der Musiknutzer und -schaffenden gegen einen Monopolisten, der sich selbst überlebt zu haben scheint.
2012 ist das Jahr der GEMA.
Crowdfunding ist einer der Begriffe, die derzeit in den Medien kursieren. Was ist das eigentlich genau? Wikipedia schreibt dazu: “Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung ist eine Art der Finanzierung. Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Projekte, Produkte, die Umsetzung von Geschäftsideen und vieles andere mit Fremdkapital versorgen. Eine so finanzierte Unternehmung und ihr Ablauf werden auch als eine Aktion bezeichnet. Ihre Kapitalgeber sind eine Vielzahl von Personen – in aller Regel bestehend aus Internetnutzern, da zum Crowdfunding meist im World Wide Web aufgerufen wird.”
Anders ausgedrückt: Viele Personen geben kleinere Geldbeträge, um ein Projekt zu ermöglichen. Das ist sozusagen die internetaffine Umsätze des Sprichwortes vom Kleinvieh, das auch Mist macht. Auf diese Art ist in letzter Zeit schon Geld für einen Spielfilm zusammengekommen. Auch die eine oder andere Musikproduktion erblickt dadurch das Licht der Welt. Und das, ohne dass die Künstler sich einer Produktionsfirma und gegebenenfalls für sie ungünstigen Verträgen aussetzen müssen.
In meinem Twitter- und Facebook-Bekanntenkreis versucht das gerade Markus G. Sänger mit seiner Band Porter und dem Projekt Wolkenstein.
Als Dankeschön hat er sich besondere Geschenke für Spender ausgedacht. Das geht vom Dankeschön auf der Facebook-Fanseite über lebenslangen freien Eintritt zu Konzerten bis hin zum Koch-Event der Band für großzügige Spender.
Alle Infos zum Projekt Wolkenstein finden Sie hier. Mit Zeichnungsmöglichkeit für Spenden!
Hier ist die Facebook-Fanseite der Band.
Sie wollen in ein paar Titel der Band reinhören? Kein Problem, bei Soundcloud gibt es Hörproben.
Ich habe mich ebenfalls im Projekt engagiert. Nicht mit Geld, aber mit einer kleinen ‘Stimmspende’. Den Trailer mit meiner Sprecherstimme finden sie hier.
Was ich persönlich sehr fein finde: Das Album wird GEMA-frei erscheinen und unter Creative-Commons-Lizenz publiziert.
Und: ‘Alternative’ ist ein weiter Begriff. Nach den ersten Höreindrücken bin ich aber sehr zufrieden. Wenn die CD erscheint, dann lesen Sie hier sicher eine Rezension.
Notabene: Meine Texte und Fotos erscheinen hier auch unter CC-Lizenz (siehe Kasten rechts, unten). Sie können via Flattr Beiträge honorieren. Genauso funktioniert das mit einem ‘Fav’ bei Twitter.
Das Leistungsschutzrecht bewegt.
Auch ich als Journalist und Blogger bin davon betroffen. Deswegen habe ich mich entschlossen, in diesem auf WordPress basierten Blog ein Plugin zu verwenden, das die Initiative D64 e.V. programmiert hat.
Sie werden auf eine Landingpage von D64 e.V. geleitet, die über das “LSR” informiert. Mit einem weiteren Klick gelangen Sie dann zur eigentlichen Verlinkung.
Bei D 64 wird eine Blacklist geführt, die ein tägliches Update erfährt.
Es ist für Sie als Leser zwar etwas umständlicher geworden, aber ich halte die Sensibilisierung für dringend notwendig und empfehle allen Mit-Bloggern, genauso zu handeln.
Im Übrigen empfehle ich diese Anleitung zum Bau einer Melkmaschine und diesen polemischen, aber sehr, sehr wahren Text (beide von Mario Sixtus) zur Lektüre: Ja, habt Ihr denn überhaupt keinen Stolz?
Irgendwie erinnert mich das Vorgehen der Verlage an den Zündler, der selber in der Feuerwehr ist …
Und bitte: Komme mir jetzt keiner mit der Idee, flächendeckend und gleichzeitig sämtliche Abonnements und Kioskkäufe von Zeitungen für zwei Wochen auszusetzen. So reizvoll der Gedanke eines “Generalstreiks” sein mag: Ich fürchte, dass dabei die Freien Journalisten die ersten und größten Leidtragenden sind.
Abgesehen vom Jammern und Wehklagen: Natürlich kann ein Leistungsschutzrecht auch eine unglaubliche Chance sein. Verbunden mit mehr Aufwand, weil jeder selber recherchieren muss, verbunden damit, dass meine Texte, die unter CC-Lizenz stehen, noch gelistet werden in Suchmaschinen, während die großen Verlage rausfallen.
Die Chance, im “Windschatten” des Leistungsschutzrechtes mehr interessante Geschichten lesen zu können, weil selbst recherchiert und damit nicht mehr so im Mainstream.
Lassen wir uns überraschen. :)
Montag abend, Untergiesing. Twittwoch e.V. hat zur Diskussion über das Urheberrecht geladen.
Für mehr als eine Stunde verlief die Diskussion sachlich und spannend, jeder der Podiumsteilnehmer machte seine Position deutlich. Die Lager gehen quer durch die Gesellschaft: Auf der einen Seite die, die an den alten Geschäftsmodellen festhalten wollen und ihren Verlegern und Abnehmern die Treue halten und von deren Verwertungsketten (Kino, TV, DVD, …) angetan sind. Auf der anderen Seite sind die, die das Urheberrecht modernisiert und an die Lebenswirklichkeit angepasst sehen wollen (Konstantin von Notz und Bruno Kramm).
Als die Zuschauer sich in die Diskussion einmischten, nahm die Veranstaltung an Fahrt auf: Hier wurde klar, dass das Festhalten an alten Geschäftsmodellen an der Lebenswirklichkeit der Mediennutzer vorbeigeht. Exemplarisch hier ein Ausschnitt aus der Diskussion, Jochen Greve hält an den alten Modellen fest. Was aber, wenn jemand einen Film nicht im Kino sehen will, sondern zeitgleich lieber zu Hause im Fernseher? Legal, versteht sich:
Durch die beständige Präsenz des Thema ‘Urheberrecht’ in den Medien ist die Öffentlichkeit sensibilisiert. Mehr als durch bisherige Kampagnen der Content-Provider. Beim Twittwoch forderte keiner eine Kostenlos-Kutur. Aber, das wurde in den Statments von Bruno Kramm und Konstantin von Notz deutlich, legales Teilen und weniger Restriktionen fördern das Bekanntwerden von Künstlern und Werken.
Das Urheberrecht ist eine gute Sache, Verwertungsmodelle auch, denn nicht jeder Künstler ist auch ein Geschäftsmann.
Aber das alles bedarf der Reform.
Hier geht es zum Videostream des Twittwoch Spezial.
Auf der Bühne, von links nach rechts: Thomas Pfeiffer (@codeispoetry) von Twittwoch, Tatort-Autor Jochen Greve, Dr. Konstantin von Notz(@KonstantinNotz), MdB B’90/Grüne, Reinher Karl vom Verband der unabhängigen Musikunternehmen e.V. und Bruno Kramm (@BrunoGertKramm), Labelbesitzer, Musiker und Urheberrechts-Beauftragter der Piratenpartei Deutschlands.
An der Meldung über die Erhöhung der Leermedien-Abgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten entzünden sich spannende Diskussionen. Die Meldung kam am Mittwoch über dieses Blog raus und wurde bei Twitter, Google+ und Facebook oft geteilt. Am Donnerstag stieg auch die Nachrichtenagentur dapd ein, leider haben sie mich als Quelle nicht benannt, aber das Thema ist auch heute noch top. Auch Breitband in Deutschlandradio Kultur berichtet.
Die Mehrheit der User schimpft und spottet über die ZPÜ / GEMA.
Ich bin derzeit in der Diskussion auf Google Plus. Und ich versuche zu sensibilisieren. Schimpfen, Bombendrohungen, Drohungen gegen Mitarbeiter der GEMA sind töricht und helfen uns allen nicht. Nicht den Nutzern, nicht der GEMA, der ZPÜ oder anderen Verwertungsgesellschaften.
Die rechtliche Grundlage einer Leerabgabe auf Speichermedien steht auf gesetzlichen Füßen. Über die Höhe, den Sinn oder die Pauschalisierung darf man streiten.
Ja, ich fordere sogar, dass drüber gestritten und debattiert wird. Nur so kommen wir zu einem Urheberrecht, das diesen Namen verdient und allen Beteiligten gerecht wird.
Die Kostenlos-Kultur im Netz ist sicher nicht so groß, wie sie von manchen dargestellt wird. iTunes, Amazon und andere Anbieter haben Plattformen, die zeigen, dass digitaler Handel möglich ist und ich gekaufte Titel auch nochmal als Privatkopie speichern kann. Meine eigenen Versuche mit Teilen von Inhalten zeigen: Auf legalem Weg (Bluetooth zu Bluetooth von iPod zu Mobile) geht es nicht. Ich glaube sogar, dass auf den meisten Abspielgeräten “legale” Inhalte zu finden sind.
Wenn ich mir was wünschen dürfte …
bringen Sie sich ein in die Diskussion, polemisieren und diffamieren Sie nicht.
Schauen Sie im Netz nach Möglichkeiten, wie ein anderes Urheberrecht möglich werden kann. Engagieren Sie sich. Es ist nicht ihr Schaden.
Eine Verwertungsgesellschaft ist sinnvoll, aber sie sollte gerecht sein.
Und ein Leistungsschutzrecht würde obsolet.
Die Geschäftsführerin des Informationskreises AufnahmeMedien hat sich gestern abend bei mir mit dem Hinweis per Mail gemeldet, dass sie am 23. Mai 2012 eine entsprechende Meldung auf der Website veröffentlicht habe. Hier der Link. Mir war bis zum Lesen dieser Mail weder die Existenz des Arbeitskreises noch eine Pressemeldung bekannt. Meine Recherchen ergaben am 23. Mai auch keine Existenz einer weiteren Meldung, die wohl vom BitKom rührte.
Mein Artikel beruht auf der Website eines Speichermedien-Vertreibers, eigenen Recherchen bei der GEMA und dem eigenständigen Aufspüren des entsprechenden PDF auf der Website der GEMA. Die Erhöhung von 1850% stammte übrigens auch nicht von mir, diese ist beim Retweet meiner Meldung dazugefügt worden.
-hrb
… nein, hier ist nicht der Banküberfall oder Kriminalist gefordert, sondern „nur” der Urheber beziehungsweise Verwerter. Ich habe an anderer Stelle in diesem Blog schon mal über die Gefahren des Pressespiegels berichtet.
Mein Freund und Kollege Hannes Schleeh hat sich in einem Interview mit einem Fotografen mit der Problematik des Bildrechtes auseinander gesetzt. Das ist sehr lesenswert und hilfreich. In verschiedenen Seminaren habe ich selber gelernt, was ich beim „Pressefoto” beachten muss. Für den Endanwender hat es Hannes Schleeh in diesem Interview herausgearbeitet.
Heute ist das Urteil in einem lange anhaltenden Prozess gefallen. Der Videodienst Youtube unterlag in weiten Teilen der GEMA. In diesem Musterprozess ging es um 12 Videos, bei denen die GEMA als Wahrnehmungsbeauftragte Rechte verletzt sah.
Wichtigster Punkt: YouTube ist für das Verhalten seiner Nutzer in der Pflicht. Konkret heißt das, dass das Videoportal überprüfen muss, ob seine User urheberrechtlich geschütztes Material aufladen.
Es ist nicht in Ordnung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden und die Kreativen nicht beteiligt werden. Da muss nicht gestritten werden, jeder Handwerker will von seiner Arbeit leben können. Und jeder Urheber muss das auch. Aber um welche Titel es sich im Prozess handelt, weiss niemand genau. (1) Der Pressesprecher der GEMA, Peter Hempel, meinte dazu:
Recherchen der Kollegen (Donaukurier, n-tv) ergaben, dass ‘Rivers Of Babylon’ von Boney M., ‘Lieder, die wie Brücken sind’ von Rolf Zuckowski und ‘Zwei kleine Italiener’ von Conny Froboess darunter sind. Für Peter Hempel ist wichtig, dass die Erlöse stimmen, davon profitieren die Künstler und Urheber. Ob das auch für den Ausspielkanal YouTube gilt, ist ungewiss:
Ob die GEMA verlangt, weitere Filter einzusetzen?
Ein paar Minuten später klang das, mit Überraschungseffekt gefragt, etwas anders:
Jetzt muss erst mal das Urteil ausgewertet werden, die GEMA sieht sich in einer guten Position:
Eine erste Einschätzung des Urteils und seiner Auswirkungen gibt Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog.
Der Kommentar von Peter Viebig (Nürnberger Zeitung) zeigt Kosequenzen auf.
Cui bono?
Peter Welchering hat in einem Kommentar in Deutschlandradio Kultur klar gefordert, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist. Denn, so Welchering,
(1) Nachtrag: Ich habe eine Liste bei Youtube gefunden, die von diesen Titeln ausgeht:
Christian Bruhn “Zwei kleine Italiener” Conny Froboess 1962
Christian Bruhn “Akropolis adieu” Mireille Mathieu 1971
Alex Joerg Christensen “Ritmo de la noche” Chocolate 1990
Alex Joerg Christensen “Night in Motion” U96 1993
Michael Cretu “In The Shadow, in The Light” Enigma 2003
Frank Dostal “Lieder, die die Liebe schreibt” Nana Mouskouri 1978
Alexander Kaiser “I feel like you” X-Perience 2007
Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni) “Club Bizarre” U96 1995
Franz Reuther (Frank Farian) “Rivers of Babylon” Boney M. 1978
Rolf Zuckowski “Lieder, die wie Brücken sind” Rolf Zuckowski 1982
Rolf Zuckowski “Im Kindergarten” Rolf Zuckowski 1994
Bei den Diskotheken- und Club-Betreibern herrscht Unruhe: Es geht um die Lizenzabgaben, die Veranstalter von Clubs und Diskotheken an die GEMA zahlen müssen. Davon betroffen sind auch Schützenfeste, Bierzelte und das Galadiner mit musikalischer Komponente. Immer mehr Club-Betreiber rechnen nach und stellen fest: Ich zahle ab 2013 drauf. Aber für was oder wen eigentlich?
David Süß, Betreiber des Musik-Clubs Harry Klein in München, wird in der Süddeutschen Zeitung zitiert:
„Nach der Kalkulation zahle ich künftig mehr an die Gema, als ich überhaupt erwirtschaften kann.“
Warum fürchten die Clubbetreiber höhere Abgaben? Das liegt in der Berechnungsgrundlage, die geändert werden soll:
Bislang rechnet die GEMA mit 150 Personen auf 100 Quadratmeter. Künftig geht die Verwertungsgesellschaft von einer Zweidrittel-Belegung aus. Sprich: 100 Besucher auf 100 Quadratmetern. Auf den ersten Blick scheint das ein Entgegenkommen zu sein. Nur: Wie in diesem PDF-Fragebogen zu ersehen ist, rechnet die GEMA zum Beispiel die Schankfläche und den Platz von Disc- oder Lichtjockey nicht aus der Gesamtfläche heraus.
Dadurch würde sich die Fläche teils erheblich verringern, auf der zahlungspflichtige Besucher einer Tanzveranstaltung anzutreffen sind. Aber: Im Interesse einer Gleichbehandlung aller Betreiber, so eine GEMA-Sprecherin am Telefon, wird grundsätzlich (und gerichtlich anerkannt) jeweils von Wand zu Wand gemessen. Ausgenommen sind Bistros und Sanitärräume, die bei Hintergrundmusik anders tarifiert werden. Wirtschaftsräume, die nicht beschallt werden, fallen ebenfalls aus der Berechnung.
Als Faustformel gilt: Quadratmeter beschallte Fläche x Eintritt : 10 = Lizenzgebühr, die an die GEMA zu entrichten ist.
Die bisherigen Staffelungen entfallen, allerdings gibt es einen Nachlaß von 10 Prozent ab der 16. Veranstaltung im Monat und nochmals 20 Prozent, wenn man Verbandsmitglied beim VDMK oder der DEHOGA ist.
Einige Clubbetreiber sprechen davon, die Preise anzuheben. Wohlweislich werden das nicht die Eintrittsgelder sein, denn dann würde die Lizenzgebühr an die GEMA weiter steigen.
Also steht zu erwarten, dass Getränke und Speisen wegen der Musik teurer werden. Vielleicht sogar bei sinkenden Eintrittsgeldern.
Bleibt die Frage, an wen die generierten Lizenzeinnahmen gehen… Dazu mehr hier.
Und: Wie sieht das nochmal mit GEMA-freier Musik aus?
Bereits zum Thema veröffentlicht: Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Welchen Wert hat Musik, welchen Wert hat kreatives Schaffen? Eine Frage, die nicht erst seit dem Auftreten der Piraten auf Beantwortung wartet. Das Urheberrecht in Deutschland bedarf einer Aktualisierung auf die Gegebenheiten. Das Leistungsschutzrecht verheißt neues Ungemach. Viele Kreative laufen Sturm dagegen. Sie würden de facto schlechter gestellt, die Verlage würden gewinnen. Durch Lizenzabgaben von Nachrichtenportalen und -aggregatoren wollen diese sicherstellen, dass ihre Verluste im Print kompensiert werden. Soweit der Stand der Dinge.
Nun legt auch die GEMA nach: Mit sechs Plakatmotiven will die Verwertungsgesellschaft für den Wert der Musik und die Interessen der Musikautoren sensibilisieren. In einer Pressemitteilung sagt Bettina Müller (GEMA): „In der Öffentlichkeit schwindet das Bewusstsein dafür, dass Musik einen Wert hat“. Die Image-Maßnahme leiste für die Interessen der Musikautoren einen wichtigen Dienst. Sie betone die Schutzwürdigkeit des schöpferischen Aktes und zeige den Menschen, dass es ihre persönlichen musikalischen Sternstunden ohne die kreativen Leistungen von Textdichtern und Komponisten nicht gäbe. Soweit die Pressemitteilung.
Die GEMA plakatiert in 14 großen Städten ihre Motive. Warum nur in großen Städten? Auch in kleineren Städten und Dörfern gibt es Musiknutzer. Die Plakate sollen das Image der GEMA aufpolieren. Ob das mit einer halbherzigen Kampagne gelingt? Ein paar ausgewählte Zeitschriften sollen mit Anzeigen bestückt werden. Das wars dann aber. Keine Fernseh- und Radiospots. Gerade im Radio würde sich die Kampagne gut machen. Da spielt nämlich die Musik! Man hätte ja auch mal bei ARD und ZDF, die mit der GEMA in der Deutschen Content Allianz sitzen, um eine Rabattierung nachfragen können.
Dafür fallen mir ein paar Dinge auf: Der 12. Mann ist zentral im Bild eine Frau. Und soviel hat Fußball mit Musik nicht zu tun, sieht man von den Hymnen der Vereine und der Pausenmusik ab. Fangesänge orientieren sich wohl eher am Volksgut.
Das klassische Musikrepertoire eines Kirchenchores besteht aus Gregorianischen Chorälen, Motetten und den ‘klassischen’ Kirchenkomponisten wie Bach, Schubert, Mozart … Alles Komponisten, die schon lange tot sind und wo man wegen der 70-Jahre-Frist keinen Kopf kriegen muss. Da bekommen vielleicht die Verlage und Bearbeiter noch Lizenzgebühren, das wars dann aber. Überhaupt Bearbeiter: Nicht Gegenstand der Kampagne.
Die GEMA will im Internet punkten. Mit einem Online-Wettbewerb „Das Konzert Deines Lebens“ können Musiknutzer ihren Lieblings-Musikmoment beschreiben und erklären, weshalb er ihnen etwas wert ist:
Zu gewinnen gibt es ein Konzert des persönlichen Lieblingsmusikers. Das Besondere an der Aktion: Der Gewinner darf selbst entscheiden, wo dieses Konzert stattfindet. Ob in der Stammkneipe, im örtlichen Sportverein oder auch im eigenen Wohnzimmer – auf diese Weise wird das Konzert für den Gewinner zweifellos zum „Konzert seines Lebens“. Mit dieser ungewöhnlichen Maßnahme macht die GEMA insbesondere junge Menschen darauf aufmerksam, dass auch die Musik, die ihnen etwas bedeutet, das Ergebnis eines oft mühsamen Schaffensprozesses ist. (Pressemitteilung der GEMA)
Zwei Sachen fallen mir auf: Eine echte Wahl habe ich nicht, mein Lieblingskünstler ist nicht darunter. Es stehen nur Konstantin Wecker, H-Blockx, Schiller und Moritz Eggert zur Auswahl.
Und: Ohne Not werden “insbesondere junge Menschen” gleich wieder in die Kriminalitäts-Ecke gestellt. Unrechtsbewußtsein erzeugen geht auch anders.
Schade, Chancen vergeben.
Mehr zum Thema Urheberrechte lesen sie auch bei meinem Kollegen Gunnar Sohn. Und hier seine komplette Kolumne für Service Insiders.
Eine Serie zu den Tarifen, Lizenzen und Gema-freier Musik findet sich hier.
Zum 1. Januar 2013 ändert die GEMA ihre Tarifstruktur für Veranstaltungen mit Musik. Statt wie bisher elf Tarife wird es nur noch zwei geben, die sich wiederum an zwei Parametern orientieren. Das ist einerseits die Quadratmeterzahl des Veranstaltungsraumes, andererseits die Höhe des Eintritts, den der Veranstalter erhebt.
Eine Unterscheidung muss am Anfang gemacht werden. Es geht nicht um Konzerte. Diesen Bereich hat die GEMA letztes Jahr reformiert. Das Konzertticket wird also zunächst einmal nicht teurer, jedenfalls nicht wegen der Verwertungsgesellschaft. Nun reformiert die GEMA ihr Lizenzmodell für Veranstaltungen, die dem Charakter nach der Kategorie Tanz zu fallen. Betroffen sind Discotheken, Vereine oder Veranstalter, die zur geselligen Untermalung Musik darbieten (lassen). Nach Darstellung der GEMA sollen kleinere und mittlere Veranstaltungen von der Reform profitieren, die großen Events werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Vorstandsmitglied Georg Oeller erläutert die großen Änderungen und seine Erwartungen:
Interessant ist, dass es keine Pauschalen wie bisher mehr geben wird, sondern eine Berechnung für jede Veranstaltung. Oeller bezeichnete die neue Tarifierung als transparent und nachvollziehbar. Jeder Veranstalter soll vorher schon wissen, was an GEMA-Lizenz fällig wird. Sein Kollege Lorenz Schmid erläuterte die neue Tarifstruktur an einigen Beispielen:
Wie in nebenstehender Grafik ersichtlich, profitiert auch der Schützenverein vom neuen GEMA-Tarif. Allerdings fällt auf, dass selbst bei freiem Eintritt eine Lizenz-Gebühr an die Verwertungsgesellschaft fällig wird. Übrigens gilt diese Regelung auch für alle anderen nicht-kommerziellen Veranstaltungen. Von vorneherein wird kein Veranstalter befreit, sagt Schmid:
Richtig teuer wird es hingegen für Galas und größere Events, hier am Beispiel eines Silvester-Balls. Vom Eintrittsgeld in Höhe von 90 Euro zieht die GEMA zwei Drittel als Kosten für das Essen ab, es bleiben also 30 Euro über, die die Berechnungsgrundlage bilden. 30 Euro x 400 Quadratmeter ergeben satte 1.200 Euro Lizenz für die GEMA. Lorenz Schmid betonte nochmals, dass die neue Struktur übersichtlicher ist.
Die komplette Tarifübersicht findet sich auf der Homepage der GEMA.
In der Fragerunde kamen auch andere Themen zur Sprache. So wird auch künftig die GEMA-Vermutung Bestand haben. Das heisst, die GEMA darf davon ausgehen, dass auf gleich welcher Veranstaltung auch immer, GEMA-lizensierte Musik gespielt wird. Discjockeys und Veranstalter, die eine Party mit gema-freier Musik durchführen wollen, müssen vorab Meldung an die GEMA machen und mit einer Playlist belegen, dass sie keine Lizenzen zahlen müssen. Mehr dazu in einem anderen Beitrag.
Die Rant- und Wutrede von Sven Regener im Zündfunk bei Bayern2 hat Ende letzter Woche Wellen geschlagen. Eine sehr gute Antwort des “Urhebers” und Piraten Fritz Effenberger findet sich bei ‘Sven Regener, du erzählst Unsinn und ich erkläre Dir, warum‘.
Sven Regener ist kein Einzelfall. Dieses Internet haben viele der ‘etablierten’ Musiker noch nicht begriffen. Warum auch? Die GEMA als Wahrnehmerin und Verwalterin der Rechte weiß ja selber nichts mit dem Internet anzufangen, wie die kürzlich vorgestellten Bilanzzahlen deutlich zeigen. Und wenn die GEMA, an deren Tropf auch so Künstler wie Regener hängen, irgendwo kein Erlösmodell sieht, dann kann das ja nix sein. Das Netz ist böse, weil die ‘Netzgemeinde’ zu Raubzügen in die digitalen Weiten des Netzes aufbricht.
Klar ist, dass es diese Auswüchse mit dem Aufkommen von Kopiermöglichkeiten begünstigt hat und es diese Auswüchse auch immer geben wird. Der nächste Filehoster steht sicher schon in den Startlöchern. Wie immer, hat jedwedes Ding zwei Seiten, auch dieses Internet. Ich kann Diebstähle begehen, aber ich kann meine Schaffenskraft auch zum Wohle aller einsetzen – und: Ich kann damit Geld verdienen. Die richtigen Erlösmodelle gibt es in weiten Teilen noch nicht, jeder Autor ist seines eigenen Glückes Schmied und mancher wird mit diesem Internet kein Geld verdienen. Die Verlage versuchen unterdessen, mit dem Leistungsschutzrecht ihre Pfründe zu sichern. Ist das Internet deswegen böse, weil es mich nicht ernährt? Die Leistungsschutzrecht-Verfechter sagen uns das. Diese Position wird von den Regeners einfach unkritisch übernommen. Vielleicht ist aber die Polarisierung zwischen GEMA und den Regeners auf der einen Seite und den Piraten und Urhebern, die das Netz zu schätzen wissen und davon leben, ganz gut. Sie beschleunigt den Niedergang – aber den von Leistungsschutzrecht und Wahrnehmungsverträgen. Die Verwertungsgesellschaften und ihre Nutznießer können dem nur entgehen, wenn sie zu Internet-Verstehern werden und dieses Verständnis manch einem ihrer Musiker weitergeben.
Nicht nur Musiker und GEMA müssen lernen, das Internet zu verstehen, auch die Politik muss das. Das hat der gestrige Wahlabend gezeigt. Ziemlich hilflos wurde gegen das Netz, die Netzgemeinde, für den Klarnamen und so weiter gepoltert. Wer das macht, muss sich nicht wundern, wenn Wähler sich Alternativen suchen.
Aber zurück zu Regener und seinem Aufschrei: Ich habe im ‘The European’ einen sehr guten Artikel von Gunnar Sohn gelesen: Sven Regener und das Copyright. Meine Empfehlung!
Über 825 Millionen Euro Erlöse, eine Ausschüttung an die Mitglieder von 702 Millionen Euro, das sind beeindruckende Zahlen, die die GEMA heute auf der Bilanzpressekonferenz vorlegte. Der Vorsitzende Dr. Harald Heker sprach von Kontinuität und einem soliden Geschäftsjahr 2011. Gegenüber dem Vorjahr (863 Millionen Euro) ist das zwar ein leichter Rückgang, aber die Geschäftsfelder haben sich verändert, so Heker weiter.
Bei den Tonträgern gab es leichte Rückgänge, immerhin wurden aber noch 66,4 Millionen Ton- und Datenträger verkauft. Starke Zuwächse erfuhr das Online-Geschäft. 2010 betrug der Erlös noch 13,3 Millionen Euro, im vergangenen Jahr waren es schon über 21 Millionen Euro. Heker machte deutlich, dass angemessene Lizenzerlöse notwendig seien und forderte Lösungen der Politik gegen die Internet-Piraterie. Positive Erfolge sieht er in einer neuen Einigung mit dem Verband Bitkom, hier hat man sich auf neue Lizenzbeträge für Music on Demand (Musik auf Abruf) geeinigt. Ebenso unterstützt die GEMA das ACTA-Abkommen als Bestandsschutz der Urheber- und Leistungsschutzrechte auf Europäischer Ebene. Entsprechend enttäuscht zeigte er sich, dass die Bundesregierung dem Abkommen noch nicht zugestimmt habe.
Das Inkasso der GEMA für Live-Veranstaltungen schlug 2011 mit 312 Millionen Euro zu Buche, das beste Ergebnis der letzten 5 Jahre. Für den Vorstandsvorsitzenden Harald Heker der Markt der Zukunft. Das bedeutet, die GEMA wird zwangsläufig auch mehr Veranstaltungen kontrollieren, um die Erlöse zu sichern. Und sicher wird man auch hier nachdenken, die Tarife ‘marktgerecht’ anzupassen. Wie die Auswirkungen dann zum Beispiel für das Jahreskonzert einer Dorf-Blasmusik sein werden, bleibt dahingestellt. Werden Konzerte künftig unbezahlbar? Schon jetzt fällt auf, dass aufgrund der GEMA-Struktur auch große Künstler Tourpläne ausdünnen, um so weniger im Griff der einzelnen Bezirksdirektionen zu sein, die für das Inkasso des Live-Geschäftes zuständig sind. Jeder Veranstalter legt schon heute diese Kosten auf Eintrittskarten um.
Heker machte deutlich, dass das Online-Geschäft noch ausbaufähig sei, die Erlöse stehen seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung von Musik im Internet. Er widersprach noch einmal mit Nachdruck dem Anschein, dass die GEMA bei Youtube Videos sperre. Dies sei eine geschickte Formulierung des Anbieters, die GEMA habe nichts damit zu tun, vielmehr würden Tonträgerfirmen ihrerseits Sperrungen veranlassen. Ein Urteil im Musterprozess GEMA vs. YouTube vor dem Landgericht in Hamburg steht noch aus.
Heute ist der Tag, an dem der Musik-Streaming-Dienst Spotify in Deutschland startet. In den vergangenen Monaten war zu hören, dass die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Spotify und GEMA zur Verzögerung des Streaming-Starts geführt hätten. Umso mehr verwundert dann das Statement, das Dr. Heker abgab: Spotify streamt ohne Vereinbarung mit der GEMA, einer Einigung sieht die Verwertungsgesellschaft noch entgegen:
Man darf gespannt sein.
Zum Schluss noch ein Blick auf die Erlöszahlen aus dem Bereich Radio: 262 Millionen Euro, wobei die privaten Sender für ein Umsatzplus von 4,5 Prozent sorgten, die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen ein Prozent weniger an die GEMA abführten. Böse Zungen sprechen von Dudelsendern und den Talksendern, weniger böse darf das durchaus als Begründung für die Umverteilung herhalten.
Das Urheberrecht ist seit geraumer Zeit ein Gegenstand dauernder Diskussionen. Und heute nachmittag wurde ich durch einen kleinen Tweet aufgeschreckt. Hier der Screenshot:
Was ist geschehen? 3sat berichtet auf seiner Homepage über einen Bariton, der für das Einstellen von Artikeln aus FAZ und SZ auf seiner Homepage an die Medienhäuser 1400 € zahlen mußte. Den Artikel sollten Sie lesen, hier ist der Link.
Ursprünglich waren die Forderungen noch viel höher, ein Anwalt hat den Bariton Peter Schöne vor noch höheren Kosten bewahrt. Das Schlimme: Das geltende Recht ist auf Seiten der Medienhäuser. Es gibt Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften über den Nutzungsumfang für Pressespiegel. Das haben Sie nicht gewusst? Macht nichts. Ich habe das auch nicht so richtig gewusst, bevor ich bei Peter Lokk an der Journalistenakademie München ein Seminar dazu besuchte.
Kurz gefasst: Der Pressespiegel, egal ob für Privatpersonen, Agenturen, Vereine oder Firmen, ist nur bis zu sieben gedruckten (vervielfältigten) Exemplaren kostenlos. Alles darüber hinaus muss lizenziert werden und dem Ersteller ist zu raten, sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu wenden. Sonst kann das, wie im Falle des Bariton Peter Schöne, schnell unangenehm und teuer werden. (Siehe Bild rechts, Screenshot der 3sat-Website). Noch viel mehr gilt das für die im Zeitalter des Internets nicht mehr wegzudenkenden und nützlichen elektronischen Pressespiegel, die rechtlich auch wie die Brüder aus Papier behandelt werden.
Erste Informationen können Sie zum Beispiel auf dieser Website nachlesen.
Alleine wegen solcher den meisten Menschen nicht vermittelbaren Regelungen bedarf es dringend einer Änderung des Urheberrechtes und eines Angleichens der Gesetzeslage an die Realität. Ich sehe da Handlungsbedarf, auch gerade im künstlerischen Sektor. Im vorliegenden Fall soll man nämlich bedenken, dass der Bariton sicher nicht alleine ist und auf Presse(-berichte) angewiesen ist. Andererseits profitiert die Presse ja auch von Auftritten des Künstlers, wenn dann mit einer Kritik das Blatt gefüllt werden kann. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Journalisten den Eintritt zu Konzerten zahlen müssen und diese Rechnung dann gegebenenfalls ihrem Auftraggeber vorlegen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Also profitieren ja auch die Medienhäuser und Verlage vom Auftritt des Künstlers. Und so stünde es den Medienhäusern gut zu Gesicht, hier eine andere Gangart einzulegen. Indes gilt: Niemand ist bei derzeit (noch) geltender Rechtslage davor gefeit, beim Pressespiegel Fehler zu machen. Von daher: Information tut not.