Die ZPÜ, vertreten durch die GEMA, will offensichtlich schon wieder mehr Geld.
Dieses Mal für Externe Speicherplatten.
Bis ein Terrabyte Kapazität sollen es 7 Euro sein, darüber 9 Euro pro Platte.
Das geht aus einer Pressemitteilung des Informationskreises Aufnahmemedien und Bitkom hervor.
Dieser Zusammenschluß von Herstellern von Speichermedien eine Studie in Auftrag gegeben, nach der die externe Festplatte nur zu gut drei Prozent für Privatkopien genutzt werden. Im Klartext: 97 Prozent der Festplatten werden für Sicherungskopien eigener Fotos und Dokumente genutzt.
Schon im Mai war die Verwertungsgesellschaft für die geplante Erhöhung der Abgabe auf USB-Sticks heftig kritisiert worden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Unterdessen zitert der Kollege Peter Viebig von der Nürnberger Zeitung GEMA-Sprecher Peter Hempel, der die GEMA einer Kampagne ausgesetzt sieht:
“Wir sind momentan für jedes Sommerloch gut”, klagt Hempel. (Zitat mit freundlicher Genehmigung der NZ)
… meinte Thomas Pfeiffer in seinem Eingangsstatement. Eine Anspielung auf den Mann im Springer Verlag, der sich so heftig dafür einsetzt, dass das Gesetz kommt. Momentan ist es etwas ruhiger um das Leistungsschutzrecht. Zuviele andere ‘Baustellen’ erregen das Gemüt der Internetnutzer. Meldegesetz, Urheberrecht, die Geschäftspolitik der GEMA, um nur einige zu nennen. Dennoch haben sich Emmanuelle Roser (Piraten), Thomas Pfeiffer (Grüne) und Victor Fuchs (CSU) mit mir an einen Tisch gesetzt, um über das Leistungsschutzrecht zu diskutieren. Zugegeben, uns fehlte etwas der leidenschaftliche Verfechter eines LSR, aber das tat der Diskussion nur wenig.
Hier ein kurzes Statement von Thomas Pfeiffer:
Im Gesprächseinstieg versuchte ich mich ein wenig als Ketzer, der das Leistungsschutzrecht gut findet, weil Blogger dann selber recherchieren müssen und durch ein Fehlen der ‘kommerziellen Seiten’ die Blogger mehr gelesen würden. Ich gebe zu, dass das grenzwertig ist. Aber die Chance besteht.
Was sich allerdings herauskristallisiert, ist in einem Tweet zusammen gefasst, den ich vor ein paar Tagen absetzte:
Das #LSR ist im Grunde genommen der Ausdruck dafür, dass man Gatekeeper bleiben will und das Sender-Empfänger-Modell für zeitgemäß hält.
— Heinrich R. Bruns (@hrbruns) June 28, 2012
Hier ist die komplette Diskussion ungeschnitten herunterzuladen: Und ich habe in der Eile eines Sonntagabends (2.12.2012) wirklich nicht geschnitten. Es prallen aufeinander die Meinungen von Victor Fuchs, Thomas Pfeiffer und Emanuelle Rosner:
als mp3
als ogg-Vorbis
Danke an unseren Gast Thomas Pfeiffer, der so bereitwillig mitgemacht hat. Gerne wieder!
Die geplante Tarifreform der GEMA zu Veranstaltungen mit Tanzmusik kommt nun vor die Schiedsstelle des beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Das geht aus einer Pressemitteilung der GEMA von heute (19.Juni) hervor.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, wird darin zitiert: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. dem von uns initiierten Schiedsstellenverfahren gestern zugestimmt hat.“
Nicht nur die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, angesiedelt beim Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, hat gegen die neuen Tarife der GEMA Protest eingelegt, auch die Vereinigung der Tanzschulinhaber (Swinging World e.V.) will eine Beurteilung von der Schiedsstelle.
Die Schiedstelle wird nun die Tarife prüfen. Das ist so im Urheberrecht-Wahrnehmungsgesetz geregelt. Das Verfahren kann ab Eröffnung ein Jahr dauern. Ungeachtet dessen werden die neuen Tarife, so ein Sprecher der GEMA am Telefon, zum 1. Januar 2013 wie veröffentlicht in Kraft treten. Allerdings, so der Sprecher weiter, sei es durchaus üblich, dass sich GEMA und Gegenseite schon zu Anfang darüber unterhielten, wie ab dem Zeitpunkt der Änderung verfahren werde.
(für weniger dem Rheinischen zugetane Menschen: War es das mit dem Schützenfest?)
Die geplante Abgaben-Erhöhung auf Speichermedien hat die „Tarifreform“ der GEMA in Sachen Tanzveranstaltungen etwas überdeckt.
Der Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat in der Zwischenzeit eigene Beispielrechungen veröffentlicht, die untermauern sollen, dass alle Kneipen, Discotheken und Clubs draufzahlen.
Auf der Pressekonferenz zur Tarifreform stellte die GEMA Musterrechungen vor, die belegen sollen, dass es für viele kleine Veranstalter billiger werden soll.
Die DEHOGA hält dagegen, dass es teurer wird.
Vor 20 Jahren war ich selber mit einer Blasmusik unterwegs, wir spielten viele Schützenfeste, Bunte oder Bayerische Abende. Heute morgen habe ich selber mal nachgerechnet, wie das heutzutage beziehungsweise im nächsten Jahr aussähe.
Grundlage: Die GEMA-Tarife und die Berechnungen der DEHOGA
Nehmen wir das bei der GEMA genannte 700-Quadratmeter-Zelt.
Der musikalische Abend beginnt um 19 Uhr und endet offiziell um 1 Uhr. Von einer Zugabe sehe ich ab.
Nach derzeitigem Tarif hat die GEMA mit ihrer Berechung korrekt wiedergegeben, dass das 190,50 Euro netto sind.
Es kommt noch die Mehrwertsteuer (7%) hinzu, also brutto 203,83 Euro. (Zeltfläche 667 m² bis 1332 m²)
Schwachpunkt: der freie Eintritt. Nur mit Getränkezuschlägen ist eine Kapelle nicht zu bezahlen.
Fünf Euro Eintritt halte ich für realistisch.
Somit beläuft sich die Vergütungssumme auf 583,90 € netto, das sind 624,77 Euro brutto.
Ab Januar 2013 muss man folgende Rechnung aufmachen:
700 m² entsprechen bei freiem Eintritt 154,00 Euro netto,
die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 1 Uhr, das sind 6 Stunden, also 50% Aufschlag = 77,00 Euro.
Da keine Musik von Tonträgern erbracht wird, sondern live musiziert wird, entfallen GVL- und GEMA-Vervielfältigungszuschläge, aber die 7% Mehrwertsteuer sind fällig, das sind 16,17 Euro.
154,00 Euro + 77,00 Euro + 16,17 Euro = 247,17 Euro brutto.
Bei 5 Euro Eintritt sieht die Musterrechnung so aus:
(Grundvergütung, Zuschlag, Mehrwertsteuer)
330,00 Euro + 165,00 Euro + 34,65 Euro = 529,65 Euro Vergütung brutto,
die an die GEMA abzuführen sind.
Nachlässe sind meinen Recherchen nach nicht anwendbar, da keine der in Punkt III des Tarifes U-V genannten Spezifikationen zutreffen.
Nachtrag 1: 700 m² Grundfläche sind 20 x 35 Meter. Auf dieser Fläche stehen auch die Schänke, Essensstände und die Bühne mit den Musikern. Und wie bei Schützenfesten üblich, eine Tanzfläche, die auch als Aufmarschfläche für den Verein hergenommen werden kann. Nach GEMA-Grundlage sollen in das Zelt 700 Besucher passen. Bei einem Eintrittsentgelt von 5 Euro wären das 3.500 Euro Einnahmen. So weit, so gut.
Bei normaler Bestuhlung des Zeltes inclusive Gängen für Kellner und Bedienungen nebst Fluchtwegen frage ich mich, wie diese 700 Menschen sitzend untergebracht werden sollen. Würde der Veranstalter die Restaurationsflächen extern an das Zelt anbauen, dann würden vielleicht 700 Menschen in das Zelt passen, aber: Die Grundfläche wäre wieder größer. Und damit die Bemessungsgrundlage für die GEMA.
Nachtrag 2: Nach einem Mittagsschlaf habe ich nochmals durchgerechnet und die letzte Rechnung korrigiert. Statt wie zuerst 449,40 Euro brutto beträgt die Abgabe an die GEMA neu 529,65 Euro brutto. Das ist neu billiger als alt. Um 95,12 Euro.
Die GEMA-Beispielrechnung aus der Pressekonferenz ist an der Realität gemessen zu hinterfragen, da auch der Verwertungsgesellschaft klar sein dürfte, dass ohne Eintritt keine Live-Musik zu finanzieren ist.
Die Lizenzen werden mit Eintritt billiger. Das war aber nicht Intention des Beispiels. Mithin, an der Praxis ausgerichtet: Die GEMA zwingt dazu, Eintritt zu nehmen, damit eine Veranstaltung wirtschaftlich sein kann und verzichtet im Gegenzug auf einen Kleckerlas-Betrag an Lizenzen.
Quellen:
Berechnungsbespiele des DEHOGA-Bundesverbandes
Vergütungssatze U-VK der GEMA bis 31.12.2012
Vergütungssätze U-V der GEMA ab 1.1.2013
Bereits veröffentlicht:
Aus elf mach zwei – das neue Tarifkonzept der GEMA
Trinken für die GEMA
Heute ist das Urteil in einem lange anhaltenden Prozess gefallen. Der Videodienst Youtube unterlag in weiten Teilen der GEMA. In diesem Musterprozess ging es um 12 Videos, bei denen die GEMA als Wahrnehmungsbeauftragte Rechte verletzt sah.
Wichtigster Punkt: YouTube ist für das Verhalten seiner Nutzer in der Pflicht. Konkret heißt das, dass das Videoportal überprüfen muss, ob seine User urheberrechtlich geschütztes Material aufladen.
Es ist nicht in Ordnung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden und die Kreativen nicht beteiligt werden. Da muss nicht gestritten werden, jeder Handwerker will von seiner Arbeit leben können. Und jeder Urheber muss das auch. Aber um welche Titel es sich im Prozess handelt, weiss niemand genau. (1) Der Pressesprecher der GEMA, Peter Hempel, meinte dazu:
Recherchen der Kollegen (Donaukurier, n-tv) ergaben, dass ‘Rivers Of Babylon’ von Boney M., ‘Lieder, die wie Brücken sind’ von Rolf Zuckowski und ‘Zwei kleine Italiener’ von Conny Froboess darunter sind. Für Peter Hempel ist wichtig, dass die Erlöse stimmen, davon profitieren die Künstler und Urheber. Ob das auch für den Ausspielkanal YouTube gilt, ist ungewiss:
Ob die GEMA verlangt, weitere Filter einzusetzen?
Ein paar Minuten später klang das, mit Überraschungseffekt gefragt, etwas anders:
Jetzt muss erst mal das Urteil ausgewertet werden, die GEMA sieht sich in einer guten Position:
Eine erste Einschätzung des Urteils und seiner Auswirkungen gibt Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog.
Der Kommentar von Peter Viebig (Nürnberger Zeitung) zeigt Kosequenzen auf.
Cui bono?
Peter Welchering hat in einem Kommentar in Deutschlandradio Kultur klar gefordert, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist. Denn, so Welchering,
(1) Nachtrag: Ich habe eine Liste bei Youtube gefunden, die von diesen Titeln ausgeht:
Christian Bruhn “Zwei kleine Italiener” Conny Froboess 1962
Christian Bruhn “Akropolis adieu” Mireille Mathieu 1971
Alex Joerg Christensen “Ritmo de la noche” Chocolate 1990
Alex Joerg Christensen “Night in Motion” U96 1993
Michael Cretu “In The Shadow, in The Light” Enigma 2003
Frank Dostal “Lieder, die die Liebe schreibt” Nana Mouskouri 1978
Alexander Kaiser “I feel like you” X-Perience 2007
Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni) “Club Bizarre” U96 1995
Franz Reuther (Frank Farian) “Rivers of Babylon” Boney M. 1978
Rolf Zuckowski “Lieder, die wie Brücken sind” Rolf Zuckowski 1982
Rolf Zuckowski “Im Kindergarten” Rolf Zuckowski 1994
Die Rant- und Wutrede von Sven Regener im Zündfunk bei Bayern2 hat Ende letzter Woche Wellen geschlagen. Eine sehr gute Antwort des “Urhebers” und Piraten Fritz Effenberger findet sich bei ‘Sven Regener, du erzählst Unsinn und ich erkläre Dir, warum‘.
Sven Regener ist kein Einzelfall. Dieses Internet haben viele der ‘etablierten’ Musiker noch nicht begriffen. Warum auch? Die GEMA als Wahrnehmerin und Verwalterin der Rechte weiß ja selber nichts mit dem Internet anzufangen, wie die kürzlich vorgestellten Bilanzzahlen deutlich zeigen. Und wenn die GEMA, an deren Tropf auch so Künstler wie Regener hängen, irgendwo kein Erlösmodell sieht, dann kann das ja nix sein. Das Netz ist böse, weil die ‘Netzgemeinde’ zu Raubzügen in die digitalen Weiten des Netzes aufbricht.
Klar ist, dass es diese Auswüchse mit dem Aufkommen von Kopiermöglichkeiten begünstigt hat und es diese Auswüchse auch immer geben wird. Der nächste Filehoster steht sicher schon in den Startlöchern. Wie immer, hat jedwedes Ding zwei Seiten, auch dieses Internet. Ich kann Diebstähle begehen, aber ich kann meine Schaffenskraft auch zum Wohle aller einsetzen – und: Ich kann damit Geld verdienen. Die richtigen Erlösmodelle gibt es in weiten Teilen noch nicht, jeder Autor ist seines eigenen Glückes Schmied und mancher wird mit diesem Internet kein Geld verdienen. Die Verlage versuchen unterdessen, mit dem Leistungsschutzrecht ihre Pfründe zu sichern. Ist das Internet deswegen böse, weil es mich nicht ernährt? Die Leistungsschutzrecht-Verfechter sagen uns das. Diese Position wird von den Regeners einfach unkritisch übernommen. Vielleicht ist aber die Polarisierung zwischen GEMA und den Regeners auf der einen Seite und den Piraten und Urhebern, die das Netz zu schätzen wissen und davon leben, ganz gut. Sie beschleunigt den Niedergang – aber den von Leistungsschutzrecht und Wahrnehmungsverträgen. Die Verwertungsgesellschaften und ihre Nutznießer können dem nur entgehen, wenn sie zu Internet-Verstehern werden und dieses Verständnis manch einem ihrer Musiker weitergeben.
Nicht nur Musiker und GEMA müssen lernen, das Internet zu verstehen, auch die Politik muss das. Das hat der gestrige Wahlabend gezeigt. Ziemlich hilflos wurde gegen das Netz, die Netzgemeinde, für den Klarnamen und so weiter gepoltert. Wer das macht, muss sich nicht wundern, wenn Wähler sich Alternativen suchen.
Aber zurück zu Regener und seinem Aufschrei: Ich habe im ‘The European’ einen sehr guten Artikel von Gunnar Sohn gelesen: Sven Regener und das Copyright. Meine Empfehlung!
Die vergangene Woche war vollgepackt mit Terminen. Die einen freudig, die anderen traurig. So wia im richtigen Leben. Aber jeder einzelne Termin war es wert, ihn wahr genommen zu haben. Am Montag war Joachim Gauck in München und stellte sich bei den Wahlfrauen und -männern der CSU und deren Freunden vor. Nachzulesen ist das hier. Anschließend traf er sich mit den Fraktionen im Landtag. Ich hingegen ging in meine Kirchenchorprobe in St. Johann von Capistran.
Dienstag war Bilanzpressekonferenz der GEMA. Wichtigste Erkenntnis: Die Verwertungsgesellschaft hat die Bedeutung des Internets noch nicht erkannt. Stattdessen steht zu befürchten, dass die Bezirksdirektionen personell verstärkt mehr und mehr ausschwärmen, um Veranstaltungen zu kontrollieren. Und ACTA wollen sie auch. Pfründesicherung nennt man das wohl. Die Erkenntnis, dass Musik im Internet stattfindet, haben die Herrschaften wohl schon bekommen, allein: adäquate Umsetzung für Erlös-Sicherung ist nicht ihr Fachgebiet. Stattdessen wird restriktiv gehandelt, abgemahnt und prozessiert. Der Gedanke, dass sich hier eine Gesellschaft selber ins Abseits stellt und die besten Argumente für ihre Beerdigung liefert, drängt sich auf.
Eine Beerdigung der ‘normalen Art’ erlebte ich am Mittwoch. Die Frau eines Chorkollegen wurde zu Grab getragen. Ich habe mich als Fotograf betätigt. Beerdigung und dann das ständige Klicken des Auslösers? Das stört doch die Feier, denkt ihr? Dachte ich genauso. Ich habe es aber dennoch gemacht. Für Wolfgang. Er hatte zwar Zeit, sich auf den Abschied seiner Frau vorzubereiten, sie war lange im Pflegeheim. Aber ich habe diesen Mann gesehen und gewusst: Es stärkt ihn, wenn er sich die Fotos dereinst anschauen kann. Das war mir Ansporn und Genehmigung genug. Und er hat es verstanden. Alles andere zählt nicht.
Der Jazz nimmt seit ein paar Jahren immer mehr Raum in meinem Leben ein. Es gab Hardcore-Zeiten, wo ich jeden Abend auf BR Klassik die Stunde Jazz aufzeichnete und am Samstag die radioJazznacht bei Bayern2. Da ich aber mehr und mehr Podcasts und andere Sendungen hören muss (beruflich und so), habe ich das aufgegeben. Aber am Donnerstag war wieder Jurysitzung fürs Jazzweekend in Regensburg. Und die Mitjuroren haben sich auch wieder über meinen Auflauf gefreut.
Am Freitag war der Netzpolitische Kongress der CSU in München. Hier habe ich eine Slideshow gemacht. Ehrlich, ich hätte nicht gedacht, dass große Teile der CSU so progressiv sein können. Als ich vor gut zehn Jahren mal kurz Mitglied war, war ich zu fortschrittlich. Aber das regelt sich. :) Mein Dank der Woche geht an @Fran_Muc, die mich eingeladen hat. Und unter uns gesagt: Ich bin von ihr begeistert. Sie folgt mir seit langer Zeit auf Twitter und sie hat nen sehr klaren Blick. Ich wünsche mir mehr solche Menschen. :)
Das Wochenende habe ich mir freigenommen. Naja, nicht so ganz. Ich wollte am Samstag eine Slideshow zum #csunk2 machen. Ich habe die O-Töne gewichtet, die Foto gesichtet, geschnitten, geschrieben, eingesprochen. Und dann: iMovie von Apple funktioniert nicht mehr. Ich hatte das Programm im Dezember das letzte Mal hergenommen, nichts geändert und nichts installiert – und: es machte nicht mehr, was ich wollte. Ich habe dann beim Apple-Support angerufen, den ich noch nie brauchte. Ich habe einige Apple-Produkte. Denkste, dass du dann Hilfe kriegst. Nur gegen Zahlung eines Support-Tickets. Die Entscheidung, mein iPad an Weihnachten verkauft zu haben, bereue ich nicht. Der iPod wird, wenn er nicht mehr funktioniert, ausgetauscht gegen einen Player, der auch ogg-vorbis kann. Das Macbook ist auch ersetzbar, momentan dient es nur noch zum Aufzeichen von Radio und Fernsehen, daneben zum Twittern. Die Slideshow habe ich dann Sonntag früh mit ‘vonStolzing’ gemacht. Das ist mein Linux-Notebook. Apple hat mich mit seiner Geschäftspolitik sehr enttäuscht und ich gelobe, dass mir nie mehr ein Produkt dieser Firma ins Haus kommt.
Die nächste Woche wird ruhiger. Montagabend Chorprobe, Mittwoch Pressekonferenz im Lokschuppen Rosenheim. Neben der Vorstellung der neuen Ausstellung Tiefsee will ich ein Interview mit der Frau machen, die Social Media betreut. SocMed ist ja mein Thema, so, wie für Joachim Gauck die Freiheit. Am Donnerstag habe ich dann ein Interview mit Mitarbeitern des Bistum Regensburg, auch hier geht es um Social Media. Am Sonntag singen wir dann mit Chor und Schola in Johann von Capistran.
Stay tuned! ;)