… und kommuniziert wieder falsch.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, steht seit Monaten in der Kritik. Ursache ist hauptsächlich die geplante Tarifreform für Veranstaltungen mit Tanzmusik. Betroffen sind vor allem Discotheken- und Clubbetreiber, aber auch Schützenvereine, Karnevalisten und alle Veranstalter, die Musikdarbietungen bei ihren Veranstaltungen dabei haben. Heute sind Proteste unter anderem in München, Nürnberg, Berlin und weiteren Standorten der GEMA-Bezirksdirektionen geplant. Aus diesem Grund hat die GEMA heute vormittag eilig eine Pressekonferenz einberufen, um aus ihrer Sicht nochmals darzustellen, warum die Proteste der Gegner überzogen sind.
Im April waren die neuen Tarife veröffentlicht worden. Seitdem rechneten DEHOGA und Clubbetreiber, was da an Kosten auf sie zukommen würde. Vor allem via Internet, befeuert von Piraten und GEMA-Kritikern, formierte sich Widerstand in der Bevölkerung.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bund der Karnevalisten eine Vereinbarung mit der GEMA ausgehandelt, die einen gemäßigten Anstieg der Lizenzgebühren beinhaltet und zudem erst nach der laufenden Session zum 1. April 2013 in Kraft tritt.
Überraschendster Punkt: Das, was die Karnevalisten ausgehandelt haben, soll laut Jürgen Baier von der GEMA auch für alle anderen gelten. Die Tarife steigen mit einer Staffelung an. Zudem werden Zuschläge nicht, wie ursprünglich veröffentlicht, nach fünf, sondern erst nach acht Stunden erhoben. Und auch in der Höhe der Zuschläge hat die GEMA mit sich reden lassen: Von einstmals 50% für jede ab der sechsten Musikstunde sind nur noch 25% je zwei Stunden ab der achten Stunde geblieben.
Jürgen Baier, zuständig für die Tarifentwicklung, dazu im O-Ton:
Bezeichnenderweise wusste von diesen Tarifänderungen kaum ein Kollege der Presse. Die GEMA hatte diesen Punkt kommuniziert. Und zwar in einer Pressemitteilung betreffend die Einigung mit dem Bund der Karnevalisten.
Zitat:
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
· Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren. Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
· Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
· Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.
· Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.
Zitat Ende. (Pressemitteilung vom 24.7.2012)
Aus der Pressemitteilung geht nicht zwangsläufig hervor, dass dieses Angebot für alle Vertragspartner gelten soll. Denkbar wäre ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber die GEMA muss sich den Vorwurf wohl gefallen lassen, dass sie hier unsauber kommuniziert hat.
In der damaligen Einladung zur Pressekonferenz hieß es nur:
Zitat: Gerne möchten wir Sie ausführlich über die Inhalte des neuen Gesamtvertrages zwischen der GEMA und dem BDK und die damit einhergehende Modifizierung der neuen Tarife für den Veranstaltungsbereich informieren. Zitat Ende.
Die Zusammenfassung von Jürgen Baier zu den Tarifänderungen nochmals im Wortlaut:
Kommentar:
Gemessen an dem, was bislang im Raum stand, mögen die Nachlässe ein Entgegenkommen der GEMA sein.
Dass das unzureichend kommuniziert wurde, scheint der Fall zu sein.
Dass die bisherigen Proteste der Clubbetreiber und die Berichterstattung der Presse die Bevölkerung (zurecht) gegen die GEMA in Stellung gebracht haben, ist aber ebenso unbestritten. Denn letztlich – ohne den monatelangen Aufschrei derer, die die Erhöhung zahlen werden müssen (die Clubbesucher also), wäre die Verwertungsgesellschaft nicht kompromissbereit gewesen.
Für den juristischen Laien stellt sich der Hintergrund so dar: Die GEMA darf eine Veranstaltung nicht bestreiken, sprich, sie darf das Abspielen von Musik nicht verbieten. Somit ist die Lösung, dass die Verwerter einen Schritt entgegenkommen, nicht die schlechteste Entwicklung. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz anzustreben, scheint mir geboten. Aber bitte, da sollen die Juristen urteilen.
Die Proteste halte ich für gerechtfertigt und notwendig. Und sie sollen bitte stattfinden und weitergehen.
Dazu sollen DEHOGA und andere Verbände neue Berechnungen anstellen. Aufgrund der Rahmendaten, die die GEMA heute bekannt gegeben hat.
Festzustellen bleibt:
Die GEMA hat sich im ersten Halbjahr ungeschickt angestellt. Und dafür, liebe Verwerter, geht das Volk auf die Straße. Mit Krumen gibt sich das Volk nicht zufrieden, es will Torte.
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