Wer kriegt eigentlich die Lizenzeinnahmen, die die GEMA bei den Clubbetreibern kassiert? Urheber, Texter und Autoren, klar. Bearbeiter, auch klar. Aber welche? Wer profitiert vom Geldsegen? Wer viele Plattenverkäufe und Airplays meldet und hat, verdient viel, hat viel Umsatz und dementsprechend höhere Lizenzeinnahmen.
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung bedauert David Süß, Betreiber des Harry-Klein-Clubs in München,
Die im Tanzlokal generierten Einnahmen, die an die GEMA abgetreten werden müssen, kommen nicht denen zugute, deren Musik gespielt wird (zum Beispiel Techno), sondern denen, die allgemein viele Radio-Einsätze und Chartnotierungen haben. Grund ist die Erhebungsmethode der GEMA. Diese beauftragt Media Control. Das Musikmonitoring beschreibt die GEMA auf ihrer Website so:
„Die GEMA lizenziert mechanische Musikwiedergaben in Veranstaltungsräumen mit regelmäßigem Tanz nach dem Tarif M-U III 1c. Zu den insgesamt in Deutschland ca. 5.000 erfassten Tanzflächen zählen überwiegend Diskotheken, aber auch andere Tanzbetriebe mit unterschiedlichen Musikangeboten.
Aus dieser vielschichtigen Menge werden ca. 120 Tanzflächen statistisch so ermittelt, dass durch einstündiges Programm-Monitoring pro Woche und Tanzfläche das gesamte Spektrum der in einem Jahre wiedergegebenen Musiktitel repräsentativ abgebildet wird.“
Die Kriterien der GEMA: Quantität und Mainstream. Ein Blick in die Charts zeigt, dass Musikstile wie Techno kein Mainstream sind. Gespielt wird, was der Masse gefällt. Von Media Control wird für die GEMA erhoben, was Media Control als gespielt erhoben hat.
Abhilfe würde eine Playlist des DJs schaffen, in der er minutiös protokolliert, welche Tonträger er gespielt hat. Diese ist dann bei der GEMA einzureichen, die wiederum ihre Verteilschlüssel anwendet. Ob dieser Aufwand von einem DJ betrieben wird, ist fraglich. Der DiscJockey ist vornehmlich nicht zur statistischen Erhebung da und wird das auch nicht machen (können).
Klartext: Die Technojünger subventionieren Justin Bieber.
Eine umfangreiche Dokumentation, wer bei der GEMA viele Tantiemen erhält, findet sich bei Musiker Online.
Zur Höhe der Lizenzen, die ein Club-Betreiber ab 2013 zahlen muss, gibt es hier einen Artikel.
Ein Artikel zum Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen GEMA vs. YouTube finden Sie hier.